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Arbeitsunfall 2008

Ralliball

Neues Mitglied
Registriert seit
10 Sep. 2006
Beiträge
20
Liebe Gemeinde!

Ich habe einmal eine Frage.

Im 10/08 habe ich einen Arbeitsunfall erlitten, der jetzt duch einen Rentenbescheid und dem damit verbiúnden Gutachten festgestellt worden.
Ich Dussel habe weil im ersten Affekt nix passiert ist den nicht gemeldet.
Nun habe ich vor Ablauf einer 3 Jahresfrist ( weiss aber nicht obs Fristgerecht ist) diesen Unfall meiner privaten Versicherung gemeldet mit dem Hinweiss, dass es erst jetzt eine Begutachtung und einen Befund auf unbestimmte Zeit gab.

Frage ist meine Vermutung auf eine Frist für Unfälle von 3 Jahren richtig ?
Kann ich ohne Gutachten welches jetzt erst festgestellt wurde von ausgehen, dass nix passiert ist?

Habe ich meinen Anmeldetermin schlicht verpasst, weil ich annahm, das es ja nur ein Arbeitsunfall war und die private nicht zuständig ist....

War ich zu doof Lacht nicht...bitte. Heute bin ich ja schlauer.. doch was kann ich noch retten ?
 
Arbeitsunfall 10/2008 PUV

Hallo Ralliball,

habe mal im meinem Vertrag AUB 2000 nachgelesen:

Was ist nach einem Unfall zu beachten = Obliegenheiten

Mein Vertragstext:
Nach einem Unfall , der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt,
müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen
und uns unterrichten. U.s.w. u.s.w.

......... Dein Vertragstext





Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten ?

Mein Vertragstext:

Wird eine nach Eintritt eines Unfalles zu erfüllende Obliegenheit verletzt,
verlieren Sie den Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Obliegenheit
weder vorsätzlich noch fahrlässig verletzt.


Ich setzte mal voraus, dass Du weder vorlässig noch fahrlässig unterlassen
hast den Unfall der PUV zu melden.

Du hast die Meldung jetzt noch nachgeholt.

Vielleicht hast du Glück und die Versicherung nimmt die Unfallmeldung jetzt
noch an.

Bitte halte uns auf dem Laufenden. Bin sehr interessiert!

Noch eine Frage, welche Einschränkungen hast Du durch den Unfall 10/2008 ?


Viel Glück und alles Gute

Meggy
 
Hallo Ralliball, Meggy,
der Unfall ist so zeitnah wie möglich der UV zu melden (unverzüglich).
Die 3 Jahresfrist bezieht sich auf eine Begutachtun zur Festsstellung einer dauernden Einschränkung bzw. Behinderung.
Zur Klärung würde ich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht fragen. Wenn du eine Rechtschutz- Versicherung hast brauchst du dich nicht um die Kosten zu sorgen.
LG Wolfgang
 
Hallo Ralliball,

1.) der Unfall muß sofort der PUV gemeldet werden und spätestens (je nach vertrag) muß
2.) die Invalidität bis zum 15-18 Monat nach dem Unfall ärztlich festgestellt sein.

Ob Du nun noch Geld für einen RA ausgeben willst:rolleyes:, der Dir dann eine Rechung in Höhe des Streitwertes (das kann er ganz schön hochrechnen) schickt....würde ich nicht machen.

Ich würde die PUV naiv-freundlich:rolleyes: anschreiben, mit einer Selbstverständlichkeit die Invalidität mit dem Gutachten begründen und dann .....abwarten.

Viel viel Glück
Kai-Uwin
 
Hallo Ralliball,

willkommen im Forum. Ich kann mich den Ausführengen von Kai-Uwe nur anschließen. Als Versicherungssachbearbeiter würde ich die Eintrittspflicht auf Grund der AUB's abschmettern, da Kosten/Leistungen auf mich zukämen. Auch ich sehe nur geringe Erfolgsaussichten für dich.

Ich wünsche dir auf jedenfalls viel Glück, denn das wirst du brauchen.

Viele Grüße
Wolfgang
 
Danke für eure Antworten,
ich habe mir so etwas schon gedacht. Wie gesagt mein neuer Versicherungsvertreter sagt auch, jeden Pups erst einmal zu melden .

Mfg Ralli
 
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