Hallo
bei mir wurden 10% Invalidität - Beinwert 70% festgestellt. Die 3 Jahresfrist ist im nächsten März vorbei.
Meine Frage nun. Der Gutachter bestätigt, dass definitiv Folgeschäden bleiben. Versteifung des Sprunggelenkes. "Unglücklich" ist, dass die Versteifung nun nicht heute bzw. zum Gutachtertermin erfolgte. In dem Gutachen selbst wird erhebliche Folgeschäden stehen.
Werden - können bei der Ermittlung des effektiven Wertes diese Folgeschäden berücksichtigt werden ? Muss ich mit der Vericherung verhandeln, den wenn ich morgen ins KH gehe, ist das Bein zu 100% in seiner Funktion gestört. Lt. BGh soll auch eine Versteifung 100% des Beinwertes ausmachen.
Vielen Dank.
Tom
bei mir wurden 10% Invalidität - Beinwert 70% festgestellt. Die 3 Jahresfrist ist im nächsten März vorbei.
Meine Frage nun. Der Gutachter bestätigt, dass definitiv Folgeschäden bleiben. Versteifung des Sprunggelenkes. "Unglücklich" ist, dass die Versteifung nun nicht heute bzw. zum Gutachtertermin erfolgte. In dem Gutachen selbst wird erhebliche Folgeschäden stehen.
Werden - können bei der Ermittlung des effektiven Wertes diese Folgeschäden berücksichtigt werden ? Muss ich mit der Vericherung verhandeln, den wenn ich morgen ins KH gehe, ist das Bein zu 100% in seiner Funktion gestört. Lt. BGh soll auch eine Versteifung 100% des Beinwertes ausmachen.
Vielen Dank.
Tom