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Arbeitswege Unfall

Hallo @bahar1984,

wie bereits erläutert, sind es zwei Fälle: einer gegen die Berufsgenossenschaft wegen Wegeunfall. Da ist die Sozialgerichtsbarkeit zuständig, die von gerichtswegen ermitteln muss. Der zweite Fall ist dein Schmerzensgeldanspruch gegen den Unfallverursacher. Da ist die Zivilgerichtsbarkeit zuständig, die nicht von gerichtswegen ermittelt sondern nur aufgrund der Klageanträge und Vorträge der Beteiligten entscheidet.

Es ist also wirklich wichtig, die beiden (auf der selben Angelegenheit beruhenden) Fälle zu trennen. Was willst Du von wem? Entschädigung für verbleibenden Schaden (Verletztenrente) ist von der Berufsgenossenschaft zu erbringen. Das ist auf dem besonderen Verwaltungsrechtsweg (Sozialgericht) geltend zu machen. Schmerzensgeld ist gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf dem Zivilrechtsweg (Landgericht) geltend zu machen.

LG

KoratCat
Hallo KoratCat Vielen Dank für deine Antwort.Es geht mir um das es Kommplette verletztensgeld höhe entschieden wird.
Rechtsanwalt sagt das gericht entscheidet und die Versicherung wollte nur Restabschluss 2500 Euro Zahlen.Meine Korrekte Frage ist
Wer und Wann entscheidet den Höhe des verletztengeldes.
Ist es den bei Sprunggelenk fraktur mit 2fremdkörper am fuss auf dauer und neulich von D Arzt physiotherapie Nochmals angeordnet.
 
hallo,

vorab zur klärung: mit "verletztengeld" ist wohl schmerzensgeld gemeint? ich gehe mal davon aus.

in den beiträgen sind von dir mehrmals geldbeträge genannt, die von der versicherung geleistet wurden. nun fragst du, wer und wann über die höhe (des schmerzensgeldes) entscheidet, während du vorher schon berichtest, der "Rechtsanwalt sagt das gericht entscheidet und die Versicherung wollte nur Restabschluss 2500 Euro Zahlen". das ist die antwort auf deine frage, denn offenbar ist die versicherung der meinung, dass die bisherigen zahlungen ausreichend seien. dazu muss dein anwalt aber auskunft geben können, ob der bisher gezahlte betrag nach seiner ansicht ausreichend ist (erfahrung und evtl. vergleichstabellen) oder dir evtl doch ein höherer betrag zustehen würde. wenn du also ein höheres schmerzensgeld willst, dann musst du über deinen anwalt die versicherung auf weitere zahlungen verklagen, und in dem fall entscheidet dann tatsächlich das gericht, was dir zusteht. falls keine rechtsschutzversicherung dafür besteht, muss er dich allerdings auch darüber aufklären, dass dir kosten entstehen, die du vorschiessen musst, und nur dann zurück erhältst, wenn die klage gewonnen wird.


gruss

Sekundant
 
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