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Arztbesuch mit Risiko - gefunden in www.skol.de

Cateye

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04.06.2008 02:01

VON STEFAN VETTER, BERLIN




Die Dimension ist gewaltig: In Deutschland werden pro Jahr rund 400 Millionen Kontakte zwischen Ärzten und Patienten registriert. Es liegt auf der Hand, dass dabei auch Konflikte entstehen. Schätzungen zufolge wird in jedem 10000. Fall ein Verdacht auf Behandlungsfehler laut. "Jeder Fall ist einer zu viel", heißt es dazu bei der Bundesärztekammer. Viele Patienten sehen das genauso. Sie wehren sich immer häufiger, wenn sie sich falsch behandelt fühlen.

Wie die Bundesärztekammer gestern in Berlin mitteilte, wurde im vergangenen Jahr bei 2095 Patienten medizinischer Pfusch festgestellt. In 1717 Fällen führten die Mängel teilweise zu gesundheitlichen Dauerschäden. Die häufigsten Fehlbehandlungen gab es bei Brustkrebs, Knochenbrüchen und Erkrankungen des Hüftgelenks.

Experten vermuten, dass diese Zahlen nur die Spitze des Eisbergs sind. So waren in den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft 2007 insgesamt 10432 Beschwerden anhängig. 2006 lag die Zahl mit 10280 leicht darunter. Mindestens weitere 30000 Patienten würden sich aber Jahr für Jahr bei Gerichten, Krankenkassen und Versicherungen beschweren, erläuterte der Vorsitzende der Konferenz der Gutachterkommissionen, Andreas Crusius. Genauere Daten sind allerdings unbekannt.

Schwere Beweisführung

Außerdem zeigt die Statistik der häufigsten Krankheiten, die zu Beschwerden führen, dass dort auch der Fehlernachweis vergleichsweise unkompliziert ist. An vorderster Stelle stehen Gelenkkrankheiten, sowie Unterarm- und Sprunggelenkfrakturen. Hier spürt der Patient sofort, ob es ihm nach der Behandlung besser geht oder nicht. Beschwerden über Defizite etwa bei der Notfallmedizin oder auf der Intensivstation registrieren die Schlichtungsstellen dagegen kaum. Dabei würden auch dort "bestimmt Fehler" gemacht, räumte der Vorsitzende der Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern, Walter Schaffartzik, ein. Nur sind sie kaum zweifelsfrei feststellbar.

Trotzdem sieht die Bundesärztekammer in der Arbeit der Schlichtungsstellen einen wertvollen Beitrag zum transparenten Umgang mit medizinischen Behandlungsfehlern. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte zuletzt mehrfach betont: Wichtig sei, dass über solche Fehler offen gesprochen werde. Bei ihrem Amtsantritt vor sieben Jahren hätten die Mediziner das noch für ein "Verbrechen" gehalten.

Die bei den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungsstellen gibt es zwar schon seit mehr als drei Jahrzehnten. Doch erst seit 2006 werden die dort registrierten Behandlungsfehler in einer bundesweiten Statistik erfasst. Bei den Schlichtungsstellen kann der Patient gebührenfrei überprüfen lassen, ob sein Verdacht auf eine Fehlbehandlung gerechtfertigt ist. Dabei hat er auch einen Rechtsanspruch auf Herausgabe der ärztlichen Unterlagen. Im Schnitt dauert ein Schlichtungsverfahren etwa 13 Monate.
 
Bei den Schlichtungsstellen kann der Patient gebührenfrei überprüfen lassen, ob sein Verdacht auf eine Fehlbehandlung gerechtfertigt ist. Dabei hat er auch einen Rechtsanspruch auf Herausgabe der ärztlichen Unterlagen.


:mad: Das ist so nicht richtig

Das Schlichtungsverfahren ist an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft, zum Beispiel bei mir ist der Behandlungsfehler 1988 passiert und die Gutachterkommission wird nicht tätig:

a) wenn die ärztliche Behandlung in einem gerichtlichen oder
staatsanwaltschaftlichen Verfahren bereits auf Fehler überprüft
worden ist oder zur Überprüfung ansteht. Werden Gericht
oder Staatsanwaltschaft nach Einleitung des Verfahrens
angerufen, setzt die Gutachterkommission das Verfahren zunächst
aus.
b) wenn der behauptete Behandlungsfehler im Zeitpunkt der
Antragstellung länger als 5 Jahre zurückliegt,
c) wenn kein Behandlungsfehler geltend gemacht wird,
d) wenn es sich um behauptete Schäden im Zusammenhang
mit der Erstattung von ärztlichen Gutachten handelt,
e) wenn wegen des Behandlungsfehlers Ansprüche aus Amtshaftung
geltend gemacht werden können.


http://www.aekwl.de/fileadmin/gutachterkommission/doc/statut_gutachterkomm.pdf


Auch wird von vielen die Beteiligung einer Schlichterstelle abgelehnt:

Beispiel: http://www.patienten-verband.de/schlichtungsstelle.htm
 
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