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Außer gerichtliches Mediationsverfahren

Tini 16957

Mitglied
Registriert seit
18 Sep. 2012
Beiträge
81
Ort
Hessen
Hallo liebe Forenmitglieder!
Im Oktober habe ich ein außergerichtliche Mediatio mit meinem Unfallgegner durchgeführt.
Dabei kam es zu einer Vereinbarung, Das mir der Unfallgegner mir eine hohe Summe bis zum 10.1.2020 zu zahlen sollte.
Das Geld ist bis heute nicht eingetroffen.
Hier meine Frage.
In wieweit ist der Vergleich rechtsgültig?
Danke für die Antworten
 
Danke für die Antwort Christiane.
Ja wir haben einen schriftlichen Vertrag gemacht.
Es war aber außergerichtlich .
In wieweit ist dieser Vertag bindend?
 
Hallo Tini,

Verträge sind immer bindend! Solange diese von allen Parteien unterschrieben sind.

Hast Du einen Anwalt?

Wenn nicht, schreib denen eine Zahlungsaufforderung mit Hinweis auf den Vertrag. Setze eine Frist.... eine Woche würde ich setzen.

Sollte es keinen Zahlungseingang geben, bleibt Dir nur der Klageweg bzgl. Zwangsvollstreckung.

LG Christiane
 
Danke für die Antwort!
Ja, ich habe alles schriftlich.
Einen Anwalt habe ich auch.
Die gegnerische Versicherung wolle kein Klageverfahren,
nun machen sie so was mit mir.
Gruß Tini
 
Hallo Tscharlie!
Der Anwalt wurde von der Versicherung bezahlt.
Nein, er hat es nicht gemerkt, weil das Geld auf mein Konto überwiesen werden sollte.
Ich habe den Anwalt der gegnerischen Versicherung selber angerufen,
der hat mich vertröstet.
Hab noch 3 Tage ab gewartet und dann meinen Anwalt benachrichtigt.
Ich war der Auffassung, das man den Betrag sofort pfänden kann.
Das ich Klage einreichen muss, habe ich nicht gewusst.
Jetzt sehe ich ohne Geld da , weil ich mich beim Sozialamt abgemeldet habe.
Die Versicherung weiß , das ich mittellos bin.
Sind wohl darauf aus , das ich nicht klagen kann.
Gruß Tini
 
Hallo,
um das Geld pfänden zu lassen, brauchst Du einen Titel. Deshalb sehr wahrscheinlich der außergerichtliche Vergleich. Bei einem gerichtlichen Vergleich kann man gleich pfänden lassen.

Wenn Du mittellos bist, steht Dir Prozesskostenhilfe zu.

Was macht Dein Anwalt?

LG Christiane
 
Danke für die Antworten.
Hallo Sekundant

Es waren 4 Anwälte und eine Richter beteiligt .
Das setzt sich zusammen: Mein Anwalt, " von der gegnerischen Versicherung
zwei Anwälte , ein Richter und ein Anwalt als Mediatoren.
Der bei dir benannten Passus ist leider nicht im Vertrag festgehalten.
Hab schon auf alles geachtet , aber mit so etwas habe ich nicht gerechnet.
Es ist schon gut, das ich das hier in das Forum stelle,
damit es nicht anderen Unfallopfer so ergeht.
Gruß Tini
 
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