Hallo KoratCat Vielen Dank für deine Antwort.Es geht mir um das es Kommplette verletztensgeld höhe entschieden wird.Hallo @bahar1984,
wie bereits erläutert, sind es zwei Fälle: einer gegen die Berufsgenossenschaft wegen Wegeunfall. Da ist die Sozialgerichtsbarkeit zuständig, die von gerichtswegen ermitteln muss. Der zweite Fall ist dein Schmerzensgeldanspruch gegen den Unfallverursacher. Da ist die Zivilgerichtsbarkeit zuständig, die nicht von gerichtswegen ermittelt sondern nur aufgrund der Klageanträge und Vorträge der Beteiligten entscheidet.
Es ist also wirklich wichtig, die beiden (auf der selben Angelegenheit beruhenden) Fälle zu trennen. Was willst Du von wem? Entschädigung für verbleibenden Schaden (Verletztenrente) ist von der Berufsgenossenschaft zu erbringen. Das ist auf dem besonderen Verwaltungsrechtsweg (Sozialgericht) geltend zu machen. Schmerzensgeld ist gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf dem Zivilrechtsweg (Landgericht) geltend zu machen.
LG
KoratCat
Rechtsanwalt sagt das gericht entscheidet und die Versicherung wollte nur Restabschluss 2500 Euro Zahlen.Meine Korrekte Frage ist
Wer und Wann entscheidet den Höhe des verletztengeldes.
Ist es den bei Sprunggelenk fraktur mit 2fremdkörper am fuss auf dauer und neulich von D Arzt physiotherapie Nochmals angeordnet.