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ARD Ratgeber Recht

Joker

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Registriert seit
2 Sep. 2006
Beiträge
1,299
Ort
am Rhein
ARD-Ratgeber Recht, 13.09.2908, 17.03 Uhr, ARD

Thema u.a.:

Wenn die Versicherung nach ärztlichem Kunstfehler nicht zahlt…..
Reinhold O. wird an einem Wochenende ins Krankenhaus eingeliefert, die
Ärzte übersehen ein geplatztes Magengeschwür. Er wird zu spät
operiert. Er fällt ins Wachkoma. Nach 9 Monaten wacht er daraus auf -
schwerbehindert. Die Gutachter-Kommission der Ärztekammer attestiert
mehrfach einen Behandlungsfehler. Dennoch weigert sich die Versicherung
zu zahlen. Worauf ein Patient achten soll, wenn er einen ärztlichen
Kunstfehler befürchtet, zeigt dieser Beitrag.


Unfallopfer verstarb, ohne je einen Cent an Schmerzensgeld erhalten
zu haben

In der Sendung Ratgeber Recht haben wir schon zwei mal über das
Schicksal von Inge Wally berichtet. Die alte Dame aus Wiesbaden war beim
Einsteigen in einen städtischen Bus gestürzt und hatte sich verletzt.
Die Schuld dafür gab sie dem Busunternehmen, denn obwohl sie schon die
Hand am Türgriff und einen Fuß auf dem Trittbrett hatte, schlossen sich
die automatisch schließenden Türen und Inge Wally fiel aufs Trottoir.
Doch Inge Wally hat sich gewehrt. Vor dem Amtsgericht Wiesbaden klagte
sie auf Schadenersatz. Das war im Juli 2005 Die Städtischen
Verkehrsbetriebe Wiesbaden, ESWE, haben jede Schuld von sich gewiesen.

Doch am 6.2.2006 hat das Amtsgericht Wiesbaden Inge Wally Recht gegeben
(AZ: 92 C 445/05 - 82 - ). Ein Berufungsverfahren wurde abgelehnt, das
Urteil wurde im November 2006 rechtskräftig. Doch bis heute wurde von
der Versicherung HDN kein Schmerzensgeld gezahlt. Mittlerweile ist die
alte Dame verstorben. Sie war 82 Jahre alt, die letzten Monate hat sie
im Altenheim gelebt. Damit ist eingetreten, was Inge Wally dem Ratgeber
Recht gegenüber schon vor drei Jahren geäußert hatte: "Die ESWE wird das
Verfahren immer wieder hinauszögern, bis ich unter der Erde liege".
Doch die Tochter von Inge Wally will nicht aufgeben. Sie kämpft weiter
um Gerechtigkeit.

Quelle: Newsletter 5/08 des ARD-Ratgeber-Recht-Team
 
Hey Joker,

danke der Hinweis war gut. Ich habe mir die Sendung angesehen und wie immer wurde das Verhaltensmuster der Versicherungen im Detail aufgezeigt. :eek:
Die Betroffenen haben genau so reagiert wie alle UO im Forum, auch Sie stellten die Frage, wie können GA so handeln. Sie haben doch einen Eid (Ethik) abgelegt.
Auch das Aufzeigen der Summe für Schäden und die Summe des Gewinns der Gothaer Versicherung im letzten Jahr 135 Millionen €.war aufschlussreich.
Im Schreiben der Versicherung wurde dem Betroffenen einen Vergleich in Höhe von 10000€ angeboten, Zitat "... damit die Sache vom Tisch kommt.."
1. Der Mann ist ein Pflegefall..
2. Ist der Mensch eine Sache.....?
So ein Verhalten ist Menschenunwürdig.:mad:
Gruss Buffy07
 
Menschenunwürdig

da stimme ich nur zu....ekelhaft, wenn gesagt wird, "damit die Sache vom Tisch" ist. Die "Sache" ist ein Mensch, mit Angehörigen, Kindern, Sorgen und Nöten.

Tiptoe
 
Danke Joker für den Tipp,

auch wir haben uns die Sendung angesehen, uns ist bei soviel Abgebrühtheit der Versichung ein kalter Schauer über den Rücken gelaufen.

Der Versicherungsschutz erlischt mit Eintritt des Schadenfalls, danach sind wir nur noch lästige Angelegenheiten, oder eine Sache die unter den Tisch gekehrt werden muß.

Ich wünsche jedem SB, egal bei welcher Versichung er unmenschliche Entscheidungen mal eben so vom Schreibtisch entscheidet die Berührung mit der Wirklichkeit.

Lieben Gruß
Kai-Uwe:(
 
Hallo Joker,

danke, konnte es auch sehen;

Über die Gothaer habe ich ebenfalls schon meine Erfahrungenberichtet, deren Service ist ein abschreckendes Beispiel. leider weiß man das erst wenn man sich schon verpflichtet hat, Beiträge zu zahlen.
Vor vielen Jahren war das anders, als es noch nicht diese Schulungen für die Mitarbeiter gab, da waren das dort alles noch Menschen.

Gruß Ariel
 
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