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Arbeitswege Unfall

bahar1984

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Feb. 2023
Beiträge
9
Habe am 20.07.2022 Einen Arbeitswege Unfall. Ein 38-Jähriger ist nach einem Unfall in Stadtbergen schwer verletzt. Der Fußgänger wurde am Mittwoch von einem Auto erfasst.
Schwer verletzt ist ein 38-Jähriger nach einem Unfall in Stadtbergen. Wie die Polizei berichtet, wurde der Fußgänger am Mittwoch gegen 13.45 Uhr von einem Auto erfasst. Demnach übersah ein Autofahrer den Mann??, als er von der Hagenmähder Straße nach rechts in die Bauernstraße einbiegen wollte. Beide Verkehrsteilnehmer hatten zum Unfallzeitpunkt grün, berichtet die Polizei.
Durch den Zusammenstoß erlitt der 38-Jährige eine Beinfraktur. Er wurde zur Behandlung ins Uniklinikum gebracht. Der Unfallverursacher blieb laut Polizei unverletzt. An seinem Auto entstand kein Sachschaden.
Wurde 2mal Operiert. habe Bein und Fußfraktur und muss orthopädische schuhen anziehen, Normale schuhen ist leider nicht mehr möglich verbleibende schaden circa MDE 20%:
ich erhalte vom BGW München Verletztengeld sonst gar nichts. Wieviel würde mir Schmerzensgeld zustehen
jetzt hat Gegenversicherung den Unfall eingeräumt und bestätigt das die zahlen wollen. Wieviel kann ich verlangen und warum kriege ich keine Haushaltshilfe??? Habe folgende Verletzung Cod S.82.81L S81.84L S.82.88
Bitte um Info.
 
hallo @bahar1984,

deiner beschreibung nach hattest du einen wegeunfall (auf dem weg zur/von der arbeit)? hier ist auseinanderzuhalten, welche kosten von wem zu tragen sind. die unfallbedingten kosten und aufwendungen trägt die BGW, hier bekommst du ja auch das verletztengeld. wegen evtl nötigem schuhmaterial wegen der unfallfolgen müsste wohl der behandelnde arzt eine entsprechende feststellung treffen und die schuhe dann zu lasten der BGW verordnen.
wegen schmerzensgeld musst du dich an die haftpflichtversicherung des verursachers wenden. falls du nicht schon einen rechtsanwalt hast, wäre einer dringend zu empfehlen. er sollte neben verkehrsrecht vor allem im sozialrecht bewandert sein. wie hoch ein mögliches schmerzensgeld ausfallen könnte, kann auch er besser beurteilen, denn das hängt von einigen faktoren ab. eine pauschale aussage lässt sich hier mit den infos leider nicht geben.
auch haushaltshilfe gibt es ggf nur unter bestimmten voraussetzungen. das sollte der anwalt mit berücksichtigen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Erst Mal Dankeschön für ihren Antwort.
Habe zeit Unfall also 20.07.2022 Alles in die Wege geleitet jetzt erhalte ich vom Gegner Versicherung schreiben das 100%Übernehmen würden Wegen Schmerzensgeld. Bis jetzt habe ich 5000Euro Vorschuss erhalten jedoch des weiteren höhe weiß ich nicht wieviel. Mache zur zeit immer noch Reha und Physiotherapie.
Grüße
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo @bahar1984,
Du mußt, wie oben bereits von Sekundant geschrieben die Anspruchsgegner auseinander halten.
Also Haftpflichtversicherung ist für Schmerzensgeld, Differenz Verdienstausfall, Zuständig. Dazu bezahlt die gegnerische Versicherung auch den Anwalt. Höhe des Schmerzensgeldes, Abfindung usw. hängt vom verbleibenden Schaden ab.
Gegenüber der BGW kann eine Verletztenrente festgestellt werden. Dazu wird ein Gutachten erstellt und nach 3 Jahren auch eine Rente auf unbestimmte Zeit festgesetzt.
Bis dahin wird noch ein wenig Zeit vergehen. Nutze sie und lese hier viel.

Gruß von der Seenixe
 
@bahar1984
Wenn du einen Anwalt hast, dann wird er für dich das Schmerzengeld berechnen. Mam kann nicht pauschal sagen was dir zusteht. Das hängt von vielen Faktoren ab
 
Hallo Karim
Erst Mal Vielen Dank für dein Antwort.
Jedoch Schmerzensgeld höhe berechnet nicht der Rechtsanwalt. Das hat er mir Ausdrücklich geschrieben
Das macht das Gericht und habe bis jetzt immer noch nichts. Der Rechtsanwalt Burger und Krause ist eigentlich Schwerpunkt dieses fall.
Aber immer wieder wurde ich gefragt ob es der richtige Anwalt ist.
 
Ich war 2009 an einem schweren Verkehrsunfall beteiligt. Meine Eltern hatten dann einen Anwalt genommen als ich Koma gelegen habe. Als ich wieder bei Sinne war, hab ich einen neuen Anwalt gesucht und speziell einen gefunden bzw eine große Kanzlei, die sich auf sowas spezialisiert hat. Die HUK damals versicherung des unfallverursacher und hat ebenfalls zugesichert, den Schaden zu 100% zu übernehmen. Die Kanzlei hat bezüglich Schmerzensgeld nur mit der versicherung kommuniziert. Und die Kanzlei hat das Geld auf beziffert!! Kann dir gern dir Kanzlei nennen, bei der man unverbindlich anfragen kann.
Bzw ich verlinke sie einfach mal hier.
Quirmbach und Partner
 
Hallo Karim
Ich verstehe Garnichts mehr ich mache hier Kopie vom Anwalt.
in dem strafrechtlichen Verfahren gegen Herr B. sind Sie gemäß dem beigefügten Beschluss als Nebenklägerin zugelassen worden.
Leider übernimmt die Staatskasse nicht die Kosten, die durch eine eventuelle Begleitung im Gerichtstermin durch Herrn Rechtsanwalt Burger anfallen.
Ihre Rechtschutzversicherung übernimmt diese Kosten leider auch nicht.
Möchten Sie nunmehr als Nebenklägerin den Termin alleine wahrnehmen oder wollen Sie vorläufig das Kostenrisiko übernehmen?
Leider ist im Voraus immer nicht bekannt, ob Herr B. von seitens des Gerichts verpflichtet wird, auch die Kosten der Vertretung für die Nebenklägerin durch unsere Kanzlei zu übernehmen. Und wegen Schmerzensgeld sagt er Folgendes siehe Kopie
Wir haben die VHV entsprechend informierend. Etwas anderes ist aktuell leider nicht möglich.
Die Regulierung eines derartigen Verkehrsunfalles nimmt üblicherweise längere Zeit in Anspruch. Also Schmerzensgeldhöhe Regelt Gericht.
Deshalb verstehe nichts mehr. Nun Habe den Neuen Rechtsanwalt Quirmbach &Partner angeschrieben bin ja gespannt ob die mich nehmen können.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Karim
Erst Mal Vielen Dank für dein Antwort.
Jedoch Schmerzensgeld höhe berechnet nicht der Rechtsanwalt. Das hat er mir Ausdrücklich geschrieben
Das macht das Gericht und habe bis jetzt immer noch nichts. Der Rechtsanwalt Burger und Krause ist eigentlich Schwerpunkt dieses fall.
Aber immer wieder wurde ich gefragt ob es der richtige Anwalt ist.

Hallo Karim
Ich verstehe Garnichts mehr ich mache hier Kopie vom Anwalt.
in dem strafrechtlichen Verfahren gegen Herr Burkhard sind Sie gemäß dem beigefügten Beschluss als Nebenklägerin zugelassen worden.
Leider übernimmt die Staatskasse nicht die Kosten, die durch eine eventuelle Begleitung im Gerichtstermin durch Herrn Rechtsanwalt Burger anfallen.
Ihre Rechtschutzversicherung übernimmt diese Kosten leider auch nicht.
Möchten Sie nunmehr als Nebenklägerin den Termin alleine wahrnehmen oder wollen Sie vorläufig das Kostenrisiko übernehmen?
Leider ist im Voraus immer nicht bekannt, ob Herr B. von seitens des Gerichts verpflichtet wird, auch die Kosten der Vertretung für die Nebenklägerin durch unsere Kanzlei zu übernehmen. Und wegen Schmerzensgeld sagt er Folgendes siehe Kopie
Wir haben die VHV entsprechend informierend. Etwas anderes ist aktuell leider nicht möglich.
Die Regulierung eines derartigen Verkehrsunfalles nimmt üblicherweise längere Zeit in Anspruch. Also Schmerzensgeldhöhe Regelt Gericht.
Deshalb verstehe nichts mehr. Nun Habe den Neuen Rechtsanwalt Quirmbach &Partner angeschrieben bin ja gespannt ob die mich nehmen können.
Ist ja merkwürdig, dass dein Anwalt es nicht beziffert. Bei mir wurde alles ohne Gericht gelöst, da die Versicherung zu 100% zugesagt hat. Bin gespannt was Quirmbach sagt bei dir.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo @bahar1984

zu deinem zitat

in dem strafrechtlichen Verfahren gegen Herr Burkhard sind Sie gemäß dem beigefügten Beschluss als Nebenklägerin zugelassen worden.

kann wenig konkretes gesagt werden ohne detaillierte kenntnisse. aber deine angaben zu den verletzungen
Habe folgende Verletzung Cod S.82.81L S81.84L S.82.88

lassen tatsächlich nicht zwangsweise auf eine kostenlose anwaltsvertretung im strafrechtlichen bereich schliessen. hierfür gibt es geregelte voraussetzungen; ob diese hier vorliegen lässt sich aus den wenigen infos nicht sagen (heisst aber auch, es wäre auch nicht ausgeschlossen). im zivilrechtlichen verfahren hast du ja schon einen anwalt. die frage ist, ob dies im strafverfahren wirklich nötig ist; das hielte ich dann für gegeben, wenn die sache insgesamt oder im verletzungsumfang bestritten würde.

was nebenklage, beistand und rechtliche vertretung im strafverfahren betrifft findest du einige infos und dokus, die ich aus meiner datenbank mal herausgefiltert habe:

1.
Barton S. BGH, Beschl. v. 9. 5. 2012 - 5 StR 523/11 - Zulassung zur Nebenklage. StRR [Internet]. 2012 [zitiert 31. Dezember 2022];(9/2012). Verfügbar unter: https://www.uni-bielefeld.de/fakult...ls/barton/publikationen/StRR-2012-343-344.pdf

2.
Barton S. Die Reform der Nebenklage - Opferschutz als Herausforderung für das Strafverfahren. JA [Internet]. 2009 [zitiert 31. Dezember 2022];11(2009). Verfügbar unter: http://www.jura.uni-bielefeld.de/le...s_Herausforderung_fuer_das_Strafverfahren.pdf

3.
Barton S, Krawczyk L. Fehler und Versäumnisse in Nebenklageverfahren. StRR [Internet]. Mai 2009 [zitiert 27. Dezember 2022]; Verfügbar unter: https://www.uni-bielefeld.de/fakult...r-und-Versaeumnisse-in-Nebeklageverfahren.pdf

4.
Barton S. Nebenklagevertretung im Strafrecht - Ein neuartiger, aber kriminologisch vergessener Bereich der rechtsberatenden Praxis. In: Kriminalpolitik und ihre wissenschaftlichen Grundlagen [Internet]. 2006. (Festschrift). Verfügbar unter: http://www.jura.uni-bielefeld.de/le...ge/nebenklagevertretung_im_strafverfahren.pdf

5.
Barton S. Nebenklagevertretung im Strafverfahren. StraFo [Internet]. 2011 [zitiert 31. Dezember 2022];(5/2011). Verfügbar unter: http://www.jura.uni-bielefeld.de/le...ll/Nebenklagevertretung_im_Strafverfahren.pdf

6.
Pollähne H, Rode I. Opfer im Blickpunkt - Angeklagte im Abseits? [Internet]. LIT Verlag; 2012 [zitiert 27. Dezember 2022]. (Schriftenreihe des Instituts für Konfliktforschung; Bd. 34). Verfügbar unter: http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/barton/aktuell/Opfer_im_BLickpunkt_rotated.pdf

7.
Barton S. Opferschutz und Verteidigung: Die Ambivalenz der Opferzuwendung des Strafrechts [Internet]. Strafverteidigertag gehalten auf der; 2013. Verfügbar unter: http://www.jura.uni-bielefeld.de/le...chungen_vortraege/Bd36_Barton_druckfahne2.pdf

8.
Barton S. Wie wirkt sich das 2. Opferrechtsreformgesetz auf die Nebenklage aus? StRR [Internet]. November 2009 [zitiert 27. Dezember 2022]; Verfügbar unter: https://www.uni-bielefeld.de/fakult...rechtsreformgesetz-auf-die-Nebenkalge-aus.pdf


bei fragen bitte gerne nachfragen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Zusammen Ich Bin mit meinem Sachverhalt irgend wie immer noch nicht zum abschluss gekommen.
Letztens wollten die versicherung 2500 Euro Als endschaden anbieten habe jedoch nicht angenommen.
Habe bis jestz 7500Euro in raten als Vorschuss erhalten Also Laut Versicherung wäre es 10Tausend Euro Wert.
Leider lese ich hier immer wieder das Rechtsanwälte aufrechnen oder den Schmerzensgeldhöhe Ermitteln würden
meine Anwalt sagt nein es ermittelt nur das Gericht.Ich verstehe gar nichts mehr kann mir hier jemand behilflich sein??
Danke im Voraus.
 
meine Anwalt sagt nein es ermittelt nur das Gericht.Ich verstehe gar nichts mehr kann mir hier jemand behilflich sein??
Danke im Voraus.
Hallo @bahar1984,

wie bereits erläutert, sind es zwei Fälle: einer gegen die Berufsgenossenschaft wegen Wegeunfall. Da ist die Sozialgerichtsbarkeit zuständig, die von gerichtswegen ermitteln muss. Der zweite Fall ist dein Schmerzensgeldanspruch gegen den Unfallverursacher. Da ist die Zivilgerichtsbarkeit zuständig, die nicht von gerichtswegen ermittelt sondern nur aufgrund der Klageanträge und Vorträge der Beteiligten entscheidet.

Es ist also wirklich wichtig, die beiden (auf der selben Angelegenheit beruhenden) Fälle zu trennen. Was willst Du von wem? Entschädigung für verbleibenden Schaden (Verletztenrente) ist von der Berufsgenossenschaft zu erbringen. Das ist auf dem besonderen Verwaltungsrechtsweg (Sozialgericht) geltend zu machen. Schmerzensgeld ist gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf dem Zivilrechtsweg (Landgericht) geltend zu machen.

LG

KoratCat
 
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