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"Art TÜV" für Gutachten

Findest Du, daß eines oder meherere Deiner Gutachten auf ein "TÜV-Prüfstand" gehören?


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seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,846
Ort
Berlin
Hallo,

Paro hat gerade seinem Frust über Gutachter Luft gemacht. Dieses geht ja nicht nur ihm so, sondern auch vielen anderen Usern hier. Nun ist der Vorschlag einer "Art TÜV" für Gutachten eigentlich nicht so neu. Aber wer macht denn einfach mal die Arbeit und setzt eine öffentliche Petition an den Bundestag dazu auf. Fliedertiger hatte letztens erst wieder darüber berichtet. Da können wir dann entsprechend diese Petition unterstützen und auch wenn der Weg lang ist, irgendwann eine hoffentlich positiv Reaktion.

Um nun auch gleich noch ein Feedback zu den Gutachten zu bekommen, setze ich mal eine Umfrage mit dazu.

Gruß von der Seenixe
 
Minimalstandards?

Hallo zusammen,

ich frage mich bei meinem GA, ob es denn irgendwelche absoluten Minimalstandards gibt, die auch einklagbar sind.

Wäre ich im Studium (was Wissenschaftliches, nicht Medizin) im selben Maße objektiv und kompetent herangegangen wie meine Gutachter, hätte es bestimmt zu keinem einzigen Schein gereicht.

Viele Grüße
HWS70
 
Hallo Seenixe,
es ist ja nicht das Ergebnis des GA, es ist die Oberflächlichkeit, das scheinbar gewollte Desinteresse, was nervt.
Jeder hat Anspruch auf "rechtliches" Gehör. Nur was tut "Jeder" wenn er meint nicht gehört worden zu sein? Was tut man wenn die schriftliche Urteilsbegründung mehr Fehler als ein Hund Flöhe hat.
Der zweifelhafte Trost, Berufung/2. Instanz, nimmt doch keine Rücksicht auf die vergehenden Jahre. Wer ersetzt die entgangene Lebensfreude, die man sich mit der Entschädigung hätte leisten können. Mit 58 bin ich noch gewandert auf meiner schönen Insel, jetzt bin ich froh wenn ich den Berg rauf, bis ins Dorf schaffe.
Sie, die GA, BG's und Versicherungen stehlen uns Jahre des Wohlbefindens und des Genusses der uns zustehender Entschädigungen. Mit welchem Recht, zweifelhaften Einwendungen, wie schicksalhaft, der persönlichen Lebensführung zuzuordnen? Ich habe nicht anders gelebt, wie tausend andere, nur ich habe eine Krankheit bekommen, einen Unfall erlitten oder mehr geschleppt als Andere. Ich soll jetzt beweisen, das die Arbeit, der Unfall oder meine Arbeitsumstände schuld sind.
Wo sind wir denn, da es die Amtsermittlung gibt, die sowohl für als auch gegensprechende Argumente sammeln soll. Auch die Soz.-Gerichte sind dazu verpflichtet.
Meine Frage nach der Tiefe der Amtsermittlungen konnte mir weder das BVA, noch die BG oder sonstwer beantworten. Was ein "Amtsermittler" ermittelt, liegt in seinem Verständnis
Kurz gesagt, wenn der Amtsermittler von der BG kommt, habe ich in den Augen des UO oder BK den "Bock zum Ziergärtner" gemacht; denn der wird doch nicht etwa eine Zahlungsverpflichtung seines Arbeitgebers ermitteln.
Im Bereich von wirklichen Betriebsunfällen (Explosionen, Verpuffungen, Verletzungen an Maschinen etc.) leisten sie sehr gute Arbeit.
Kurz, es fehlt eine "unabhängige" Korrektur der GA, der Arbeitsplatzanamnesen, aber auch der SG-Urteile; denn wie darf sich ein Richter derartige Fehler leisten.
Ein "Ombudsmann", der sich die Beschwerden anhört, wäre gut. Wer aber schützt ihn vor Überlastung; denn dann sind wir wieder oben.
 
Hallo,

ich habe mal herausgefunden, was die Grundregeln bei GA sein sollen:

-Unparteilichkeit, Objektivität
-intensives Aktenstudium
-Verständlichkeit
-Auswertung von Vorgutachten
-Beschränkung auf sein Fachgebiet
-fals notwendig Zusatzgutachten anregen
-keine juristischen Aussagen, Begriffe, Wertungen
-Sachlichkeit
-keine privaten Meinungsäußerungen ("ich denke...")
-Begründung von Schlussfolgerungen
-Widersprüche zu Vor-GA erläutern und auflösen
-Beantwortung von Beweisfragen

:rolleyes:...ohne Worte...:rolleyes:

VG Santafee
 
Interessengeleitete Gutachten

Hallo seenixe,

ich habe angekreuzt, mehr als 3.
Bei den meinigen mangelhaften GA geht es ausschließlich um interessengeleitete Gutachtenergebnisse.

Das spezielle Gerichtsgutachten hatte die Absicht und schließlich den Erfolg, das Gericht und jeden anderen med.Laien in die Irre zu führen, um deren Überzeugungsbildung zu beeinflussen.

Vergleich:
Der Busch hat Gott und die Welt belogen, und damit die Überzeugung der Welt erreicht, dass sein Kriegsvorhaben gerechtfertigt sei.
Mit solcher Überzeugung auf Grund von so "kompetenten" Leuten, hat es niemand für nötig erachtet, zu hinterfragen, geschweige denn zu kontrollieren.

So verhält es sich bei Gericht mit den Gerichtsgutachtern (nicht bei allen, aber auffällig oft bei UO). Das Gericht wird über den Gesundheitszustand des Probanden belogen, und dann wird auch noch behauptet, der Proband täusche seine Beschwerden nur vor, um eine vorzeitige Rente zu erreichen.
Warum also sollte das Gericht an den Worten eines Profis zweifeln, wenn der Kläger sowieso nur alles vortäuscht. Also muss auch nicht weiter ermittelt werden.

So knapp und klar sind interessengebundene Gerichts-Gutachten - und das Gericht hat wenig Arbeit, es ist doch so leicht die Überzeugung eines Gerichts zu erreichen.

Das mit der Petition werde ich sehr gerne unterstützen. Ich denke, bei den anderen Mangelgutachten ist im Grunde auch nichts anderes dahinter, als wie ich es aufgezeigt habe.

Gruß Ariel
 
@ alle,
es gibt GA, die wirklich objektiv urteilen wollen. Besonders beachte ich die "Checkliste" vom Prof. Woitowitz.
Doch wer hält sich daran? Da hat mal einer was Bemerkenswertes auf die Beine gestellt, sofort wird es von seinen gutachtenden Kollegen ignoriert.
Warum ist keine Gericht in der Lage, zu sagen, wir wollen nach der Checkliste vom Prof. Woitowitz informiert werden.
Es herrscht in der GA-Praxis eine Anarchie der Meinungen, die ja der Wissenschaftfreiheit gemäss gewollt sein wollte, aber ob sie den Bedürfnissen der UO's oder BK'ler entsprechen sei dahingestellt; denn jeder Professor will sein Bild des Geschehens darstellen und durchdrücken.
Ob das Bild den Bedürfnissen des UO oder BK'lers gerecht wird, nun das GA dient der Wissenschaft und dem Professor. Also UO und BK'ler ihr dient der Wissenschaft (welche Ehre) und auch dem Fortkommen des professoralen Gutachters.
Wie könnt ihr Kleingeister da jammern?
 
Hi!

ich habe angekreuzt, mehr als 3.
Bei den meinigen mangelhaften GA geht es ausschließlich um interessengeleitete Gutachtenergebnisse.

Das spezielle Gerichtsgutachten hatte die Absicht und schließlich den Erfolg, das Gericht und jeden anderen med.Laien in die Irre zu führen, um deren Überzeugungsbildung zu beeinflussen.

Ich schliesse mich Ariel voll an.

2 Gutachten der BG.Dort wurden, als ob die Gutachten nicht schon für sich allein "vernichtend" waren, nee dort waren auch noch einige Stellen extra
unterstrichen.
Sicher für den Rentenausschuss-denn um mehr zu lesen, hatten sie sicher keine Zeit.
1 Gutachten von/für die DRV.
Dieser GA hat gleich alles weg gelassen, was die BG benutzt hat, um mir
keine Rente zu geben-Vorschäden.
1Gutachten AA-die ersten 2 sagten aus EU, eins persönlich, eines nach Aktenlage.
Bei dem 3 schlossen sie sich nach Aktenlage-dem GA der DRV an-
obwohl keine neuen Befunde vorhanden waren.

Alles sehr merkwürdig und wie es jeder brauchte.

Gruss
maja
 
Hallo seenixe,

definiere mir bitte mal, welche Aspeckte, Grundlagen, Voraussetzungen ein ,,TÜV" für Gutachter haben soll.
Ausgangspunkt ist ein neutrales Unfallopfer !

Gruß .
 
@An Alle,

das Thema med. Gutachten und deren Erstellung ist und wird ein Dauer-
thema bleiben, solange sich nicht grundlegende Änderungen in den
Sozialsystemen und der privaten Versicherungswirtschaft sich ereignen.

Und darauf können wir lange warten. Da nützt auch eine Petition nichts.
Denn auch in den Beiräten der Sozialverwaltungen sitzen Lobbyisten, die
aufgrund des Parteien-Proporzes als auch die Wahrnehmer der Interessen-
verbände, eine strukturelle wie auch wohlwollende Veränderung zugunsten
der Versicherten, zu verhindern wissen. Der ganze Schwachsinn mit den
ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitgeber- wie auch der Arbeitnehmer-
seite in den sogenannten Verwaltungsräten und Widerspruchsausschuß-
sitzungen, ebenso die ehrenamtlichen Richter an den Sozialgerichten, wann jemals hat man erfahren, dass die ihr "Mitbestimmungsrecht" in der
Praxis auch mal angewandt haben. Warum nicht?, weil die genauso auf
die derzeit strukturierten Systeme eingeschworen worden sind, denn all
die begehrten Leistungen in Form ALG, Rente oder bg-lichen Leistungen
kosten Geld. Geld das nicht da ist. Die versicherungsfremden Leistungen
die aus den ehemals wohlgefüllten Töpfen der Sozialversicherung wegen
der Wiedervereinigung finanziert wurden, sind leer. Die umlagefinanzierte
Rente - die früher im Verhältnis 1:1, also ein Beitragszahler konnte auch
einen Rentner finanzieren - ist ebenso wie viele andere Sozialleistungsträ-
ger angeschlagen, weil heute dieses Verhältnis wegen der schwachen
Geburtenjahrgänge und der heutigen Geburtenkontrollmöglichkeiten so nicht mehr stimmt. D. h. die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt betragen
Jahr für Jahr fast 100 Millionen Euro.

Gleichwohl gesellt sich dann auch noch "Justizia" mit ihrer Blindheit und ihrer schiefhängenden Waage symbolisch dazu. Blind deshalb, weil man
aufgrund der eigenen Erhabenheit es nicht mehr für notwendig erachtet,
die beauftragten und abgelieferten med. Gutachten auf deren Genauig-
keit (keine Scheingenauigkeit), formale Probleme des Sachverständigen-
beweises, Überschreitung des Gutachtenauftrages, Gewissheiten und
Wahrscheinlichkeiten, höhere Wahrscheinlichkeiten in Kausalitätsfragen
zu prüfen.

In rechtlicher Hinsicht ist im privaten Versicherungsrecht ähnliches zu be-
obachen:
Das von Gerichten vielleicht am häufigsten Versäumte betrifft die Vorga-
ben an den Sachverständigen und die tatsächlichen Feststellungen des
Sachverständigen selbst.

Die Regeln der Feststellung von Tatsachen, ihrer Bewertung und der Be-
gründung der daraus zu ziehenden Schlüsse sind naturgemäß dort von
besonderer Bedeutung, wo Juristen (Richter) über wirkliche Umstände und
wirkliche Zusammenhänge entscheiden, von denen sie keine Ahnung haben. Also immer.

In der Rechtsprechung und der juristischen Literatur findet sich dazu, also
in dem Verhältnis von Gericht und Sachverständigem kaum eine vernünfti-
ge Lösung, die einerseits dem Gutachterwesen gerecht wird, und anderer-
seits dem Gericht brauchbare Lösungsstrategien aufzuzeigt. Aber, Richter
können selbstverständlich alles. Sie dürfen es nur nicht. Der BGH hat zu
Recht festgestellt, dass sich ein Richter in medizinischen Fragen grundsätz
lich nicht selbst - beispielsweise aufgrund einer schnellen Lektüre des Pschyrembels - für sachkundig halten darf. Frage, hält er sich auch daran?

Deshalb so meine ich, jedem User(in) hier im Forum ist die vorgenannte
Problematik hinlänglich bekannt. Nur was hat sich bisher wesentliches über
den Einzelfall hinaus ge-(ver-)ändert? Die beiden grossen Sozialverbände
(in meinen Augen zahnlose Tiger) können sicherlich für einen speziellen
Einzelfall in Form einer professionellen Rechtsberatung Hilfe leisten. Aber
wirklich grosse Erfolge im Sozialwesen können diese Verbände auch nicht
für sich verbuchen. Und gerade deswegen wäre nach meiner unmaßgeb-
lichen Meinung es trotzdem wert, über was nachzudenken, was speziell
den UO und den BK´lern und den sonstigen UO-Geschädigten der priva-
ten Versicherungswirtschaft helfen könnte.

Deshalb möchte ich einmal einen Diskussionbeitrag in den Raum stellen,
wie wäre es z. B. die Gründung einer eigenen Gewerkschaft in Form eines
Verbandes zu erwägen. Nämlich eines Verbandes der die berechtigten
Interessen all derer vertreten könnte, die insbesondere in den Sozialgre-
mien und vor den Gerichten keine Lobby haben, und um die sich auch die
vorerwähnten Sozialverbände nur eingeschränkt einsetzen können.

Auf die Resonanz hier im Forum bin ich gespannt!

Gruss
kbi1989
 
Hallo Kbi,
ich verstehe deinen Ansatz und teile viele Gesichtspunkte die Du vorträgst. Der Aufbau eines solchen Verbandes, unter welchem Dach auch immer, kostet sehr viel Kraft und müsste eigentlich, von Usern geleistet werden, wie ihr Verfahren bereits erfolgreich hinter sich gebracht haben. Ich musste in den vergangenen Jahren allerdings erleben, dass erfolgreiche User sich über kurz oder lang zurückgezogen haben. Nicht alle, Nicht jeder aber einige. Es tritt sofort die Frage auf, wie ein solcher Verband organisiert sein soll. Natürlich gibt es verschiedene Ansätze und die Nutzer dieses Forums stellen eine nicht zu beachtende Menge an Menschen dar, aber die zu leistende Arbeit ist nicht zu unterschätzen. Ich habe den Kampf meiner Frau und etwa 2000 weiterer Geschädigter Frauen um die Anerkennung eines Impf-Schadens begleitet. Über viele Jahre ein anstrengender Kampf der letztendlich in ein Gesetz geführt hat. Dabei hatten alle Frauen den gleichen Impf-Schaden, die gleichen Probleme und Einschränkungen. Das Ziel ließ sich sehr gut definieren. Ich stelle mir die Findung von einheitlichen Zielen, die von allen beziehungsweise der breiten Masse unterstützt wird, am schwierigsten vor. Die Frage ist, sind wir bereit diesen Weg zu gehen und haben wir die Kraft neben dem jetzigen Verfahren gegen Berufsgenossenschaft oder privater Versicherung dieses zu leisten.
Ich weiß es nicht genau, bin mir überhaupt nicht sicher.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo kbi, hallo seenixe,

prinzipiell sehne ich mich bereits seit langem nach einer irgendwie gearteten Vereinigung wie sie kbi in Grundzügen beschreibt. Ich persönlich bin jedoch aus eigenen Erfahrungen teilweise entsetzt, wie stark sich Zugehörige einer Gruppe von anderen Geschädigten auf anderen Gebieten distanzieren!

Ihr versteht meine Wortwahl nicht? Ich nahezu auch nicht daher ein aktuelles praktisches Beispiel: wie sich sicherlich der eine oder andere denken kann, bin auch ich geschädigtes Unfallopfer mit den nahezu zwangsläufig begleitenden Streitigkeiten auf Seiten BG und gegnerischer Haftpflichtversicherung.

Wegen diverser Probleme aufgrund aus meiner Sicht dubioser Sachverständigengutachten wendete ich mich an eine Patientenvereinigung, die sich in erster Linie mit OP-Pfusch von Ärzten befasst.

Von der Grundproblematik sehe ich erhebliche Parallelen zwischen Unfallopfern und Opfern des Ärztepfuschs, da beide Parteien sich im Fall des Rechtsstreits mit teilweise doch etwas merkwürdigen medizinischen Sachverständigengutachten herumzuschlagen haben.

Auch wenn ich durch das geführte Gespräch teils interessante Inspirationen bekommen habe, wurde mir dennoch das Gefühl vermittelt bei der falschen Stelle anzurufen, da ich ja kein Ärztepfusch, sondern nur Unfallopfer sei... und zwischen den Zeilen wurde auch noch vermittelt, diese (also die Unfallopfer) hätten ja viel weniger Probleme als Ärztepfuschopfer.

Ich persönlich war enttäuscht, wütend und hatte noch viele verbal gar nicht ausdrückbare Gefühlsempfindungen, da meines Erachtens nahezu alle Patienten (egal aufgrund welcher Ursache) ein zentrales Problem haben: die sogenannten Sachverständigen! Und solange nicht einmal die Patienten zusammenhalten können, wird sich auf breiter Linie niemals etwas ändern.

Wir brauchen den Zusammenhalt aller Betroffenen und keine isolierte Grüppchenbildung, warum wir überhaupt von "erstaunlichen Sachverständigengutachten" betroffen sind! Mir ist es mittlerweile sogar egal, ob sich einer solchen Gruppierung auch die Betroffenen von unverständlichen Baugutachten o.ä. anschließen. Das Grundprinzip ist jeweils das gleiche: es gibt einen Haftpflichtversicherer (egal für was), dieser verweigert aufgrund eigener sog. Sachverständigengutachten die Leistungen und der Geschädigte ist der Dumme. Erstinstanzliche Gerichtsverfahren jucken einen Haftpflichtversicherer (egal ob für Bau-, Ärzte- oder sonstigen Pfusch) herzlich wenig, man wendet die üblichen Verzögerugs- oder Zermürbungstaktiken an. Wer der Dumme ist, können sich die aufmerksamen Leser dieses Forums denken.

Mein persönlicher Wunsch würde dem von kbi daher nahekommen, dennoch stellt sich die von seenixe angedeutete Frage: wer bewältigt dies- und das sogar noch unter der Berücksichtigung der Existenz von Gruppierungen, die noch gar nicht begriffen haben, dass man am selben Strang zieht-.

Traurig aber wahr: weder Unfall-, noch Ärztepfusch-, noch Bauschädenopfer haben eine Lobby; sie haben aber auch noch nicht zueinander gefunden!

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

da hast Du wirklich recht, dass die Betroffenen zusammenfinden müssten.

Ganz wichtig ist außerdem, dass Neutralität und Wissenschaftlichkeit von Gutachten nicht nur behauptet, sondern auch überprüfbar sein müssen. Eigentlich müsste es doch selbstverständlich sein, dass ein Gutachter, der seine Neutralität vor Gericht einmal grob verletzt hat, nie wieder in diesem Bereich arbeiten kann. Dann würden Gutachten profunder gestellt werden.

LG HWS70
 
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