Wir haben unseren Anwalt grundsätzlich davon überzeugt, dass wir in die Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung auch den "Assistenzschaden" aufnehmen.
Der Anwalt hat zu seiner eigenen Absicherung (Durchsetzbarkeit, Höhe, Ermittlung, …) versucht Urteile hierzu zu finden, idealerweise vom BGH.
Außer hier im Forum scheint es den Begriff des "Assistenzschadens" nicht zu geben, vermutlich gibt es also unter diesem Begriff daher auch keine Urteile.
Ein Hinweis hier im Forum war, dass der "Assistenzschaden" unter dem Oberbegriff "fiktiven Abrechnung" abgerechnet wird. Unter diesen Begriff fällt aber auch der Haushaltsführungsschaden und daher ist die Abgrenzung bei der Suche nach passenden Urteilen, sofern es diese überhaupt gibt, extrem erschwert.
Kennt also jemand Urteile, aus denen man ersehen kann, dass und wie explizit der Assistenzschaden berücksichtigt wurde, eventuell sogar mit diesem Begriff gearbeitet wird ?
Unser Anwalt befürchtet, dass diese Forderung bestenfalls als kleiner Zuschlag auf das Schmerzensgeld oder als etwas großzügigere Abrechnung des Haushaltsführungsschadens vom Gericht abgehandelt wird.
Im Klartext: Der Aufwand den Assistenzschaden zu ermitteln steht in keiner/schlechter Relation zu dem erreichbaren Mehrergebnis.
Danke für die Nennung geeigneter Urteile, bevorzugt BGH oder OLG.
Mope
Der Anwalt hat zu seiner eigenen Absicherung (Durchsetzbarkeit, Höhe, Ermittlung, …) versucht Urteile hierzu zu finden, idealerweise vom BGH.
Außer hier im Forum scheint es den Begriff des "Assistenzschadens" nicht zu geben, vermutlich gibt es also unter diesem Begriff daher auch keine Urteile.
Ein Hinweis hier im Forum war, dass der "Assistenzschaden" unter dem Oberbegriff "fiktiven Abrechnung" abgerechnet wird. Unter diesen Begriff fällt aber auch der Haushaltsführungsschaden und daher ist die Abgrenzung bei der Suche nach passenden Urteilen, sofern es diese überhaupt gibt, extrem erschwert.
Kennt also jemand Urteile, aus denen man ersehen kann, dass und wie explizit der Assistenzschaden berücksichtigt wurde, eventuell sogar mit diesem Begriff gearbeitet wird ?
Unser Anwalt befürchtet, dass diese Forderung bestenfalls als kleiner Zuschlag auf das Schmerzensgeld oder als etwas großzügigere Abrechnung des Haushaltsführungsschadens vom Gericht abgehandelt wird.
Im Klartext: Der Aufwand den Assistenzschaden zu ermitteln steht in keiner/schlechter Relation zu dem erreichbaren Mehrergebnis.
Danke für die Nennung geeigneter Urteile, bevorzugt BGH oder OLG.
Mope