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Asbestose. Ist eine BG-Rentennachzahlung zu erwarten ?

Norbert223

Neues Mitglied
Registriert seit
8 Apr. 2014
Beiträge
11
Im April 2003 wurde bei mir eine Asbestose festgestellt und von der BG mit Anerkennungsbescheid vom Januar 2005 als Berufskrankheit BK 4103 anerkannt. In einem von der BG angeordnetem Gutachten im Oktober 2013 wurde eine MdE von 40% auf Grund der Asbestose festgestellt. Einen Bescheid von der BG habe ich noch nicht erhalten, soll aber in Kürze erfolgen. Kann ich mit einer Nachzahlung der Rente von 2003 bis 2014 rechnen? Der Jahresarbeitsverdienst betrug 2003 46700.- Euro. Wie hoch ist die Rente bzw. die Nachzahlung? Ich beziehe Altersrente. Ich freue mich auf Antworten. Norbert223
 
Hallo Norbert223,

Im April 2003 wurde bei mir eine Asbestose festgestellt und von der BG mit Anerkennungsbescheid vom Januar 2005 als Berufskrankheit BK 4103 anerkannt.
Daraus schließe ich, dass damals keine MdE von mindestens 20 % festgestellt wurde.

In einem von der BG angeordnetem Gutachten im Oktober 2013 wurde eine MdE von 40% auf Grund der Asbestose festgestellt.
In diesem Gutachten müsste zu der Frage Stellung genommen worden sein, ab welchem Zeitpunkt diese 40 % vorliegen.

Einen Bescheid von der BG habe ich noch nicht erhalten, soll aber in Kürze erfolgen. Kann ich mit einer Nachzahlung der Rente von 2003 bis 2014 rechnen?
Wenn meine vorherigen Annahmen stimmen, kannst Du frühestens ab dem Verschlimmerungszeitpunkt ( 40 %) mit einer Nachzahlung rechnen.

Der Jahresarbeitsverdienst betrug 2003 46700.- Euro. Wie hoch ist die Rente bzw. die Nachzahlung? Ich beziehe Altersrente.
Wenn der JAV 2003 46.700,00 Euro betragen hat berechnet sich die Rente wie folgt: 46.700,00 x2/3 = 31.133,33 € x 40% = 12.453,33 € : 12 = 1037,78 € monatlich. Dazu kommen noch die Rentenanpassungen seit 2004.

Ich beziehe Altersrente.
Hier wird wahrscheinlich Deine Altersrente gekürzt werden von der Rentenversicherung wenn der Versicherungsfall der BK vor dem Beginn der Altersrente gelegen hatte ( Rechtsgrundlage § 93 SGB VI).

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender 01 !
Herzlichen Dank für die Antwort auf meine Fragen.

Es wurden bereits in den Jahren 2004, 2007, 2009 und 2011 Gutachten bei verschiedenen Lungenfachärzten erstellt.
Es steht in den Gutachten:
1."Epikritische Bewertung
Bei ... ist eine Berufskrankheit nach der BK 4103 der Anlage zur BKV ohne Vorliegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit in rentenberechtigten Grades anerkannt."
2. "Durch die Folgen der Berufskrankheit wird derzeit keine Minderung der Erwerbsfähigkeit in rentenberechtigtem Maße bedingt."

Im Gutachten vom Okt. 2013 steht als Abschlußsatz:
" In der Gesamtschau der Funktionseinschränkung ergibt sich eine MdE von 80 von Hundert. Nach Abgrenzung und Ausschluss des Begleit- bzw. Vorschadens durch die berufsunabhängig bestehende chronisch obstruktive Atemwegserkrankung und das Lungenemphysem ist eine Einschätzung der ausschließlich durch die Berufskrankheit bedingten MdE mit 40 von Hundert leidensgerecht."
Vielleicht könntest Du noch mal antworten.

Viele Grüße und Danke
Norbert223
 
Hallo Norbert223,

ich gehe davon aus, dass die UK beim Gutachter zurückfragen wird ab wann nun die MdE von 40 % besteht. Das dürfte dann auch der Rentenbeginn sein.
Dieser müsste nach meiner unmaßgeblichen Beurteilung zwischen dem letzten Gutachten 2011 und dem jetzigen Gutachten 2013 liegen.

Viele Grüße
Fender01
 
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