Hallo an alle,
hoffe mir kann jemand Auskunft geben.
Bin seit Jahren durch Fremdverschulden (Autounfall) AU und Berufsunfähig.
Ohne Krankengeldanspruch (GKV) da erst wieder durch ALG II in die GKV gekommen.
Mehrere ärztliche Bescheinigungen und Gutachten bestätigen meine Unfallverletzungen
(Instabiles Kopfgelenk mit beidseitiger Ligament alare Verletzung u. Rückenmarktskontakt usw.).
Da ich meinen ehemaligen Beruf nicht mehr ausführen kann und sehr viele Einschränkungen habe, empfehlen Hausarzt, GA von der Rentenversicherung und med.-Dienst der Arge berufsfördernde Maßnahmen.
Nun möchte die Arge die Teilhabe am Arbeitsleben aber nicht finanzieren und stellt sich vor, mich lediglich über ein Bewerbertraining wieder vollschichtig vermitteln zu können.
Und das ohne meine Unfallverletzungen, Einschränkungen und Morphineinnahmen zu berücksichtigen!
Jeder der mit diesen Verletzungen und den Folgen zu tun hat, weis wie es mir geht!
Wenn ich von Mo. bis Fr. für 8 Stdt. in der Lage wäre an einer Maßnahme teilzunehmen, dann wäre ich nicht ALG II Empfänger!
Zum Glück habe ich volle Rückendeckung von meinem Hausarzt, der mich weiter AU schreibt.
Nun möchte die Arge über den MDK bezüglich meiner AU ein erneutes Gutachten erstellen lassen.
Jetzt meine Frage, ist das Zulässig, es ist doch schon x-Mal festgestellt worden.
Es muss doch endlich mal mit Gutachten Schluss sein, mag mir nicht mehr am Kopf rumschrauben lassen, um dann wieder über Tage mit Schmerzen und neurologischen Ausfällen im Bett zu liegen.
Danke für Eure Antworten
hoffe mir kann jemand Auskunft geben.
Bin seit Jahren durch Fremdverschulden (Autounfall) AU und Berufsunfähig.
Ohne Krankengeldanspruch (GKV) da erst wieder durch ALG II in die GKV gekommen.
Mehrere ärztliche Bescheinigungen und Gutachten bestätigen meine Unfallverletzungen
(Instabiles Kopfgelenk mit beidseitiger Ligament alare Verletzung u. Rückenmarktskontakt usw.).
Da ich meinen ehemaligen Beruf nicht mehr ausführen kann und sehr viele Einschränkungen habe, empfehlen Hausarzt, GA von der Rentenversicherung und med.-Dienst der Arge berufsfördernde Maßnahmen.
Nun möchte die Arge die Teilhabe am Arbeitsleben aber nicht finanzieren und stellt sich vor, mich lediglich über ein Bewerbertraining wieder vollschichtig vermitteln zu können.
Und das ohne meine Unfallverletzungen, Einschränkungen und Morphineinnahmen zu berücksichtigen!
Jeder der mit diesen Verletzungen und den Folgen zu tun hat, weis wie es mir geht!
Wenn ich von Mo. bis Fr. für 8 Stdt. in der Lage wäre an einer Maßnahme teilzunehmen, dann wäre ich nicht ALG II Empfänger!
Zum Glück habe ich volle Rückendeckung von meinem Hausarzt, der mich weiter AU schreibt.
Nun möchte die Arge über den MDK bezüglich meiner AU ein erneutes Gutachten erstellen lassen.
Jetzt meine Frage, ist das Zulässig, es ist doch schon x-Mal festgestellt worden.
Es muss doch endlich mal mit Gutachten Schluss sein, mag mir nicht mehr am Kopf rumschrauben lassen, um dann wieder über Tage mit Schmerzen und neurologischen Ausfällen im Bett zu liegen.
Danke für Eure Antworten