• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Arbeitsunfall 1989 und Antrag Erwerbsminderungsrente

Hallo elster999,

Wer hat denn die Info zu spät erteilt?! Vielleicht könnte man da mit Regress was machen?!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo,
Die DRV hat erst 1 Jahr nach Antrag entschieden und auch vorher nicht mitgeteilt, dass grundsätzlich erstmal Monate fehlen und schon deshalb kein Anspruch besteht. Diese Info kam erst mit dem Bescheid 1 Jahr später...
Wir sehen es jetzt auch so, dass man hier der DRV ernsthaft Vorwürfe machen kann, da sie ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist.
Ob es reicht, die Monate jetzt noch nachzahlen zu dürfen und dann dich eine kleine Teil-EMR zu bekommen, ist allerdings die Frage.
Ich werde berichten, ob mein Bekannter was erreichen kann.
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

Da besucht es sicher einen erfahrenen Anwalt, der abschätzen kann, was man machen kann.

Viele Grüße

Rudinchen
 
. Meinem Bekannten fehlen nur 9 Monate und bis März hätte er sie Nachzahlen können. Nur schlimm, dass die Info erst im Herbst erteilt wurde...
Liebe Ellen, die Behörden haben auch eine gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht, es bliebe zu prüfen, ob diese bei Deinem Bekannten verletzt worden ist. So tatenlos würde ich dies nicht hinnehmen.

Herzliche Grüße,
KS1973
 
Hallo,

wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du 10.2016 den Antrag eingereicht.

Hast du bzw. wurde für die in den letzten 5 Jahren vor dem Antrag mindestens 3 Jahren Pflichtbeitraege bezahlt?
Das habe ich ehrlich gesagt nicht herauslesen können, sorry.

Kann mir aber auch nicht vorstellen, dass seit dem Unfall Arbeitslosengeld 1 bezahlt wurde.

VG

MManuel
 
Hallo ihr alle,
Sorry für die Verwirrung.
Der Antrag wurde 2020 gestellt, die fehlenden Monate sind korrekt, ich kann hier aus Datenschutzgründen nicht sagen warum. Aber das passt.
Aber hätte das die DRV bis März 2021 mitgeteilt, hätte man ja für 2020 noch freiwillig nachzahlen können - so wie Rudinchen mit der Broschüre sicher geneint hat.
Und das ist der Punkt, KS1973! Inwieweit wäre die DRV verpflichtet gewesen, ihm das rechtzeitig mitzuteilen.
Und inwieweit können wir dort den Widerspruch damit begründen, dass bei rechtzeitiger Mitteilung er Abhilfe geschaffen hätte und sein Anspruch gelten würde.
Mit der viel zu späten Antwort der DRV in Oktober 2021 ist das nun nicht mehr möglich.
Und das ist der Punkt, wogegen er nun vorgehen muss.
Dafür ne Rechtsgrundlage zu kennen o.ä. wäre total hilfreich. Sonst müsdem wir jetzt auf den Anwalt hoffen und vertrauen...
Danke euch allen im Namen meines Bekannten sehr!!!
LG Ellen
 
Hallo Ellen

Ich denke, bei deinem Bekannten lag ein Arbeitsunfall zugrunde.
Greift nun doch nicht § 53 SGB VI ?

Freiwillige Einzahlung ist nicht in allen Fällen möglich. Wurde geprüft, ob sie im Fall deines Bekannten möglich und zielführend gewesen wäre?

@ulmuwe Ich weiß nicht, ob da noch was möglich ist in deiner Sache. Du scheinst dir sehr sicher zu sein, ich habe aber nicht kapiert warum.

LG
 
Hallo ihr Lieben und vielen herzlichen Dank für eure Hilfe!
Durch eure Gedanken und Tipps sind wir ein gutes Stück weiter gekommen und der Anwalt hat nun ein Schreiben verfasst bzw. wird es verfassen, wo u.a. auf die Pflicht zur Spontanberatung eingegangen wird. Da gibt es sogar einen Paragraphen zu und mehrere Urteile des Bundessozialgerichts, so dass wir hoffen, damit Erfolg zu haben und den alten Stand wieder herstellen zu können.
Drückt uns die Daumen!!!

Für alle Interessierten findet ihr hier die nötigen Infos dazu.

Vielleicht nützen die dem einen oder anderen auch. Das Thema ist ja wirklich furchtbar kompliziert und undurchschaubar, dass schafft man nur mit solch großartigen Menschen wie hier und als Team! Deshalb nochmal an alle vielen Dank und hoffentlich ist die DRV einsichtig und stellt sich nicht gegen geltendes Recht...
Ich galte euch auf dem laufenden...
LG Ellen
 
Top