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Arge will GA vom MDK

Honda

Nutzer
Registriert seit
17 Sep. 2008
Beiträge
48
Hallo an alle,

hoffe mir kann jemand Auskunft geben.

Bin seit Jahren durch Fremdverschulden (Autounfall) AU und Berufsunfähig.
Ohne Krankengeldanspruch (GKV) da erst wieder durch ALG II in die GKV gekommen.

Mehrere ärztliche Bescheinigungen und Gutachten bestätigen meine Unfallverletzungen
(Instabiles Kopfgelenk mit beidseitiger Ligament alare Verletzung u. Rückenmarktskontakt usw.).

Da ich meinen ehemaligen Beruf nicht mehr ausführen kann und sehr viele Einschränkungen habe, empfehlen Hausarzt, GA von der Rentenversicherung und med.-Dienst der Arge berufsfördernde Maßnahmen.

Nun möchte die Arge die Teilhabe am Arbeitsleben aber nicht finanzieren und stellt sich vor, mich lediglich über ein Bewerbertraining wieder vollschichtig vermitteln zu können.

Und das ohne meine Unfallverletzungen, Einschränkungen und Morphineinnahmen zu berücksichtigen!

Jeder der mit diesen Verletzungen und den Folgen zu tun hat, weis wie es mir geht!
Wenn ich von Mo. bis Fr. für 8 Stdt. in der Lage wäre an einer Maßnahme teilzunehmen, dann wäre ich nicht ALG II Empfänger!

Zum Glück habe ich volle Rückendeckung von meinem Hausarzt, der mich weiter AU schreibt.

Nun möchte die Arge über den MDK bezüglich meiner AU ein erneutes Gutachten erstellen lassen.

Jetzt meine Frage, ist das Zulässig, es ist doch schon x-Mal festgestellt worden.

Es muss doch endlich mal mit Gutachten Schluss sein, mag mir nicht mehr am Kopf rumschrauben lassen, um dann wieder über Tage mit Schmerzen und neurologischen Ausfällen im Bett zu liegen.

Danke für Eure Antworten
 
Hallo Honda,

die ARGE hat kein Recht, Dich von dem MDK begutachten zu lassen. Dies ist einzig und allein, nur den Krankenkassen vorbehalten.

Aber ich würde trotzdem aufpassen, dass deine Gesundheits- und Sozial-
daten nicht durch die Krankenkasse an die ARGE ohne deine Einwilligung
offenbart werden. Dies kannst Du dahingehend unterbinden, indem Du
der Krankenkasse gem. § 76 SGB X schriftlich untersagst, dass Du mit
der Weitergabe der Daten an die ARGE nicht einverstanden bist. Auch die
ARGE hat sich an die Amtsermittlungspflicht zu halten.

Gruss
kbi1989
 
Hallo

Ich denke das ist nicht ganz richtig das die ARGE kein Recht hat eine Begutachtung durch den MDK vorzunehmen. Bei mir wurde dies damals auch gemacht, von der ARGE aus. Ich mußte einen Rentenantrag stellen und weil die Bearbeitung eine Weile dauert ich aber von irgendwas Leben mußte, mußte die ARGE dafür einspringen. Jedoch war es bei mir so das ich bei meinem Arbeitgeber als Angestellte noch geführt werde, bis zu meiner regulären Altersrente. Deshalb bin ich bei der ARGE in den § 209 ( weiß nicht mehr ob dieser § stimmt) reingefallen, der besagt das man ALG II bezieht aber nicht vermittelt werden kann. Um zu Prüfen ob ich in diesen § reinfalle bzw. ob dieser mir zusteht, veranlaßte die ARGE auch einen Begutachtungstermin bei dem MDK, wo ich auch war. Was ich im übrigen da gut fand ist das der GA der 1. und der letzte war der zu gab das es nicht seine Fachrichtung ( ebenfalls u.a. Kopfgelenksschaden) ist und deshalb nach den Befunden der Fachärzte sich richten wird.
Aber wie gesagt ich denke das Recht ist der ARGE vorbehalten mit Begutachtungen.

LG
 
Hallo kbi1989,

vielen Dank für Deine Antwort.

Genau das selbe dachte ich mir nämlich auch.

Steht das irgendwo mit § im SGB I oder SGB V oder .....?

Da ja auch meine PTBS unter den Tisch gekehrt wird, schlug ich der SB vor, dass ich beim psychologischen Dienst der Arge für eine weitere Untersuchung einverstanden wäre.

Weil neues Ga und wieder am Kopf rumschrauben, mach ich nicht mehr mit!

Dies hielt die SB aber nicht für notwentig.

Und auch da bin ganz anderer Meinung.

Das kann und darf eine SB der Arge ohne med.-Ausbidlung nicht beurteilen! ?

Danke Honda

Hallo nochmal,

jetzt hat sich meine Antwort mit der von Speetwomen überschnitten.

Es geht der Arge eigentlich darum, mich wieder loszuwerden. Da ich ja für den allgemeinen Areitsmarkt nicht mehr vermittelbar bin.

Im Moment schlagen sich die BfA "Teilhabeam Arbeitsleben", die Arge "Grundsicherung" und das Sozialamt "Grundsicherung" die Köpfe ein.

Also keiner will für mich zuständig sein und keiner will Leisten!

Dabei sagt sich die Arge, wenn wir Leisten müssen, dann wird über ein Bewerbertraining wieder eingegliedert, mehr gibts nicht.
Alle die selber betroffen sind, wissen, dass das nicht funktioniert!

Und nun wird alles auf meinem Rücken ausgetragen.

Honda
 
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