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Arbeitsunfall 1989 und Antrag Erwerbsminderungsrente

@Meanmachine:
Gilt das mit der vorzeitig erfüllten Wartezeit unabhängig davon, ob der Arbeitsunfall in einer bei der DRV versicherten Zeit war? Oder muss man beim Arbeitsunfall bei der DRV versichert gewesen sein? Das wäre ja spannend...
Danke dir!
LG Ellen
 
Hallo Ellen ;)
Wenn du als deutscher Arbeitnehmer/in (mit Sozialversicherungsnummer) in Deutschland eine Arbeit aufnimmst und dein jeweiliger Arbeitgeber dich auch anmeldet (Sozialabgaben abführt) - bist du automatisch immer bei einem Rentenversicherungsträger rentenversichert. Selbstständige können sich (freiwillig) versichern.

Gruß MM
 
Hi meanmachine,
Daß ist schon klar. Aber wenn derjenige eben nicht zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls in der DRV beiträge gezahlt hat, trotzdem dort davor und/oder danach aber eingezahlt hat und auch Ansprüche erworben hat, zählt das mit den Wartemonaten dann auch oder nicht? Das wäre spannend zu wissen...
Danke, LG Ellen
 
Hallo Ellen, was für dich klar ist, weiß ich nicht. Rechtsberatung darf ich dir nicht geben. Nur soviel noch:
Aus 53 SGB VI kannst du entnehmen, dass
Satz 1 Nr. 1 nur Anwendung findet für Versicherte, die bei Eintritt des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit versicherungspflichtig waren oder in den letzten zwei Jahren davor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben.


Gute Nacht und Gruß
MM
 
Hallo

Danke, Meanmachine, für https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/BJNR122610989.html
Bei @ulmuwe ist m.W. der geschilderte Stand von 2019 bzgl. Wartezeit noch aktuell. Spielt es eine Rolle, dass sein Versicherungsfall ca. 1998 war?
Müsste § 53 heute auf ihn angewendet werden?

Ich habe es so verstanden, dass @ulmuwe sich in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen nicht erfüllter Wartezeit freiwillig versichern musste, was finanziell eine enorme Belastung darstellt. Ein Ausweg aus dieser Lage wäre für ihn m.W. eine super Info. Bei ihm: Lehrzeit=Zeit des Arbeitsunfalls=sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
(Wir stehen gelegentlich in Kontakt wg. der Thematik freiwillig gesetzliche KV. ulmuwe ist noch aktiv.)

LG
 
Hallo @HWS-Schaden
Das Thema ist einfach zu komplex und ohne persönliche (Rechts-) Beratung und genaueren Informationen/Fakten des jeweils Betroffenen kaum zu lösen.
Hier eine etwas ausführlichere Beschreibung des einschlägigen Paragraphen. 245 SGB VI ist dann wiederum lex specialis bzgl. des Datums.

Gruß MM
 
Hallo meanmachine,
Mit deinem Link hast du uns total weitergeholfen. Endlich mal ne Erklärung was, wann, wie, wo.
Vielen Dank dafür!
Und ja, du hast recht...es gibt so viele Besonin jedem einzelnen Fall, dass sich hier kaum was pauschalisieren lässt.
Daher vielen, vielen Dank von meinen Bekanntem.
LG Ellen
 
Hallo Ellen,
ich gebe dir gerne meinen Dank zurück. Du bist eine der ganz seltenen Fälle, die sich für eine Hilfe bedankt - dass ist leider eine absolute Seltenheit geworden.
Für Menschen wie dich kämpfe ich gerne und stelle meine "Skills" zur Verfügung ;-)
LG MM
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Meanmachine

Auch von mir vielen Dank.
@ulmuwe, der diesen Thread eröffnet hat und den das betrifft, scheint deinen Beitrag noch nicht gelesen zu haben.

LG
 
Hallo Elke ja mein Verfahren ist entschieden und wurde abgelehnt durch Sozialgericht da mein Unfall 32 jahre her ist habe ich im Moment schlechte Karten und mir auch die Mittel fehlen um weiter zu klagen !Die weitere BG Sache läuft weiter weil ich habe Antrag auf Verschlimmerung gestellt !
Wie ich vor kurzem erfahren habe zahlt der Unfallverursacher die Versicherung DRV Beiträge aber wie viele und wie lange weiss ich noch nicht !
Lg
ulmuwe
 
Hallo meanmachine,
für mich gehören bitte und danke nich zum guten Ton und sind das mindeste, was man geben kann. Ich finde die gegenseitige Hilfe in diesem Forum eine wirklich tolle Sache und bin dankbar für jeden einzelnen, der sich hier einbringt und Hilfestellung gibt.

@ulmuwe: oh, dass hört sich nicht gut an für dich.dann drücke ich dir zumindest für die BG-Sache die Daumen.
Und ja, ich kenne es auch so, dass der Unfallverursacher ALLE Kosten zu tragen hat, dass einem kein Nachteil entsteht. Also eigentlich auch die DRV-Beiträge. Aber ob das für 32 Jahre gilt wage ich ja zu bezweifeln. Meinem Bekannten fehlen nur 9 Monate und bis März hätte er sie Nachzahlen können. Nur schlimm, dass die Info erst im Herbst erteilt wurde...

Habt trotz allem ein schönes Wochenende,
LG Ellen
 
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