Hallo an alle die rechtlich Ahnung haben und hoffe, dass ich hier richtig bin.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung will nicht zahlen, klar, warum auch, wenn man der betroffenen Person arglistige Täuschung vorwerfen kann.
Was ich allerdings nicht verstehe ist: Die Frage nach mehreren Erkrankungen ist mit "ja" bestätigt worden. Eine Nachfrage der Versicherung ist nie erfolgt.
Am Ende der Fragen konnte man noch zusätzliche Angaben machen (aber nicht auf irgend eine der obigen Fragen bezogen, einfach nur zusätzlich), was erfolgte, weil z.Z. des Abschlusses noch eine zusätzliche Erkrankung bestand.
Wenn man doch alle Erkrankungen unter der Frage schon angegeben hat, nur die untere Erkrankung nicht in Übereinstimmung mit der obigen Frage bringen konnte und diese zusätzlich noch angegeben hat wie ist es möglich, dass man trotzdem arglistige Täuschung unterstellt bekommen kann weil man diese nicht noch zusätzlich ebenfalls aufgeführt hat? Sie war doch in der Frage selbst schon beinhaltet und musste nicht noch einmal extra aufgeführt werden?
Auch war bei Abschluss des Vertrages keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei.
Wir sind, trotz gegenteiligem Gerichtsurteil der Meinung alles richtig gemacht zu haben. Es ist m.M.n. nichts verschwiegen worden und trotzdem wird dies unterstellt, ganz zu schweigen von der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung.
Ich hoffe, es ist verständlich, aber viel mehr Angaben kannn ich leider nicht machen.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
VG duckyduck
N.S.: Weitere Frage: Welche Erfahrungen habt ihr mit dem LG und em OLG München gemacht?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung will nicht zahlen, klar, warum auch, wenn man der betroffenen Person arglistige Täuschung vorwerfen kann.
Was ich allerdings nicht verstehe ist: Die Frage nach mehreren Erkrankungen ist mit "ja" bestätigt worden. Eine Nachfrage der Versicherung ist nie erfolgt.
Am Ende der Fragen konnte man noch zusätzliche Angaben machen (aber nicht auf irgend eine der obigen Fragen bezogen, einfach nur zusätzlich), was erfolgte, weil z.Z. des Abschlusses noch eine zusätzliche Erkrankung bestand.
Wenn man doch alle Erkrankungen unter der Frage schon angegeben hat, nur die untere Erkrankung nicht in Übereinstimmung mit der obigen Frage bringen konnte und diese zusätzlich noch angegeben hat wie ist es möglich, dass man trotzdem arglistige Täuschung unterstellt bekommen kann weil man diese nicht noch zusätzlich ebenfalls aufgeführt hat? Sie war doch in der Frage selbst schon beinhaltet und musste nicht noch einmal extra aufgeführt werden?
Auch war bei Abschluss des Vertrages keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei.
Wir sind, trotz gegenteiligem Gerichtsurteil der Meinung alles richtig gemacht zu haben. Es ist m.M.n. nichts verschwiegen worden und trotzdem wird dies unterstellt, ganz zu schweigen von der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung.
Ich hoffe, es ist verständlich, aber viel mehr Angaben kannn ich leider nicht machen.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
VG duckyduck
N.S.: Weitere Frage: Welche Erfahrungen habt ihr mit dem LG und em OLG München gemacht?
Zuletzt bearbeitet: