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Arbeitsunfall 1989 und Antrag Erwerbsminderungsrente

ulmuwe

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Nov. 2006
Beiträge
113
Ort
Ulm
Hallo liebe Mitstreiter!
ich habe am 20.10.2016 Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt dieser wurde im Antrag auch warum ich diesen Antrag stelle als Folgen des Arbeitsunfalls vom 29.8.1989 mit Ja begründet .Hier habe ich Bekannter weise 70 % Mde durch die BG.Nun befinde ich mich aufgrund des Widerspruchs im Klageverfahren und die DRV schreibt wenn meine Rente 2018 beginnen würde hätte ich die Wartezeit und Beitragszeiten der letzten 5 Jahre nicht erfüllt,da ich Seite 2015 nicht mehr beim Jobcenter bin bzw. seit 1999 nicht mehr gearbeitet habe.ist die Wartezeit nicht immer erfüllt durch Arbeitsunfall oder sehe ich da was falsch wer kann mir darüber Auskunft geben weil mein Anwalt rät mir die Klage zurück zu nehmen .
was zählt hier als Renten Beginn ? 1/2 Jahr nach Antragstellung oder erst später 2018 oder noch später ?
Klar habe ich keine Beitragzeiten weil ich ja nicht arbeite und nicht beim Jobcenter bin wegen meiner hohen MDE Rente 70 %
Habe nun einen Antrag nach § 109 SGG Gutachten vorbereitet
bitte um eure Meinung danke euch
ulmuwe
 
Hallo ulmuwe

Mir ist dein Fall nicht klar, aber ich kann dir raten, zur Rentenversicherung zu gehen, um dich beraten zu lassen.
Die Mitarbeiter*innen sind alle freundlich und kompetent, sie werden deine Fragen beantworten können.

Soweit ich es weiß, ohne Garantie: Um Rente (Altersrente) zu erhalten, braucht es 5 Jahre Beitragszeit insgesamt, egal, wann die 5 Jahre waren. Deswegen irritiert mich die Aussage“in den letzten 5 Jahren“. Hast du insg. 5 Jahre Beiträge gezahlt?
Es kann aber sein, dass bei EMR die letzten 5 J. betrachtet werden, fällt mir gerade ein. Die Infos dazu sind bestimmt im www zu finden.

LG HWS-Schaden
 
Hallo HWS -Schaden und Tscharlie!
Ich befinde mich wie gesagt im Rechtsstreit wegen Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgericht und der Antrag gegen den ich Klage ist von Oktober 2016 und das ist es was mich nervt.Nun sagen sie die versicherungsrechtlichen Verraussetzungen sind nur erfüllt wenn der Leistungsfall bis April 2018 eigeträten wäre aber ich Klage doch dagegen!Die Paragrapen haben sie aufgelistet und ich dachte bei Arbeitsunfall ist die Wartezeit immer erfüllt!
Tscharlie Werde nicht zur dt Rentenvericherung gehen da ich mich im Rechtstreit befinde !
lg ulmuwe
 
Hallo Ulmuwe,

woraus leitest Du ab:

ich dachte bei Arbeitsunfall ist die Wartezeit immer erfüllt!

Lt. DRV gibt es entsprechende Beitragszeiten, welche erfüllt sein müssen.

Eine MdE von 70% ist grundsätzlich schon einen Hausnummer! Aber dennoch hat sie nichts mit der "Rentenerfüllung" zu tun.

Wovon hast Du die letzten Jahre gelebt?

https://www.vdk.de/deutschland/pages/rente/73773/erwerbsminderungsrente_voraussetzungen_und_tipps

Aus Deiner Frage zu Deiner Klage läßt sich leider überhaupt inhaltlich und sinnvoll nichts ableiten..... :rolleyes:

Hattest Du ggf. eine Umschulung von der BG, weil Du aus dem gewerblichen Bereich kommst und dies körperlich nicht mehr geschafft hast und
bist nun im kaufmännischen Sektor?

Was und wieviel % hast Du gearbeitet in Jahren?

Viele Grüße

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kasandra !
das thema hatte ich dir schon einmal erklärt ich habe seit 10/1998 nicht mehr gearbeitet und seitdem befand ich mich immer im Rechtsstreit mit der BG unter anderem wegen Umschulung die jedoch nie stattgefunden hat .Ich habe 1991 eine Lehre als Schreiner beendet .Hier habe ich nach 3,5 Jahren mit großer Hilfe die Lehre bestanden .Im Beruf habe nur 6 Monate gearbeitet und immer nur kurze Beschäftingen gefunden .Es gab Zeiten da hatte ich keine Lust mehr irgendetwas zu machen denn alles was ich beantragte wurde abgelehnt so landete ich beim Jobcenter wo ich in 15 Jahren ALG.2 genau 2 Bewerbungen oder Firmen fand die mich wollten jedoch ging auch das alles schief.Seit 2015 bin ich vom Jobcenter weg und lebe von meiner Unfallrente muss jedoch davon die Krankenversicherung zahlen .Die Klagen gegen die BG läuft auch noch parallel wegen Ablehnung weiterer Unfall folgen (Wirbelsäule und Lungenprobleme) .Berufsberater der BG sagt ich muss damit leben und sie bezahlen nichts
seit 2000 habe ich Gdb 50% heute sind es 80% und es wird einfach nicht besser die Klage gegen BG läuft über VdK und die gegen DRV über Rechtschutzversicherung welche bereits wieder gekündigt hat den PKH ist noch schlechter da ich damit schlechte Erfahrungen gemacht habe .Nun sagen die es sind Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt wegen Erwerbsminderungsrente die kann ich ich auch nicht mehr erfüllen da ich nicht arbeite .
noch fragen ?
lg ulmuwe
 
Hallo Ulmuwe,

Du hast diverse Verfahren gegen die BG und die DRV gleichzeitig laufen. Ohne Urteile / Entscheidungen hängen bei Dir sicherlich die Verfahren aneinander.

Warum Du keine Umschulung bekommen hast -> dies ist wohl auch noch eine anhängige Klage von Dir.

Grundsätzlich ist ein MdE-Wert nicht rechtsverbindlich für die DRV und den Beitragsjahren. Bitte hier nichts verwechseln!

Da wie Du schreibst, sind Deine Verfahren noch anhängig, sprich nicht beurteilt oder im Vergleichsverfahren entschieden, so denke ich, können wir im Forum nur alle auf die gesetzlichen Regelungen der DRV verweisen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Ulmuwe,
Ich habe im Bekanntenkreis von ähnlichem gehört. Die DRV erkennt Rente nicht ab Antragstellug an, sondern erst über 1Jahr später zu Beginn!!!! Einer Reha auf BG-Kosten, wo es nicht im Ansatz um die Erwerbsfähigkeit ging.
Und da sie den Beginn so weit hinausgezögert haben, fehlen nun Ach guck, auch einige Monate innerhalb der letzten 5 Jahre. Das besonders miese: hätten sie gleich gesagt, ihnen fehlen noch Monate, hätte man diese bis Ende März nachzahlen können für das Vorjahr. Aber freundlicherweise kam der Brief erst, so dass man dazu keine Chance hatte...
Das kommt einem ja schon fast als Masche vor!!!
Deshalb meine Frage: Ist dein Verfahren schon entschieden oder hast du Infos, ob das Vorhehen der DRV in so einem Fall rechtens ist? Kann sie den Beginn der Rentenzso individuell festlegen, dass es mit den Monaten dann nicht mehr passt???
Mir kommt es so vor, dass die DRV bei denen, wo sie die Einschränkungen nicht weggehen kann, eben den Zeitfaktor ausspielt, um nicht zahlen zu müssen...

Wäre toll, wenn ich hierzu weitere Infos bekommen und meinem Bekannten helfe könnte. Denn ich finde das einfach absolut unfair!!!
Danke dir! LG Elke
 
Hallo Ulmuwe,

Eigentlich müsste eine Klage ja aufschiebende Wirkung haben?

Wenn du wegen der Rente nicht zur Rentenversicherung gehen willst, frage doch mal einen freiberuflichen, guten Rentenberater. Höre dich mal nach einem um. Den musst du zwar bezahlen, aber vielleicht ist das Geld gut angelegt.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Elke
Paragraph 53 SGB VI ist hier einschlägig. Ist man u.a. Aufgrund eines Arbeitsunfalls erwerbsunfähig, ist die regelmäßige Wartezeit (60 Monate) vorzeitig erfüllt.

P.S: Der Beitrag von @ulmuwe ist von 2019!!

Gruß MM
 
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