Hallo
vorab. Neben diesem Thema führe ich ein Arzthaftungsverfahren gegen diesen nahcfolgend beschriebenen Arzt.
In diesem Prozess sagte er aus, nicht für dieses Krankheitsbild zuständig zu sein und beruft sich auf eine Überweisung an ein Krankenhaus. Die freuen sich zu hören, zuständig gewesen zu sein, da ich auf eigener Veranlassung dort war und dies auch schriftlich niedergelegt wurde. Die Überweisung aufgrund auf Grund meiner Veranlasung und wegen der Praxisgebühr Regelung.
Weiterhin war er der Folgearzt, der mir ein Symptom nicht mehr glaubte und mich als Simulant nicht mehr behandeln wollte. In dem Arzthaftungsverfahtren kam aber heraus, dass er mich falsch behandelte.
Nun zu der Frage.
Dieser werte 2.Arzt forderte einen Tag nachdem ich bei ihm war, die Krankenkasse auf, mich dem MDK vorzustellen. 4 Wo später stellte sich heraus, dass meine Beschwerden echt waren. (ich denke einmal beide Ärzte haben sich kurz geschlossen) Er ging nicht den Ursachen nach, sondern es hiess nur Arbeitsunfähig wegen sozialen Umfeld.
Er hat mich 5 mal dem MDK vorstellen lassen, hat mich nicht wie empfohlen therapiert (Attest eines Prof. der Unfallchirurgie) sondern erst am Tage des Ergebnissen des MDK sandte er mich zur Radiologie, die nun ermittelt haben, bzw. ein danach aufgesuchtes Chirugiezentrum entdeckte meine wirklichen Probleme.
Was ich damit sagen will, dieser ann glaubte mit nicht, warf alle BEfunde über Bord und meldete mich immer wieder dem MDK als Simulant wäre schon das richtige Wort.
Das Fazit daraus, ich bin sofort Arthroskopiert worden und als Folge muss nun mein Sprunggelenk versteift werden.
Ist dies nicht fast sogar unterlassene Hilfeleistung ?
Danke und gruß
vorab. Neben diesem Thema führe ich ein Arzthaftungsverfahren gegen diesen nahcfolgend beschriebenen Arzt.
In diesem Prozess sagte er aus, nicht für dieses Krankheitsbild zuständig zu sein und beruft sich auf eine Überweisung an ein Krankenhaus. Die freuen sich zu hören, zuständig gewesen zu sein, da ich auf eigener Veranlassung dort war und dies auch schriftlich niedergelegt wurde. Die Überweisung aufgrund auf Grund meiner Veranlasung und wegen der Praxisgebühr Regelung.
Weiterhin war er der Folgearzt, der mir ein Symptom nicht mehr glaubte und mich als Simulant nicht mehr behandeln wollte. In dem Arzthaftungsverfahtren kam aber heraus, dass er mich falsch behandelte.
Nun zu der Frage.
Dieser werte 2.Arzt forderte einen Tag nachdem ich bei ihm war, die Krankenkasse auf, mich dem MDK vorzustellen. 4 Wo später stellte sich heraus, dass meine Beschwerden echt waren. (ich denke einmal beide Ärzte haben sich kurz geschlossen) Er ging nicht den Ursachen nach, sondern es hiess nur Arbeitsunfähig wegen sozialen Umfeld.
Er hat mich 5 mal dem MDK vorstellen lassen, hat mich nicht wie empfohlen therapiert (Attest eines Prof. der Unfallchirurgie) sondern erst am Tage des Ergebnissen des MDK sandte er mich zur Radiologie, die nun ermittelt haben, bzw. ein danach aufgesuchtes Chirugiezentrum entdeckte meine wirklichen Probleme.
Was ich damit sagen will, dieser ann glaubte mit nicht, warf alle BEfunde über Bord und meldete mich immer wieder dem MDK als Simulant wäre schon das richtige Wort.
Das Fazit daraus, ich bin sofort Arthroskopiert worden und als Folge muss nun mein Sprunggelenk versteift werden.
Ist dies nicht fast sogar unterlassene Hilfeleistung ?
Danke und gruß