Hallo Norbert223,
Im April 2003 wurde bei mir eine Asbestose festgestellt und von der BG mit Anerkennungsbescheid vom Januar 2005 als Berufskrankheit BK 4103 anerkannt.
Daraus schließe ich, dass damals keine MdE von mindestens 20 % festgestellt wurde.
In einem von der BG angeordnetem Gutachten im Oktober 2013 wurde eine MdE von 40% auf Grund der Asbestose festgestellt.
In diesem Gutachten müsste zu der Frage Stellung genommen worden sein, ab welchem Zeitpunkt diese 40 % vorliegen.
Einen Bescheid von der BG habe ich noch nicht erhalten, soll aber in Kürze erfolgen. Kann ich mit einer Nachzahlung der Rente von 2003 bis 2014 rechnen?
Wenn meine vorherigen Annahmen stimmen, kannst Du frühestens ab dem Verschlimmerungszeitpunkt ( 40 %) mit einer Nachzahlung rechnen.
Der Jahresarbeitsverdienst betrug 2003 46700.- Euro. Wie hoch ist die Rente bzw. die Nachzahlung? Ich beziehe Altersrente.
Wenn der JAV 2003 46.700,00 Euro betragen hat berechnet sich die Rente wie folgt: 46.700,00 x2/3 = 31.133,33 € x 40% = 12.453,33 € : 12 = 1037,78 € monatlich. Dazu kommen noch die Rentenanpassungen seit 2004.
Ich beziehe Altersrente.
Hier wird wahrscheinlich Deine Altersrente gekürzt werden von der Rentenversicherung wenn der Versicherungsfall der BK vor dem Beginn der Altersrente gelegen hatte ( Rechtsgrundlage § 93 SGB VI).
Viele Grüße
Fender01