Hallo,
gerade wenn ich den Eingangsbeitrag genauer lese, glaube ich fast, dass hier evtl. ein Missverständnis zu der verfahrenen Situation geführt hat.
So wie ondgi schreibt, ist wegen der LWS und der HWS von der BG nichts anerkannt. Deswegen ist für Behandlungskosten die BG auch nicht zuständig. Aber gerade deswegen kann ondgi zu jedem Arzt bzw. Facharzt, in diesem Fall zu einem beliebigen Orthopäden gehen. Und dieser Arzt ist verpflichtet ihn zu behandeln! Er hätte es wahrscheinlich auch getan, war aber u.U. durch die Ausführungen ondgis etwas verunsichert und dachte vielleicht, dass es doch ein BG-Fall sei und er dadurch nicht zuständig wäre. Auch glaube ich, dass der Arzt eher Angst hatte, dass die BG ihm die Behandlungskosten nicht zahlt. Die Krankenkasse muß auf alle Fälle zahlen, wenn auch meist nicht soviel wie von der BG gezahlt wird.
@ ondgi
Was soll das mit der schriftlichen Bestätigung von der BG, dass Deine HWS-Schmerzen von der BG nicht anerkannt sind? Hat der Arzt wirklich eine solche Bestätigung von Dir gefordert? Dass es sowas gibt, ist mir neu. Oder hat das schon mal jemand erlebt?
Ich glaube auch nicht, dass Du die Krankenkasse bitten mußt Dir mitzuteilen, ob Du Deine HWS bei einem Orthopäden behandeln lassen darfst. Wieso sollte Dieser sonst evtl. leer ausgehen können?
Sollte es aber tatsächlich so abgelaufen sein wie Du geschildert hast ist es richtig, Dich an die Ärztekammer zu wenden.
Grüße von
IngLag
gerade wenn ich den Eingangsbeitrag genauer lese, glaube ich fast, dass hier evtl. ein Missverständnis zu der verfahrenen Situation geführt hat.
So wie ondgi schreibt, ist wegen der LWS und der HWS von der BG nichts anerkannt. Deswegen ist für Behandlungskosten die BG auch nicht zuständig. Aber gerade deswegen kann ondgi zu jedem Arzt bzw. Facharzt, in diesem Fall zu einem beliebigen Orthopäden gehen. Und dieser Arzt ist verpflichtet ihn zu behandeln! Er hätte es wahrscheinlich auch getan, war aber u.U. durch die Ausführungen ondgis etwas verunsichert und dachte vielleicht, dass es doch ein BG-Fall sei und er dadurch nicht zuständig wäre. Auch glaube ich, dass der Arzt eher Angst hatte, dass die BG ihm die Behandlungskosten nicht zahlt. Die Krankenkasse muß auf alle Fälle zahlen, wenn auch meist nicht soviel wie von der BG gezahlt wird.
@ ondgi
Was soll das mit der schriftlichen Bestätigung von der BG, dass Deine HWS-Schmerzen von der BG nicht anerkannt sind? Hat der Arzt wirklich eine solche Bestätigung von Dir gefordert? Dass es sowas gibt, ist mir neu. Oder hat das schon mal jemand erlebt?
Ich glaube auch nicht, dass Du die Krankenkasse bitten mußt Dir mitzuteilen, ob Du Deine HWS bei einem Orthopäden behandeln lassen darfst. Wieso sollte Dieser sonst evtl. leer ausgehen können?
Sollte es aber tatsächlich so abgelaufen sein wie Du geschildert hast ist es richtig, Dich an die Ärztekammer zu wenden.
Grüße von
IngLag