Lindgren
Erfahrenes Mitglied
Hallo, liebe Foristen,
nachdem ich links eine KnieTEP bekommen habe und nach wie vor erhebliche körperliche Beschwerden habe, ist wegen Überlastung mein rechtes Knie in Mitleidenschaft gezogen.
Deshalb war ich zu einem Orthopäden, der bei der Gelegenheit das linke Knie mit untersuchte und z.B. einen Bewegungsumfang 0-0-90 feststellte.
In seinem Befundbericht, den er meinem Hausarzt zuschickte, vermerkte er auch: "[FONT="]flüssiges Gangbild ohne Unterarmgehstützen".
Tatsächlich bin ich aber bei Strecken ab wenigen Hundert Metern und auch z. B. bei unebenem Untergrund auf zwei Unterarmgehstützen angewiesen. Ferner hinke ich auch bei kurzen Wegen.
Der Arzt mich nur auf der Untersuchungsliege sitzend und anschließend bis zu meinen abgelegten Sachen 3 Schritte weit laufen gesehen. Meine Gehstützen hatte ich in der Garderobe gelassen, da ich sie für ebenen Boden und die wenigen Meter vom Warte- ins Behandlungszimmer (max. 8 m) nicht brauche.
Ich habe ihn mit der Bitte um Änderung bzw. um Ergänzung/Konkretisierung (nämlich dass er mich nur wenige Schritte habe gehen sehen) angeschrieben, woraufhin er meint, es handele sich um einen Arztbrief, der nicht geändert werden könne.
Und sein Eindruck sei zutreffend festgehalten, denn ich hätte ja meine Gehstützen nicht dabei gehabt. Er könne nicht wissen, dass die in der Garderobe stehen, und er würde schließlich nicht jeden Patienten fragen können, ob er Gehstützen braucht. Er könne auch nicht mit jedem Patienten erst ein Stück spazieren gehen.
Besteht ein Anspruch darauf, dass ein Arztbrief geändert wird, wenn er eine so maßgeblich falsche Äußerung enthält?
Ich wünsche euch einen schönen Tag und morgen einen schönen 3. Advent!
Lindgren
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nachdem ich links eine KnieTEP bekommen habe und nach wie vor erhebliche körperliche Beschwerden habe, ist wegen Überlastung mein rechtes Knie in Mitleidenschaft gezogen.
Deshalb war ich zu einem Orthopäden, der bei der Gelegenheit das linke Knie mit untersuchte und z.B. einen Bewegungsumfang 0-0-90 feststellte.
In seinem Befundbericht, den er meinem Hausarzt zuschickte, vermerkte er auch: "[FONT="]flüssiges Gangbild ohne Unterarmgehstützen".
Tatsächlich bin ich aber bei Strecken ab wenigen Hundert Metern und auch z. B. bei unebenem Untergrund auf zwei Unterarmgehstützen angewiesen. Ferner hinke ich auch bei kurzen Wegen.
Der Arzt mich nur auf der Untersuchungsliege sitzend und anschließend bis zu meinen abgelegten Sachen 3 Schritte weit laufen gesehen. Meine Gehstützen hatte ich in der Garderobe gelassen, da ich sie für ebenen Boden und die wenigen Meter vom Warte- ins Behandlungszimmer (max. 8 m) nicht brauche.
Ich habe ihn mit der Bitte um Änderung bzw. um Ergänzung/Konkretisierung (nämlich dass er mich nur wenige Schritte habe gehen sehen) angeschrieben, woraufhin er meint, es handele sich um einen Arztbrief, der nicht geändert werden könne.
Und sein Eindruck sei zutreffend festgehalten, denn ich hätte ja meine Gehstützen nicht dabei gehabt. Er könne nicht wissen, dass die in der Garderobe stehen, und er würde schließlich nicht jeden Patienten fragen können, ob er Gehstützen braucht. Er könne auch nicht mit jedem Patienten erst ein Stück spazieren gehen.
Besteht ein Anspruch darauf, dass ein Arztbrief geändert wird, wenn er eine so maßgeblich falsche Äußerung enthält?
Ich wünsche euch einen schönen Tag und morgen einen schönen 3. Advent!
Lindgren
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