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Arzt verweigert die Behandlung

ondgi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22 Juli 2007
Beiträge
474
Ort
Hessen
Ja so wie ich das als Titel geschrieben habe, so habe ich das heute live erlebt.

Seit meinem Unfall in 2007 leide ich unter Schmerzen in der LWS beim gehen,
habe aber auch extreme Probleme mit meiner HWS.
Schäden liegen an beiden vor, sind aber natürlich als Veschleiß und dem Alter
zu zuschreiben. Damit ist die BG raus meint Sie, aber einer Ihrer Ärzte hatte
in 2007 schon schriftlich darauf aufmerksam gemacht das abzugrenzen, bzw.
ein Gutachten zu erstellen ob der Schaden der HWS Unfalltechnisch ist oder
nicht.
Es hat sich bisher nichts getan außer das gestritten wird zwischen mir
und der BG. Behandelt worden bin ich nicht, nun da der Streit länger dauern
wird (ich werde Klagen müssen) habe ich mich entschlossen einen Orthopäden direkt
dazu aufzusuchen.
Der hat mich aufgrund das ich keine schriftliche Bestätigung habe von der BG
das die Schmerzen der HWS nicht anerkannt sind (habe ich nicht) mich
nicht behandelt.
Ich war zu ehrlich und habe dem Arzt die Umstände erläutert, da sprang er
ab und hatte Angst das die KK Ihm das nicht bezahlt.
Wenn ich Privat das übernehmen würde dann könnte er mich behandeln.

Mein Hals ist soooo dick, das ich meine Schmerzen der HWS nicht mehr spüre.:rolleyes:
Was für eine effektive Behandlung Herr Doktor !:rolleyes: (Sarkasmus wieder aus)

Nun werde ich meine KK anschreiben und die darum Bitten mir mitzuteilen
ob ich bei einem Orthopäden meine HWS behandeln lassen darf ohne das
der Arzt dann leer ausgeht.

Ist das nicht schlimm mit was man als UO noch gestraft ist außer den
Verletzungen des Körpers, der Seele, dem Leben, seiner Zukunft ... ich könnte
noch mehr aufzählen aber Ihr wisst es ja selber.
Ich werde weiter darüber berichten,

ondgi
 
Hallo,

um es gelinde auszudrücken, manchmal könnte man verzweifeln, ob der Beiträge die hier eingestellt werden. Mit fast 300 Beiträgen, müsste man es doch irgendwann einmal geschnallt haben, wo der Hase lang läuft. Ich geh doch nicht bei irgend einen Arzt und erzähl dem, ich bin ja eigentlich BG-Patient, aber ich frag mal die Krankenkasse ob sie diese Behandlung bezahlt.

Da schreiben sich einige Userinnen und User die Finger wund, und erteilen Ratschläge - für die sich ein Anwalt als Beratungshonorar locker 250,00 € berechnen würde - wie man sich in bestimmten Fällen verhalten soll und welche Rechte einem bei Ärzten, med. Sachverständigen und Sozialleistungsträger zustehen - und dann solch ein geistiger ERguss.

Hallo ondgi, was hast Du dir denn eigentlich gedacht, bei diesem Arzt, dich so vorzustellen. Als Kassenpatient bekommst Du die 0815 Versorgung, als BG-Patient bist Du Privatpatient. Glaubst Du allen Ernstes, das wüssten die Ärzte nicht. Es wäre sinnvoller gewesen, vorher der BG Dampf unter den Kessel zu treiben, anstatt sich zu beklagen, der Arzt hat mich nicht behandelt. Im Übrigen, bei Schmerzen geht man zu einem schmerzmed. Arzt und nicht zu einem inkompetenten schmerzmed. Orthopäden.

Gruss
kbi1989
 
Hallo @ kbi1989,
ich habe der BG seit 2007 Dampf gemacht, auch nachzulesen, über die BVA.
Die haben alles richtig gemacht und mich nicht behandeln lassen, sagte man
dort !

So, wo soll ich mich dann behandeln lassen wenn die BG es nicht tut?

Dann muss ich zum "0815" Arzt, der aber auch H-Arzt ist!
Oder soll ich warten bis meine Klage erfolgt hat in ....2 Jahren?
Klar, habe ja nun schon 1,5 Jahre warten können da kommt es auf die 2 auch
nicht mehr an. Ich möchte einfach nur wieder etwas Lebensqualität zurück.

Und jammern tu ich nicht, ich wollte nur mitteilen das es auch so etwas gibt!


ondgi
 
Hallo Ondgi,
natürlich wirst Du auf Krankenkassenkosten behandelt.
Mein Blasenkrebs war für die Kasse sehr teuer und mein Urologe jammert ob der entgangenen Honorare. Ich kämpfe jetzt schon 9 Jahre, aber sollte am St.Nimmerleinstag, wenn Soz.- und Landessoz.-Gericht entschieden haben, die BK anerkannt werden, holt sich meine KK das Geld von der BG. Die haben da ein Abkommen, deshalb ist kaum Unterstützung von einer KK zu bekommen; denn denen entgeht nix. Nur der Arzt geht leer aus.
Stell Dir mal vor, was mir geschehen wäre, hätte die KK nicht gezahlt
In diesem Sinne
Paro
 
Hallo Ondgi,

ich war z.B. erst als "Kassenpatient" bei einer Rheumatologin und habe die Eingangsuntersuchungen darüber laufen lassen. Erst später habe ich dann gesagt, dass es sich um einen BG-Fall handelt... Die Ärztin, man glaubt es kaum, hat das nicht gestört, wollte mich sogar weiter über die KK behandeln (was mich dann aber verärgerte!), weil die KK es nach Ihrer Meinung sowieso nicht interessiert...die zahlen einfach nur! Insofern gebe ich kbi recht und Du hast einfach zu früh alles "ausgeplaudert"... anderer seits, hätte der Arzt, als H-Arzt, Dich in jeden Fall behandeln können;) aber scheinbar nicht wollen!

VG Santafee
 
Hallo ondgi,

solange die BG einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nicht anerkannt hat und ich mich mit denen darum streite, gehe ich zu einem Arzt/Facharzt nach meiner Wahl. Ich erzähle diesem nur welche Schmerzen ich wo habe und dann hat mich dieser Arzt gefälligst zu behandeln! Ich habe das fast 4 Jahre wegen meiner BK 2108 praktiziert. Jetzt erst nach der Anerkennung muß ich wegen meiner LWS bei Schmerzen einen D-Arzt aufsuchen, weil nun die BG für Behandlungen zuständig ist. Die Krankenkasse hat alles. einschl. Operation bezahlt und sich mittlerweile von der BG zurückgeholt.

Grüße von
IngLag
 
Hallo ondgi!

So falsch hast Du eigentlich nichts gemacht - du bist ernsthaft krank und der zuständige Leistungsträger läßt Dich am langen Arm verhungern! Wenn Du jetzt noch ehrlich zu Deinem Arzt warst, ist das auch an sich nichts Unehrenhaftes oder ganz Dummes! Du wirst nur so behandelt, als ob!

Ich hab's so gemacht: Als mir die BG ein technisches Hilfsmittel zu Unrecht verweigert hat, habe ich mich schriftlich an meine Krankenkasse gewandt. Die Kopie des anteiligen Schriftwechsels drangehängt, damit die Mitarbeiter dort sehen, worum es geht und dann eine Entscheidung von dort gefordert. >>> Meine Krankenkasse wird die Kosten zunächst übernehmen, damit ich versorgt bin und über ein Regreßverfahren, zu dem ich mir keine Gedanken mehr mache, die verauslagten Kosten zurückverlangen...

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo,
ich weiß nicht was falsch daran ist wenn man, da die BG eine Behandlung
verweigerrt, zu einem "0815" Orthopäden geht um sich behandeln zu lassen.
Ich konnte, nachdem er die Narben und den Körper in seiner von Verletzungen
geszeichneten Form gesehen hat, wohl schwer sagen " das alles ist schon
lange her und hat mir meinem Problem nichst zu tun, zumal meine HWS über
Nacht begann mir Schwierigkeiten zu machen.
Klar war ich ehlrich und habe gesagt das die Beschwerden seit einem Unfall sind.
Ich weiß auch nicht was manche hier, die schon mehr als 300 Beiträge haben, meinen
wie blöd doch unsere Ärzte sind!
Oder derjenige redet wie der Blinde vom Licht
und war noch nie in so einer Lage.
Meine weiteren Schritte sind, Nachfrage bei der KK wie es sein kann das mir
die Behandlung verweigert wird und den nächsten Orthopäden aufsuchen
und sehen was der für mich tun kann. Parallel läuft gegen die BG eine Klage
wegen unterlassung der Pflicht von Amts wegen zu ermitteln!


ondgi
 
Hallo Ondgi,

ich habe auch mit Staunen den Beitrag von Kbi gelesen, wolle gleich etwas "nettes" schreiben, habe es aber wegen der hier bekannten festen "Freundschaft" ;)zwischen (Kbi und ich) uns nicht gemacht.

Ich hätte genauso gehandelt wie Du, wie sonst hättest Du es erklären können:confused:.

Wir erzählen hier was wir erleben und fragen auch mal nach Rat, aber jemand der meint immer zu wissen "wie der Hase läuft" oder "wie die da oben ticken" sollte seinen Tipp/Rat auch ohne Oberlehrergehabe vorbringen.

Wir haben schon genug an den arroganten Ärzten und Versicherungen, da braucht man keinen Extratritt:eek: hier im Forum.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Ondgi!

Auch mir blieb es nicht erspart, in der Charite, wo ich mich behandeln
lassen wollte und auch nicht sagen wollte dass es ein BG Unfall sein könnte,
damit
herausrücken zu müssen, dass ich einen BG Unfall hatte.

Zuerst fragte der Dok warum ich im UKB war.
Das sah er an meinem MRT, auf der CD, stand
gross und breit UKB.
Dann wollte er unbedingt wissen, wie der Unfall passiert ist
und obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden war,
ob die BG den Unfall überhaupt anerkennen würde und ich sogar
eine Überweisung von meinem Arzt hatte, lehnte dieser eine
Behandlung ab.

Genau so erging es mir, bei einem Sportarzt ( Orthopäden ).
Erst jetzt nachdem die BG den Unfall anerkannt hat , aber nur 26 Wochen
und danach jegliche Behandlung ablehnte, der KK verweigerte, welche in Vorkasse ging, die restlichen Kosten, von Krankengeld 52 Wochen und die
Kosten der Behandlungen zurück zu erstatten,
kann ich zu jedem Arzt gehen.

Kbi-hätte ich lügen sollen, ne Geschichte erfinden?
Hätte mir auch nichts genutzt,
da der Arzt aus der Charite, sowieso ins Nebenzimmer ging
und das UKB anrief.

Finde die Art und Weise, wie Du hier Ondgi "abstrafst"
und runterputzt,völlig überheblich und einfach unmöglich!

MfG
maja
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ondgi!

Hier mein Vorschlag zum eventuellen weiteren Fortgang zur Durchsetzung Deiner Rechte - meine Meinung, selbst schon erprobt - keine Garantie - keine Rechtsberatung:

Falls Dich niemand behandelt (ein Unding wie Körperverletzung vom Schreibtisch aus) und der Unfall eindeutig und anerkannt (noch nicht anerkannt?) die Ursache Deiner Gesundheitseinbußen und Beschwerden ist, dann stelle doch parallel zum Antrag an Deine Krankenkasse einen Antrag auf Einstweilige Anordnung und Rechtshilfe (§ 75 VwGO - bitte googlen!) an das zuständige Sozialgericht gegen Deine BG. Schildere Dein Anliegen und verweise auf die möglichen Folgen der Nichtbehandlung. M.E. besteht Gefahr für Leib und Leben (so hat das 'mal ein Rechtskundiger beim SG genannt) und eine Klagefrist wg. Untätigkeit Deiner BG ist nicht abzuwarten in einem Fall der drohenden weiteren Gesundheitsschädigung durch die Verweigerung der Kostenübernahme für eine fachärztliche Behandlung. Du kannst sicher einige vorhergehende ärztliche Stellungnahmen oder Berichte in Kopie beifügen, das vereinfacht die Entscheidung des Richters.

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo @Ingeborg!

ja genau so etwas in der Art ging mir auch durch den Kopf, ich werde das am Freitag
gleich meiner Anwältin so schildern.

Heute habe ich dann auch gleich noch ein Schreiben an die LÄK (Landesärztekammer)
-Rechtsabteilung- gesendet.
Mal schauen was da raus kommt.:(

Ich wollte mit der Mitteilung was mir da passiert ist, nur aufmerksam machen
was einem so im Laufe der Streitigkeiten mit der BG, KK und sonstigen die uns begleiten,
so alles wiederfährt. Denn jammern ist nicht mein Ding, und wenn doch einmal
dann hört und merkt das keiner.

Ich werde auf alle Fälle weiter berichten von dem was mir da noch wiederfährt.

ondgi
 
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