Gibbus
Gesperrtes Mitglied
- Registriert seit
- 8 Sep. 2006
- Beiträge
- 337
Moin !
Eine nach m. E. wesentliche Rubrik fehlt uns hier noch im Forum, nämlich die unsere Sorgen/Ängste um unfall-/krankheitsbedingte Kündigung handhabt. Wie z.B. im Fall von Kristin (Schläcker-Filialleiterin) und auch Gibbus (ehem. Mädja-Magd oder so ähnlich), so spielen unsere BG-"BHs" ("Berufshelfer") und Arbeitgeber skrupellos als Druckmittel mit dem Angstszenario eines drohenden Jobverlusts.
Gibbus möchte mit Euch ein neues Thema eröffnen und bittet diesen Thread ins Forum zu verschieben. Als Aufhänger liegt ein "Stern"-Bericht vom 13.04.2007 aus dem Arbeitsrecht an: "Kündigung bei längerer Krankheit ? Selten feierte Deutschland so wenig krank wie derzeit: Viele Menschen treibt die Sorge um ihren Job auch mit einer Krankheit zur Arbeit. Denn die Unkenntnis, wann eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden darf, ist groß. ... Arbeitgeber muss die Verhältnismäßigkeit prüfen: (Schlagwörter)
1.) (Negativ-)prognose
2.) erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
3.) Interessenabwägung.
Hier unterfallen auch Themen wie BG-liche ABE ("Arbeits- und Belastungserprobung"), Wiederingliederungsmanagement, unsere Erfahrungen mit dem Thema in den Betrieben, bei (D-)Ärzten, BG-und Rehakliniken, vor den Arbeitsgerichten u.v.m.
Das Thema hat Gibbus nicht nur als nächstes Klausurthema in seiner Umschulung, sondern betrifft viele von UNS Unfall-/BG-Opfern, da wir ja teilweise noch, zumindest vertraglich, im Arbeitsverhältnis stehen.
Wie wär`s Seenixe ? Hier der Link:www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/karriere/586788.html
Frohes Schaffen !
Gibbus
Eine nach m. E. wesentliche Rubrik fehlt uns hier noch im Forum, nämlich die unsere Sorgen/Ängste um unfall-/krankheitsbedingte Kündigung handhabt. Wie z.B. im Fall von Kristin (Schläcker-Filialleiterin) und auch Gibbus (ehem. Mädja-Magd oder so ähnlich), so spielen unsere BG-"BHs" ("Berufshelfer") und Arbeitgeber skrupellos als Druckmittel mit dem Angstszenario eines drohenden Jobverlusts.
Gibbus möchte mit Euch ein neues Thema eröffnen und bittet diesen Thread ins Forum zu verschieben. Als Aufhänger liegt ein "Stern"-Bericht vom 13.04.2007 aus dem Arbeitsrecht an: "Kündigung bei längerer Krankheit ? Selten feierte Deutschland so wenig krank wie derzeit: Viele Menschen treibt die Sorge um ihren Job auch mit einer Krankheit zur Arbeit. Denn die Unkenntnis, wann eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden darf, ist groß. ... Arbeitgeber muss die Verhältnismäßigkeit prüfen: (Schlagwörter)
1.) (Negativ-)prognose
2.) erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
3.) Interessenabwägung.
Hier unterfallen auch Themen wie BG-liche ABE ("Arbeits- und Belastungserprobung"), Wiederingliederungsmanagement, unsere Erfahrungen mit dem Thema in den Betrieben, bei (D-)Ärzten, BG-und Rehakliniken, vor den Arbeitsgerichten u.v.m.
Das Thema hat Gibbus nicht nur als nächstes Klausurthema in seiner Umschulung, sondern betrifft viele von UNS Unfall-/BG-Opfern, da wir ja teilweise noch, zumindest vertraglich, im Arbeitsverhältnis stehen.
Wie wär`s Seenixe ? Hier der Link:www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/karriere/586788.html
Frohes Schaffen !
Gibbus
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