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Armutsrisiko Berufsunfähigkeit

Hallo Micha1213,

dazu fällt mir folgendes ein,
"Versicherungen sind doch nur solange gute solange man diese nicht in Anspruch nimmt!"
Egal wie dies auch heißen!
 
Hallo @all,

das System ist noch viel perverser.... Mit jedem Schadensfall, der reguliert oder nicht reguliert wird, macht die Versicherung Gewinn.

Nach dem EStG ist die Versicherung verpflichtet Rückstellungen zu bilden. D.h., die Schadenshöhe wird in der Bilanz so berücksichtigt, als wäre schon Geld geflossen, womit der Bilanzgewinn gemindert ist. Ergo zahlt die Versicherung niedrigere Steuern.

Beispiel:

Die Versicherung soll Schadenersatz in Höhe von 100.000 EUR zahlen, der Streit geht 10 Jahre. Nach dem EStG ist die Versicherung nun also vom Gesetzgeber verpflichtet jedes Jahr eine Rückstellung von 100.000 EUR zu bilden, die den Gewinn senkt.

Körperschaftssteuer beträgt 15 % und darauf nochmal 5.5 % Solidaritätszuschlag, macht jährlich einen Gewinn von 15.825 EUR an ersparten Steuern, bei 10 Jahren macht die Versicherung sogar noch einen Gewinn von rund 15.000 EUR, nachdem sie den Schadensersatz gezahlt hat.

Meine Versicherung hat in der Bilanz Rückstellungen von sagenhaften 133 Mill.EUR! und ich bin im 13. Jahr nach dem Unfall.....

Hier gibt auch der Staat völlig falsche Anreize, wenn er den Versicherungen sittenwidrige Regulierungsgewinne in Form von Steuerersparnissen gewährt. Und jetzt wissen wir auch, warum die Verfahren so lange dauern, denn irgendwann ist der Break-even-point erreicht, an dem die Versicherung selbst dann Gewinn macht, wenn der Schaden reguliert wird.

Das hat jezt bei mir dazu geführt, mal an die Gewinnabschöpfung bei der Versicherung zu denken, Stichwort: Verletzung der Persönlichkeitsrechte, da ich durch die Versicherung zwangskommerzialisiert werde.


Gruß
tamtam
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo tamtam,

nun die Steuerersparnis auf den nicht gezahlten Schadensbertrag, den man erstreitet, kann man offen legen lassen. Antrag beim Gericht auf die Offenlegung der Schadenrückstellung und schon kann man den Betrag geltend machen (wissen viele nicht, das man das gerichtlich erwirken kann).
 
Hallo Rajo,

Wie meinst du das?

Man kann doch wohl nicht die Ersparnis der Versicherung mit geltend machen?

LG
Lindgren
 
Moin moin!

rajo, auch da von mir ein verwunderter - aber auch hoffnungsvoller - Blick.

Man kann diese Ersparnis geltend machen?
Hintergrund bei mir:
Mein Rententräger ist - im Gegensatz zur BG - nicht verpflichtet, wenn er denn die BU zahlen muß, rückwirkend entsprechende Verzinsung zu zahlen.

Von daher würde ich mich doch sehr freuen, ihm für die Mühe, daß er eine Klage angestrebt hat und nachdem er in der 1. Instanz verloren hat, jetzt verzweifelt versucht Argumente zu finden, um die Berufung der 2. Instanz einzuleiten auf diese Art zu danken :cool:.

gruß buchfreundin
 
Hallo Tamtam,

das müsste dann ja auch die ersparte Gewerbesteuer erfassen,

Hat da jemand Erfahrungen und auch schon etwas zählbares erreicht?

lg joest
 
@all,
Versicherer arbeiten, meines Wissens, mit Abwicklungskonten pro Einzelfall. Egal welche Art von Versicherung (Sach-oder Personenschaden).
Die Versicherung schätzt intern den Schaden und stellt dann auch ein Abwicklungskonto die
geschätzte Summe ein (Abwicklungskonto dürfte H-Verzinst sein)

Wenn nun nach Ablauf der xxx.Verhandlung, gezahlt werden soll, wird die Summe vom Abwicklungskonto entnommen und an den Anspruchsteller ausgekehrt.

Was mach nun für die Versicherung Sinn: einen Abwicklungsverlust oder einen Abwicklungs-
gewinn zu erzielen?
Abwicklungsgewinn = wenn weniger ausgekehrt wird als vorher eingestellt wurde.

Fragt doch die Versicherung welche Schadenhöhe sie bei Eintritt /Meldung des Schadens geschätzt hatten ?
Meines Wissen haben hier noch nicht viele Anwälte oder Richter danach gefragt.
 
Hallo User06,

du schreibst,
Zitat
Fragt doch die Versicherung welche Schadenhöhe sie bei Eintritt /Meldung des Schadens geschätzt hatten ?
Meines Wissen haben hier noch nicht viele Anwälte oder Richter danach gefragt.
Zitat Ende
Wenn man auf diese Frage eine Antwort bekommt, falls, was ändert das?
Kleiner Schaden, kleine Rücklage.
Großer Schaden, große Rücklage.
Aber nicht jeder Schaden ist von Anfang an kalkulierbar!
Da gibt es viele xxx!
Und ob die Versicherung dir eine ehrliche Antwort gibt, möchte ich bezweifeln!
 
Guten Morgen zusammen,

ich habe gestern einen interessanten Bericht bei Report gesehen

http://www.ardmediathek.de/tv/REPOR...rste/Video?documentId=31855096&bcastId=310120


LG
Micha1213

"Jeder vierte Arbeitnehmer wird irgendwann mal berufsunfähig." Das ist wirklich krass, hätte ich aber so garnicht erwartet. Mich wundert es allerdings das die meisten davon aus psychischen Gründen Berufsunfähig werden und nicht aus körperlichen, dass hätte ich ehrlich gesagt anders erwartet, Unfälle machen nur 10 Prozent der Unfähigkeiten aus. Ich sehe mich momentan nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung um und habe da auch noch eine Frage. Man muss dort ja ein gewünschtes Rentenalter angeben, wenn ich jetzt 60 Jahre angebe, heißt das das ich nur bis dann abgesichert bin? Selbst wenn ich 67 angebe, was passiert wenn das staatliche Rentenalter angehoben wird, dann bin ich doch auch mehrere Jahre schutzlos? Kennt sich da jemand aus?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Berentung - Statistiken der Rentenversicherung-Bund

@ Ludmilla und alle Interessierten,

die Rentenversicherung Bund gibt jährlich eine Statistik zum Thema Berentung heraus. Daraus kann man auch ersehen, welche medizinischen Fachrichtungen mit welchem Prozentanteil Ursache für Berentung sind.

Man kann die Unterlagen anfordern über die E-Mail-Adresse:

meinefrage@drv-bund.de

In der Tat sind dabei die psychischen Erkrankungen seit einigen Jahren Spitzenreiter und von der Tendenz her kontinuierlich ansteigend.
Ob das allerdings wirklich glaubwürdig ist ?
 
Hallo Isar,

gute Frage, dass mit der Glaubwürdigkeit. :)

Eins ist definitiv sicher, der Weg über die Psyche führt in den meisten Fällen relativ schnell in die Berentung.

Andere Fälle, die auf körperliche Schäden zurückzuführen sind, brauchen dagegen einen sehr langen Atem. Da reichte nicht einmal ein 2fach-gebrochenes Becken (vom Pkw überrollt), dass durch Schrauben und Platten stabilisiert wurde. Keine Rente, keine Umschulung - nichts.

Mh.

LG Christiane
 
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