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Arzthaftungsrecht - Vollbelastung in Reha - Folgen: Pseudarthrose

Linda2

Mitglied
Registriert seit
18 Juli 2013
Beiträge
49
Hallo an alle Mitglieder,

hatte in 2011 einen schweren Motorradunfall indem ich mir u. a. eine Unterschenkeltrümmerfraktur (Tibia, Fibula mit Sprunggelenksbeteiligung) zugezogen habe.

Nach Krankenhausaufenthalt - hier 2 OP´s Osteosyntheseverfahren (1. OP Fixateuer extern, 2. OP 1 Winkelstabile Platte Schienbein, 1 Platte Wadenbein und Spongiase aus dem Beckenkamm) kam ich in die Reha - dort wurde nach Röntgenkontrolle die
falsch berurteilt wude da angebliche Kallusbildung vorhanden sei -vom Reha-Arzt die Vollbelastung angeordnet.

Aufgrund dessen - habe ich gegen die Reha das Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer durchgezogen - die kam zu folgenden Ergebniss:

"Es liegt ein Behandlungsfehler vor, dieser blieb jedoch ohne Folgen".

Angesichts der Tatsache, dass ich nur unter großen Schmerzen die Therapien durchziehen konnte mit steigerung der Schmerztabletten, ist dies wirlich der Hammer, das die Ärztekammer so entschieden hat.

Nunmehr habe ich beschlossen eine Zivilklage zu erheben - hierfür benötige ich Studien, Urteile und Gutachten - in denen belegt wird, dass die Vollbelastung zur Pseudarthrose führen kann.

Vielleicht gibt es ja hier im Forum Leute - die sich auskennen oder vielleicht sogar einen ähnlichen Fall haben.

Würde mich echt freuen über Antworten.

Schönen Tag vorab - Linda
 
Hallo Linda,

leider kann ich dir nicht helfen! Wünsche dir aber viel Erfolg und drücke dir die Daumen, dass sich jemand meldet!
 
Hallo Linda2,

zu Deinem speziellen Thema kann ich Dir leider nicht so viel sagen, ich weiß allerdings das bei der Schlichtungsstelle gerne Fakten umgedreht werden das sie genau das Gegenteil aussagen als es medizinisch allgemein anerkannt ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kallus_%28Medizin%29
Eine überschießende Kallusbildung kann Hinweis auf eine verzögerte Knochenbruchheilung aufgrund einer unzureichenden Ruhigstellung sein und sich zu einer hypertrophen Pseudarthrose entwickeln.

http://www.dgu-online.de/en/patient...-diagnosen/sportler/sprunggelenksfraktur.html
Weiterbehandlung

  • frühe physiotherapeutische Mobilisation, Belastungsaufbau und Gangschulung (Zeitpunkt und Intensität abhängig von Frakturform, Stabilität der Osteosynthese und Knochenqualität)
  • klinische Kontrollen bis zum Wiedererlangen der vollen Funktion im Sprunggelenk
  • regelmäßige Röntgenkontrollen zur Überprüfung der Stellung und der knöchernen Festigung im Frakturspalt (= knöcherne Konsolidation)
  • Vollbelastung erst nach 6 Wochen
  • sportliche Aktivitäten nach 3 bis 6 Monaten wieder möglich
  • bei Osteosynthese: Entfernung des Implantats nach individuell festgelegtem Zeitpunkt (abhängig von mehreren Faktoren, u. a. Alter des Patienten, Aktivitätsgrad, lokale Beschwerden), aber frühestens nach 12 Monaten
 
Hallo Rajo1967,

zunächst bedanke ich mich für die Info und Links - die auch wirklich sehr informativ sind.
Bei mir handelt es sich nach Bild im Link um eine Weber C Verletzung - wirklich sehr kompliziert - eigentlich müsste ich schon längst wieder im OP sein - lt. Ärzten - aber ich konnte mich noch nicht für einen so großen und risikobehaftenden Eingriff entscheiden - Ärzte prognostizieren viel - aber die Ergebnisse sind oftmals erschreckend und ich möchte mein Bein behalten.

Zurück zum Fall - ich muss eine wissenschaftliche Studie über die Falschbehandlung in der Reha finden um Erfolg zu haben - oder aber ein Urteil - da lt. aktenkundigen Gutachten im Schlichtungsverfahren der Gutachter zum Ergebnis gekommen ist - das solche Verletzungen perse schwerwiegende Folgen haben können und die Pseudarthrose nicht auf den Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Im übrigen der Gutachter den die Schlichtungskammer beauftrag hat war aus Jema und dieser hat mich noch nie gesehen - das erstellte Gutachten müsste man wirklich ausstellen lassen - eigentlich lächerlich.

Nun gut - vielleicht findet hat ja jemand so einen Fall - LG Linda
 
Hallo Linda2,

evtl. kann dir dein Arzt bzw. deine Krankenkasse weiterhelfen? Die Krankenkassen haben auch einen Service, der prüft, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Das könntest du dort noch mal prüfen lassen, ob etwas herauskommt, weiß ich natürlich auch nicht.

http://www.mdk.de/319.htm

Falls ein Behandlungsfehler vorliegen sollte, hast du - glaube ich - ab dem Zeitpunkt von dem du von dem Behandlungsfehler erfahren hast, drei Jahre Zeit, diesen anzuzeigen. Wie lange ist die Reha denn her? Auf jeden Fall solltest du dir aber alle Unterlagen zusammensuchen und gut sortiert aufbewahren, ebenso den Rehabericht usw. Evlt. kannst du noch die Patientenakte der Rehaklinik anfordern, in der steht, was du dort im einzelnen wann und wie lange gemacht hast. Wenn du vermehrt Schmerzmittel genommen hast, müsste das ja auch dokumentiert sein, da du die Medikamente ja normalerweise von den Ärzten der Reha bekommst.

Falls du Studien zu diesem Thema suchst, wende dich am besten an den Auskunftsdienst oder den Fachreferenten für Medizin und/oder Recht der nächstgelegenen Unibibliothek und bitte diesen um Hilfe. Du kannst ja telefonisch schon mal vorfühlen. Die müssten dir - falls vorhanden - die entsprechenden Unterlagen heraussuchen können. Dort können Sie es dir auch gleich kopieren bzw. dir ein PDF erstellen, falls das Material dort vor Ort sein sollte.

Hier mal ein Beispiel der Unibibiliothek Berlin:

https://www.ub.hu-berlin.de/de/uebe...hpartner-fachreferentinnen-und-fachreferenten

Im Balken auf der linken Seite gibt es auch Infos dazu, wie man selbst Literatur recherchiert. So ähnlich sind auch die anderen Seiten von Unibibliotheken aufgebaut - also schau einfach auf der Webseite der Unibibliothek in deiner Nähe nach!

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Rudinchen
 
Hallo Linda2,
ich schließe mich deiner Frage direkt an. Ich wurde in Reha geschickt, ohne nachzuprüfen woher meine andauernden Beschwerden herkommen- am Ende wurde festgestellt, dass das in die HWS eingebrachte Implantat locker war und zu weiteren Schäden geführt hat. Ich sehe den mich zuvor behandelnden Arzt und auch das Reha Zentrum in der Schuld, da meine Symptome nie ernst genommen wurden. Zu der Gutachterkommission kann ich nur sagen- die meisten von denen sind alles andere als neutral- hatte mit denen und dem MDK schon wg eines anderen Falles zu tun. Beide Gutachten konnte man die Tonne kloppen- die Kommission bewertet (fast) auschließlich nach Aktenlage und der MDK hat altersschwache Profs die sich ihre Rente mit etwas Schreibarbeit aufstocken wollen. Möglicherweise gibt es auch gute Leute darunter, ist nur meine Erfahrung mit 2 Gutachten. Ich werde, wenn ich einen neutralen Sachverständigen gefunden habe ein Privatgutachten anfertigen lassen.LG
 
Hallo Rudinchen,

vielen herzlichen Dank für die Info. Werde mich heute abend mal daran machen in der Uni (dein Link) nachzuforschen! Soweit mir bekannt ist beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. Die Unterlagen der Reha habe ich schon alle - wobei diese - nicht vollständig sind. Vielleicht kann ich ja die Beweislastumkehr vorbringen.
Wünsche Dir noch ein schönes WE und werde den weiteren Verlauf hier mitteilen.
LG Linda
 
Hallo Spondy,
ich denke mal wir sind nicht die Einzigen - die falsch behandelt wurden - aber das zu Beweisen ist wirklich schwer. Wie schon geschrieben im 1. Beitrag - "Es liegt ein Behandlungsfehler vor, der jedoch ohne Folgen blieb", lt. BLÄK (bayrische Landesärztekammer) der Hammer. Also wenn Pseudarthrose keine Folge ist - obwohl es durchaus Studien gibt - die die Vollbelastung nach einen so schweren Unfall nicht erlauben ist das was sie bei mir entschieden haben - der glatte Hohn. Auf jeden Fall kämpfe ich weiter.
Sowie ich was neues weiß - teile ich es hier mit - LG Linda
 
Hallo Ihr beiden,

das Problem ist oft nicht einen Behandlungsfehler nachzuweisen oder darzustellen, das Problem ist meistens (wenn keine Beweislastumkehr erreicht werden kann) zu beweisen, das der Fehler auch den eingetretenen Schaden verrusacht hat und ohne diesen Fehler der Schaden nicht eingetreten wäre.

So ungern ich das schreibe, Linda2 da liegt der Hase bei Dir im Pfeffer. Wenn Du anhand von Dokumentationen (und die werden bei den Ärztekammern nicht wirklich geprüft - da reicht die Behauptung der Ärzte) nachweisen kannst, das die Aufklärung zu möglichen Folgen einer zu frühen oder zu schnellen Mobilisation (postoperative Aufklärung) nicht erfolgt ist, dann erreicht man diese Beweislastumkehr.

d.h. - konzentriere Dich auf Mängel, die Du beweisen kannst da ja bereits ein "einfacher" Behandlungsfehler bestätigt wurde ;)
 
Hallo,

prüft noch einmal die Frist. Soweit ichs in Erinnerung habe, beginnt die Verjährung 3 J. nach Bekanntwerden des Fehlers (nicht 5 J.), aber ich bin kein Experte.

Viel Erfolg, Kraft und liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

so wurde es mir mit den Verjährungsfristen auch gesagt.

Aber ich habe das hier dazu gefunden:

"uch Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche aus Behandlungsfehlern verjähren, d.h. auch wenn ein Behandlungsfehler einen Schaden verursacht hat, kann dieser Schaden nicht mehr geltend gemacht werden, weil die Abgelegenheit verjährt ist. In dem meisten Fällen ärztlicher Behandlungsfehler ist, auch wenn die behandlungsfehlerhafte Behandlung bereits mehrere Jahre zurückliegt, eine Verjährung noch nicht eingetreten. Trotzdem ist Verjährung ist in jedem Einzelfall individuell zu prüfen. Im Allgemeinen gilt folgendes:


1. Dauer der Verjährungsfrist

Die Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre. Unabhängig von der Kenntnisnahme (siehe 2.) tritt die endgültige Verjährung nach 30 Jahren ab der schädigenden Handlung ein.


2. Beginn des Laufes der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und vom Schädiger hat oder grob fahrlässig nicht erlagt hat. In Bezug auf den Behandlungsfehler ist dies dann der Fall, wenn der Patient erkannt hat oder hätte erkennen können, dass der behandelnde Arzt bei seiner Behandlung vom medizinischen Standard abgewichen ist. Einen Automatismus, dass die Verjährungsfrist am Ende des Jahres in dem die Behandlung erfolgt ist zu laufen beginnt, existiert also nicht!"
http://www.anwaltundarzt.de/de/Verjaehrung.php?navid=67

Viele Grüße,

Rudinchen
 
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