• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Arthrose im Schultergeleng als Folge eines Unfalles?

fundi3223

Nutzer
Registriert seit
3 Apr. 2013
Beiträge
2
Hallo Ih Lieben,
ich bräuchte mal eure Hilfe. Heute habe ich meinen 2.Gutachtertermin im 3. Unfalljahr gehabt. Der Ablauf hat mich etwas stutzig gemacht. Ich hatte im Okt. 2010 einen Unfall und habe mir dabei eine Slapläsion und eine Lockerung im Schultergelenk zugezogen. Dieses hat sich auch weiterhin im Okt. 2012 durch das 2. MRT der Schulter bestätigt. Der Gutachter hat mich wieder zum Röntgen geschickt mit dem Verdacht auf Arthrose und der Diagnose Schultersubluxation.
Ich habe gelesen, dass Arthrose als Unfallfolge nicht als Unfallfolge akzeptiert wird, so dass die private Unfallversicherung keinen Cent zahlt...Stimmt das? Obwohl die Beschwerden als auch Beeinträchtigungen vorhanden sind. Eine Lockerung meiner Schulter ist ebenfalls berechtigt. Kann es sein, dass ich wirklich Pech habe und die Versicherung zahlt nicht wegen der Arthrose? Wie kann ich hier weiter verfahren?
 
Hallo Ih Lieben,
ich bräuchte mal eure Hilfe. Heute habe ich meinen 2.Gutachtertermin im 3. Unfalljahr gehabt. Der Ablauf hat mich etwas stutzig gemacht. Ich hatte im Okt. 2010 einen Unfall und habe mir dabei eine Slapläsion und eine Lockerung im Schultergelenk zugezogen. Dieses hat sich auch weiterhin im Okt. 2012 durch das 2. MRT der Schulter bestätigt. Der Gutachter hat mich wieder zum Röntgen geschickt mit dem Verdacht auf Arthrose und der Diagnose Schultersubluxation.
Ich habe gelesen, dass Arthrose als Unfallfolge nicht als Unfallfolge akzeptiert wird, so dass die private Unfallversicherung keinen Cent zahlt...Stimmt das? Obwohl die Beschwerden als auch Beeinträchtigungen vorhanden sind. Eine Lockerung meiner Schulter ist ebenfalls berechtigt. Kann es sein, dass ich wirklich Pech habe und die Versicherung zahlt nicht wegen der Arthrose? Wie kann ich hier weiter verfahren?

bin mal 10 mit einem schweren schreibt tisch die Treppe Runter gestuerzt
mit tisch gegen eine Wand geknallt.
ja dier verletzung bzw schmerzen wurden von tag zu tag schlimmer.
dann erst spaeter zum arzt.
jedenfalls eine Aehnliche verletzung wie du mit folglicher schweren Arthrose.

Bin von dem einem zum anderen Arzt......
hier begann meine Karriere als hypochonder, Akravationsverdacht usw...
Musste mich von aerzten erniedrigen und anschreien lassen...

nach dem antrag bei der BG :
Antrag wurde abgelehnt es ist unmoeglich das eine Arthrose
durch einen sturz entsteht.
es wurde in frage gestellt ob der unfall trotz unfall bericht
je passiert sei...

wusste damals nicht wie dagegen vorgehen
und habs verweifelt hingenommen

danach folgte das weder KK noch BG den Arzt bezahlten und ich aus eigener Tasche bezahlen musste..

vielleicht ist die rechtliche lage anders.....aber ich wusste mir damit damals nicht zu helfen....
helfen wird die mein gewirr auch nicht .... aber es beschreibt wie ne BG usw.. so reagieren....

hoffe das es dir besser ergeht
 
Hallo M.H. ich danke dir für deine antwort. und hoffe, dass es dir mittlerweile auch etwas besser geht. meine frage bezieht sich auf meine private unfallversicherung, ein schaden liegt vor, und zwar eine slap-läsion und eine lockerung im sschultergelenk, so dass das schultergelenk in der pfanne keinen festen halt mehr hat. ich habe festgestellt, dass PUV´s meist ein schlupfloch suchen, um einer zahlung aus dem wege gehen zu können, deswegen die frage, ob eine PUV bei einer Läsion und Lockerung der schulter mit Folge-Erscheinung einer Arthrose bezahlt. und wieviel prozent würde sie zahlen.?
wenn dazu noch eine Arthrose bei mir vorliegt, dann will sich die versicherung darauf berufen, dass die beinträchtigung in der bewegung der schulter durch die arthrose verursacht wird und nicht von der Läsion bzw. Lockerung.
Es ist etwas kompliziert :-/

Liebe Grüsse und alles gute für dich... :)
 
Grüß Dich, Fundi3223,

01
nach den Unfallversicherungsbedingungen zählt der Stand des Dauerschadens so, wie er sich am Ende des 3. Unfalljahres präsentiert. Das heißt: Verschlechterungen, aber auch Besserungen danach zählen nicht. Auch befunde, die danach erhoben werden, zählen nur so weit, als sie einen sicheren Schluss zum Stand am Ende des 3. unfalljahres erlauben. Sonst zählen sie nicht.

02
Wenn bis zum Ende des 3. Unfalljahres die Arthrose schon zu Symptomatik geführt hat, dann ist diese Symptomatik zu berücksichtigen.

03
Die GEFAHR, dass sich das verschlechtert, zählt nicht.


04
Ob die Arhtrose unfallbedingt ist oder nicht, das sollte sich eigentlich klären lassen. Arthrose als altersbedingtes Leiden ist dort häufig, wo dadurch, dass der Mensch (seit paar Millionen Jahren) neuerdings aufrecht geht, mehr Belastung auftritt. Hüfte, vor allem Knie sind betroffen. Auch die Hände: Denn die werden, die Geschicklichkeit nutzend, viel (ab-) genutzt. Am Schultereckgelenk ist Arzthrose meines Wissens deutlich seltener. Eher kommt sie dann vor, wo einmal jemand exzessiv Gewichtheben und Bodybuildig betrieben hat.

Am Schultereckgelenk hat Verschleiß andere Folgen, etwa Sehnenrisse (Supraspunatussehe, Rotatorenmanschettenruptur.)

05
Ich würde einmal überlegen wollen: Man sollte meinen, dass wenignstens ungefähr der Verschleiß an beiden Schultereckgelenken gleich stark ist. Lasse bitte dahermöglichst innerhalb der 3-Jahres-Frist beide SChutereckgelenke Röntgen, dann hat man den Vergelich rechts/links.


Fingerzeig:

Bleibt unaufklärbar, ob und wie umfangreich natürlicher Verschleiß (nicht verischert) oder der Unfall (verischert) für die Einschränkungen führte, muss der Versicherer beweisen, dass die Leiden nicht unfallbedingt sind (OLG Koblenz, VersR 11/1508 und OLG Düsseldorf r+s 05/300). Das bedeutet: Nicht Du mußt dem Versicherer das Gegenteil beweisen.

Kann er es nicht, hat der Versicherer schlechte Karten.


ISLÄNDER
 
Top