@An Alle,
das Thema med. Gutachten und deren Erstellung ist und wird ein Dauer-
thema bleiben, solange sich nicht grundlegende Änderungen in den
Sozialsystemen und der privaten Versicherungswirtschaft sich ereignen.
Und darauf können wir lange warten. Da nützt auch eine Petition nichts.
Denn auch in den Beiräten der Sozialverwaltungen sitzen Lobbyisten, die
aufgrund des Parteien-Proporzes als auch die Wahrnehmer der Interessen-
verbände, eine strukturelle wie auch wohlwollende Veränderung zugunsten
der Versicherten, zu verhindern wissen. Der ganze Schwachsinn mit den
ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitgeber- wie auch der Arbeitnehmer-
seite in den sogenannten Verwaltungsräten und Widerspruchsausschuß-
sitzungen, ebenso die ehrenamtlichen Richter an den Sozialgerichten, wann jemals hat man erfahren, dass die ihr "Mitbestimmungsrecht" in der
Praxis auch mal angewandt haben. Warum nicht?, weil die genauso auf
die derzeit strukturierten Systeme eingeschworen worden sind, denn all
die begehrten Leistungen in Form ALG, Rente oder bg-lichen Leistungen
kosten Geld. Geld das nicht da ist. Die versicherungsfremden Leistungen
die aus den ehemals wohlgefüllten Töpfen der Sozialversicherung wegen
der Wiedervereinigung finanziert wurden, sind leer. Die umlagefinanzierte
Rente - die früher im Verhältnis 1:1, also ein Beitragszahler konnte auch
einen Rentner finanzieren - ist ebenso wie viele andere Sozialleistungsträ-
ger angeschlagen, weil heute dieses Verhältnis wegen der schwachen
Geburtenjahrgänge und der heutigen Geburtenkontrollmöglichkeiten so nicht mehr stimmt. D. h. die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt betragen
Jahr für Jahr fast 100 Millionen Euro.
Gleichwohl gesellt sich dann auch noch "Justizia" mit ihrer Blindheit und ihrer schiefhängenden Waage symbolisch dazu. Blind deshalb, weil man
aufgrund der eigenen Erhabenheit es nicht mehr für notwendig erachtet,
die beauftragten und abgelieferten med. Gutachten auf deren Genauig-
keit (keine Scheingenauigkeit), formale Probleme des Sachverständigen-
beweises, Überschreitung des Gutachtenauftrages, Gewissheiten und
Wahrscheinlichkeiten, höhere Wahrscheinlichkeiten in Kausalitätsfragen
zu prüfen.
In rechtlicher Hinsicht ist im privaten Versicherungsrecht ähnliches zu be-
obachen:
Das von Gerichten vielleicht am häufigsten Versäumte betrifft die Vorga-
ben an den Sachverständigen und die tatsächlichen Feststellungen des
Sachverständigen selbst.
Die Regeln der Feststellung von Tatsachen, ihrer Bewertung und der Be-
gründung der daraus zu ziehenden Schlüsse sind naturgemäß dort von
besonderer Bedeutung, wo Juristen (Richter) über wirkliche Umstände und
wirkliche Zusammenhänge entscheiden, von denen sie keine Ahnung haben. Also immer.
In der Rechtsprechung und der juristischen Literatur findet sich dazu, also
in dem Verhältnis von Gericht und Sachverständigem kaum eine vernünfti-
ge Lösung, die einerseits dem Gutachterwesen gerecht wird, und anderer-
seits dem Gericht brauchbare Lösungsstrategien aufzuzeigt. Aber, Richter
können selbstverständlich alles. Sie dürfen es nur nicht. Der BGH hat zu
Recht festgestellt, dass sich ein Richter in medizinischen Fragen grundsätz
lich nicht selbst - beispielsweise aufgrund einer schnellen Lektüre des Pschyrembels - für sachkundig halten darf. Frage, hält er sich auch daran?
Deshalb so meine ich, jedem User(in) hier im Forum ist die vorgenannte
Problematik hinlänglich bekannt. Nur was hat sich bisher wesentliches über
den Einzelfall hinaus ge-(ver-)ändert? Die beiden grossen Sozialverbände
(in meinen Augen zahnlose Tiger) können sicherlich für einen speziellen
Einzelfall in Form einer professionellen Rechtsberatung Hilfe leisten. Aber
wirklich grosse Erfolge im Sozialwesen können diese Verbände auch nicht
für sich verbuchen. Und gerade deswegen wäre nach meiner unmaßgeb-
lichen Meinung es trotzdem wert, über was nachzudenken, was speziell
den UO und den BK´lern und den sonstigen UO-Geschädigten der priva-
ten Versicherungswirtschaft helfen könnte.
Deshalb möchte ich einmal einen Diskussionbeitrag in den Raum stellen,
wie wäre es z. B. die Gründung einer eigenen Gewerkschaft in Form eines
Verbandes zu erwägen. Nämlich eines Verbandes der die berechtigten
Interessen all derer vertreten könnte, die insbesondere in den Sozialgre-
mien und vor den Gerichten keine Lobby haben, und um die sich auch die
vorerwähnten Sozialverbände nur eingeschränkt einsetzen können.
Auf die Resonanz hier im Forum bin ich gespannt!
Gruss
kbi1989