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Arglistige Täuschung obwohl alle Krankheiten mit ja angekreuzt wurden?

duckyduck

Mitglied
Registriert seit
6 Aug. 2017
Beiträge
50
Hallo an alle die rechtlich Ahnung haben und hoffe, dass ich hier richtig bin.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung will nicht zahlen, klar, warum auch, wenn man der betroffenen Person arglistige Täuschung vorwerfen kann.

Was ich allerdings nicht verstehe ist: Die Frage nach mehreren Erkrankungen ist mit "ja" bestätigt worden. Eine Nachfrage der Versicherung ist nie erfolgt.

Am Ende der Fragen konnte man noch zusätzliche Angaben machen (aber nicht auf irgend eine der obigen Fragen bezogen, einfach nur zusätzlich), was erfolgte, weil z.Z. des Abschlusses noch eine zusätzliche Erkrankung bestand.

Wenn man doch alle Erkrankungen unter der Frage schon angegeben hat, nur die untere Erkrankung nicht in Übereinstimmung mit der obigen Frage bringen konnte und diese zusätzlich noch angegeben hat wie ist es möglich, dass man trotzdem arglistige Täuschung unterstellt bekommen kann weil man diese nicht noch zusätzlich ebenfalls aufgeführt hat? Sie war doch in der Frage selbst schon beinhaltet und musste nicht noch einmal extra aufgeführt werden?

Auch war bei Abschluss des Vertrages keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei.

Wir sind, trotz gegenteiligem Gerichtsurteil der Meinung alles richtig gemacht zu haben. Es ist m.M.n. nichts verschwiegen worden und trotzdem wird dies unterstellt, ganz zu schweigen von der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung.

Ich hoffe, es ist verständlich, aber viel mehr Angaben kannn ich leider nicht machen.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten
VG duckyduck

N.S.: Weitere Frage: Welche Erfahrungen habt ihr mit dem LG und em OLG München gemacht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo duckyduck,

mal der Reihenfolge nach.

1. Arglistische Täuschung: Womit im Urteil wird denn die arglistische Täuschung begründet, wenn doch im Versicherungsantrag alle Vorerkrankungen angegeben wurden? Übrigens gibt es im Versicherungsantrag grundsätzlich keine Rechtsbehelfsbelehrung. Wozu auch? Zumal dieser Antrag und auch der Versicherungsvertrag der privaten BU keinen Bescheid darstellt.

2. Erfahrungen mit LG und OLG. sehr unterschiedlich. Ich war bisher an 18 LG's und 8 OLG's. Nicht zu vergessen die 6 AG's, das eine SG, die zwei LSG's und auch ausserhalb Deutschlands das Handelsgericht in Wien. Hinter jedem Fall steckt natürlich ein oder meherere Richter mit entsprechender Persönlichkeit. Das hier die Erfahrungen schon mal weit auseinader gehen können, dürfte klar sein. Auch, wenn ich die einzelnen LG's miteinander vergleiche, komme ich immer auf die Persönlichkeit des jeweiligen Richters zurück. Konkretes Beispiel. Ich hatte in den letzten drei Wochen mit zwei unterschiedlichen Richtern am LG Ulm zu tun. Klar waren die Fälle auch vom Inhalt durchaus verschieden, aber die Art und Weise beider Richter (beides Einzelrichter) konnten nicht verschiedener sein.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

zunächst einmal vielen Dank für deine Antwort.

Die arglistige Täuschung wird damit begründet, dass man die unter der Frage angegebene Erkrankung nicht noch einmal mit der anderen Erkrankung unten noch einmal extra angegeben hat. Angeblich hätte man nur die leichtere Erkrankung extra angegeben und die andere absichtlich weg gelassen. Man hätte Arzt sein müssen um zu erkennen welches die schlimmere Erkrankung ist. Außerdem ist immer noch nicht erwiesen, dass erstere Erkrankung wirklich vorhanden ist.

Trotzdem muss aber doch eine Rechtsbehelfsbelehrung bei Abschluss einer Versicherung vorhanden sein? Sonst weiss man doch nicht, ob und wenn man was falsch beantwortet, was das für Folgen haben kann? Verstehe ich jetzt nicht...

vg duckyduck
 
Hallo Marima,

auch dir vielen Dank für deine Antwort und den link den ich mir gleich einmal genauer ansehen werde.

Berufung ist zurückgewiesen worden. Die Begründung kann ich jedoch nicht nachvollziehen. Der betroffenen Person wäre nie in den Sinn gekommen zu täuschen, davor hätte diese viel zu viel Angst gehabt. Vlt. Unwissenheit oder Unüberlegtheit aber niemals arglistige Täuschung. Völlig absurde Vorstellung.

vg duckyduck
 
Die Berufungsverhandlung ist vom OLG gescheitert und eine Revision zum BGH wurde nicht zugelassen und eine Beschwerde zurückgewiesen.

Wenn das so ist oder so ähnlich, auf welche Gerichtsentscheidungen beruft sich das OLG, steht im Urteil.

MFG Marima
 
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