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Arztbrief mit falscher Aussage - Orthopäde verweigert Änderung bzw. Konkretisierung

Lindgren

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Nov. 2013
Beiträge
359
Ort
Niedersachsen
Hallo, liebe Foristen,

nachdem ich links eine KnieTEP bekommen habe und nach wie vor erhebliche körperliche Beschwerden habe, ist wegen Überlastung mein rechtes Knie in Mitleidenschaft gezogen.

Deshalb war ich zu einem Orthopäden, der bei der Gelegenheit das linke Knie mit untersuchte und z.B. einen Bewegungsumfang 0-0-90 feststellte.

In seinem Befundbericht, den er meinem Hausarzt zuschickte, vermerkte er auch: "[FONT=&quot]flüssiges Gangbild ohne Unterarmgehstützen".

Tatsächlich bin ich aber bei Strecken ab wenigen Hundert Metern und auch z. B. bei unebenem Untergrund auf zwei Unterarmgehstützen angewiesen. Ferner hinke ich auch bei kurzen Wegen.

Der Arzt mich nur auf der Untersuchungsliege sitzend und anschließend bis zu meinen abgelegten Sachen 3 Schritte weit laufen gesehen. Meine Gehstützen hatte ich in der Garderobe gelassen, da ich sie für ebenen Boden und die wenigen Meter vom Warte- ins Behandlungszimmer (max. 8 m) nicht brauche.

Ich habe ihn mit der Bitte um Änderung bzw. um Ergänzung/Konkretisierung (nämlich dass er mich nur wenige Schritte habe gehen sehen) angeschrieben, woraufhin er meint, es handele sich um einen Arztbrief, der nicht geändert werden könne.

Und sein Eindruck sei zutreffend festgehalten, denn ich hätte ja meine Gehstützen nicht dabei gehabt. Er könne nicht wissen, dass die in der Garderobe stehen, und er würde schließlich nicht jeden Patienten fragen können, ob er Gehstützen braucht. Er könne auch nicht mit jedem Patienten erst ein Stück spazieren gehen.

Besteht ein Anspruch darauf, dass ein Arztbrief geändert wird, wenn er eine so maßgeblich falsche Äußerung enthält?

Ich wünsche euch einen schönen Tag und morgen einen schönen 3. Advent!

Lindgren
[/FONT]
 
Moin moin!

Also, erst einmal, der Arzt hat mit der Aussage "Ein Arztbrief kann nicht geändert werden" grundsätzlihc Recht.

Der Arztbrief, wenn er offiziell herausgegeben wurde und nicht noch intern im PC vor sich hin dümpelt zur Berbeitung, ist de facto ein Dokument.
Und darf als solches nicht mehr geändert werden.

http://www.laek-thueringen.de/wcms/...ationsunterlagen-nicht-ohne-weiteres-moeglich
http://wiki.hl7.de/index.php/cdaab2:Storyboard

Der Arztbrief darf allerdings, eindeutig markiert als "geänderte Fassung vom" / "ergänzende Fassung vom" neu geschrieben und offiziell herausgegeben werden.

Zum Anspruch der Änderung muß jmd anderes etwas sagen. Um dazu eine Aussage zu machen, habe ich zuwenig Wissen.

Gruß
 
hallo,
mir ist etwas ähnliches passiert, als im abschlussbericht der reha eine vollkommen falsche aussage zu meinem beeinträchtigten handgelenk stand. mein behandelnder arzt zu hause (das könnte ja dann evtl. dein hausarzt sein) hat dann eine art gegenbericht geschrieben. alles noch mal vermessen und einen eigenen arztbericht verfasst. mit dem bin ich dann wieder zu den ärzten in der reha hin und habe darauf bestanden, dass sie einen neuen bericht verfassen. die waren zwar reichlich angep***t, haben dann aber alles neu vermessen und neu dokumentiert.
jetzt steht es passend in den akten.

könntest du so vorgehen?

liebe grüße
daphne
 
Hallo buchfreundin und Daphne,

ich danke euch herzlich und wünsche noch schöne verbleibende Adventstage und frohe Weihnachten

Lindgren
 
Hallo Lindgren,
habe auch grad das Problem. Wurde zu einem Facharzt überwiesen, der auch einen Bericht an meinen D-Arzt und BG geschrieben hat und da stand auch Quatsch drin. Mein D-Arzt meinte nur, dass er das so auch nicht glaubt und mich im Januar nochmal an jemand anderes, aber gleiche Fachrichtung überweist. Hoffe, dass dieser Doc dann seinen Job besser macht und er mich ordentlich anguckt.
Habe aber auch schon überlegt, ob ich der BG besser schreiben sollte, dass diese Untersuchung nicht korrekt gelaufen ist. Denn erstmal sind diese Fakten ja so in meiner Akte drin. Und wenn alles so normal und problemlos wäre, wie dort behauptet, bräuchte ich ein Großteil der Therapien ja nicht mehr! Nicht dass wegen so nem Blödsinn falsche Schlüsse bei der BG gezogen werden...

Was meint Ihr? Reicht Termin im Januar erneut bei nem Facharzt oder lieber selber die BG informieren?
Lg Ellen
 
Hallo elster999,

leider kenne ich mich mit BG gar nicht aus. Ob die Sachbearbeiter dort eine Mitteilung durch dich ernst nehmen würden oder welche Wirkung eine Mitteilung hat bzw. haben muss (kann ja sein, dass eine solche Information von Gesetzes wegen oder aufgrund Rechtsprechung beachtet werden muss), kann ich also nicht sagen.

Dennoch bin ich der Meinung, dass man als Betroffene/r immer eine Stellungnahme aus eigener Sicht abgeben kann und sollte, wenn etwas erkennbar falsch dargestellt ist (bei Gerichtsverfahren heißt das "bestreiten"; da wird auch gern mal mit "Nichtwissen" bestritten; vllt muss man das in einem Verwaltungsverfahren ähnlich sehen).

Natürlich kann im Einzelfall das Risiko bestehen, dass man sich mit einer Äußerung irgendwie "reinreißen" kann. Du musst also schon aufpassen, was du schreibst.

Ich wünsche dir eine gute Entscheidung, falls du schreibst: die richtige Wortwahl und alles Gute.

LG
Lindgren
 
Hallo Lindgren,
besten Dank für deine Antwort. Ja das mit dem selbst was schreiben ist so ne Sache und ich fürchte mich etwas davor. Habe heute den Tipp bekommen, nochmal mit meiner D-Ärztin zu sprechen, dass die in ihrem Bericht dazu was vermerkt.
Denke auch, dass das eher ernstgenommen wird.

Liebe Grüße und auch dir alles Gute, Ellen
 
Hallo Lindgren,

haben gerade wieder sowas mit dem Rehabericht der DRV (mit der wir ja im Verfahren auf EM-Rente sind).

Am 10.11. stellt der behandelnde Neurologe eine sehr detailierte Invaliditätsbeschreibung von neurologischen Schäden an den mittleren und oberen Extremitäten aus (inkl. Hirnleistung) - seiner Einschätzung nach 40 % Einschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit allein auf neurologischen Gebiet durch den Unfall vom vorletzten Jahr April.

Bei der am 25.11. erfolgten Aufnahmeuntersuchung der Reha und auch beim Abschlussbericht waren diese dann durch eine wundersame Spontanheilung verschwunden.......(ebenso wie so einige andere Dinge).
 
Hallo Rajo,

euch erwischt es aber auch immer wieder. :(

Ich wünsche euch trotzdem bzw. erst recht ein gutes, schönes neues Jahr! Alles Liebe und Gute!

Lindgren
 
Hallo Lindgren,

wünschen wir Dir ebenso.

Das hat recht m.M. wenig mit erwischen zu tun, es wurde meiner Frau ganz gezielt durch eine "Sozialberaterin" der Klinik gesagt, das man sie auflaufen lassen wird!

Die wußten aber noch nicht, das eben kurz vorher eine neurologische Befundabklärung erfolgte, durch das Versorgungsamt allein auf die Beeinträchtigung der Hirnleistungsfunktion mit schmerzhafter Halbseitenstörung ein GdB von 40 anerkannt wurde und es in Kürze eine neurochirurgische Begutachtung der unfallbedingten Schäden ansteht.

Du siehst, ich habe da ein wenig "Sicherheit" eingebaut weil ich das ganze vorher bereits geahnt habe.
Nichts desto Trotz hat ihr die Reha gut getan :)
 
Hallo Rajo,

Demnach ist es manchmal gut, nicht zu offen mit den zur Verfügung stehenden Informationen umzugehen. Gut gemacht.

Ich finde es unfassbar, dass deiner Frau bewusst geschadet werden sollte. Aber wenn die Reha ihr gut getan hat, wurde das wohl nicht erreicht. Gut so.

Seid herzlich gegrüßt.

Lindgren
 
Hallo Lindgren,

mich wundert inzwischen fast nichts mehr.
Ich kann viele hier verstehen und das das teilweise in diesem Umfang abgeht ist einfach unglaublich.

Es passieren Fehler wo Menschen arbeiten, aber wenn man schon gezielt darauf angesprochen wird das man sie bei der "DRV" auflaufen lassen wird, dann ist das für mich die Bestätigung das man keine Moral mehr kennt.

:D was dort ebenfalls noch nicht bekannt ist, das in Kürze eine neurochirurgische Begutachtung der Schäden der oberen und mittleren Extremitäten vom Unfall ansteht :D
Auch wenn das vielleicht eine Differnzierung von Unfallfolgen zur Folge hat, so bekommen wir einen genauen Status zu den gesamten Schäden..... ;)
 
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