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Ich hätte mal ne frage und zwar gehts um meinen schwiegervater der als fensterbauer arbeitet und nun wurde er an der schulter operiert nun ist mir in den sinn gekommen ob es als berufskrankheit zählt oder nicht ich möchte nun wissen an welche stelle man sich wenden muss und wie die chancen stehen
Hallo sabrina,
für die Anerkennung oder Ablehnung einer Berufskrankheit ist die Berufsgenossenschaft des Unternehmen Deines Vaters zuständig. Welche BG das ist, kann der Arbeitgeber sagen. Diese haben eine Mitgliedsnummer für den Betrieb und nennen Dir auch die zuständige Bezirksverwaltung für das Unternehmen. Dort ist dann der Verdacht auf eine beruflich erworbene Erkrankung zu melden. hier sollte man allerdings auch angeben, um welche Berufskrankheit es sich handeln könnte. Eine Liste der Berufskrankheiten kannst Du hier finden:
Weiter Auskünfte kann eventuell auch der behandelnde Arzt geben. Bei Verdacht auf das Vorliegen einer BK hat dieser eine entsprechende Meldung an die BG zu verfassen. Aber schau erst mal nach, ob das Erkrankungsbild mit einer der in der Liste bezeichneten Krankheiten zusammenpasst.
Gruß
hai