• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Arbeitsmedizinisches Gutachten nach Aktenlage

xsilviax

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Aug. 2011
Beiträge
808
Ort
in der schönen Pfalz
Hallo zusammen,
ich hatte Heute einen Termin beim Arbeitsamt wegen dem Antrag auf ALG1.
ich musste meine Gesundheitsfragebogen mitbringen,den ich im voraus zu Hause schon ausgefüllt hatte.Auch sollte ich alle Befunde,Arztbericht usw. in einem verschlossen Kuvert mitbringen,das der Gutachter nur bei Ungereimtheiten öffnet,so stand es jedenfalls im Brief.
Die freundliche Dame erledigte soweit alle Formalitäten und fragte nach den Befunden.Sie legte die Befunde alles in eine für mich angelegte Akte und meinte dann dies sei es schon gewesen.Als ich nach einem Termin für das Gutachten fragte,sagte Sie mir,dass das Gutachten nach Aktenlage erstellt wird und wenn noch irgend etwas wäre,würde der Gutachter mich anrufen.Ich finde das schon irgendwie seltsam.
Nun meine Frage hierzu
Ist dies Rechtens,dass ein Gutachten nur nach Aktenlage gemacht wird?

LG
Silvia
 
Ja, es wird so gehandelt!
Wenn Du aber der SB ausdrücklich sagst, dass Du persönlich begutachtet werden möchtest, wird man Deinem Wunsch entsprechen. Ich kann Dir spontan keine schriftliche Quelle benennen, aber bei mir wurde so entschieden. Ich nehme an, dass das Auswahlrecht in der Durchführungsanweisung für Paragraf 125 beim Arbeitsamt steht.
Erfahrungsgemaess war die persönliche Begutachtung genauer, bzw. ich empfand sie zutreffender, als die nach Aktenlage.

Hab's gefunden, bitte schau hier nach auf Seite 11. 2.er Absatz

http://www.arbeitsagentur.de/zentra...eitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p125.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gold.baerchen,

Danke für Deine schnelle Antwort.:)
Es hat mich halt etwas verunsichert,da vorher mehr aufhebens gemacht wurde mit Gutachtentermin und pla,pla,pla.
Dann lass ich mich einfach einmal überraschen,wenn ich ende Januar meinen nächsten Termin habe,wie das Gutachten ausgefallen ist.
Ich bin halt immer so verunsichert,da ich von dem ganzen Kram einfach keine Ahnung habe und ich hätte auch nicht gedacht,
dass es einmal soweit kommt.:(

Wünsche Dir noch einen schönen Abend
Lg Silvia
 
Ja, kann ich verstehen!
Wenn Du mit unter 15 h / Woche dh. am Tag unter 3 h Arbeitsfähigkeit eingeschaetzt wirst, musst Du nicht mehr zur AA hin. Du bekommst dann nur noch 1-2 Briefe, in den einen wird Dein Alg1 befuerwortet und indem anderen wird Dir die Einschätzung Deiner Arbeitsfähigkeit, zusammen mit der Aufforderung Rente oder Reha bei der RV innerhalb der naechsten 4 Wochen einzureichen, mitgeteilt.
Wenn man Dich trotzdem hinbestellt, kann es sein das man Dein Restarbeitsvermögen mit groesser als 15h/ Woche einschätzt.
Ich drücke Dir die Daumen, dass es so wird wie Du es Dir wünschst!
 
Hallo Gold.baerchen,

Danke nochmals für die Info und Daumen drücken!:)
Am liebsten würde mir es naturlich sein,dass ich wieder ganz normal arbeiten könnte,meinen Arm und meine Hand wieder vollständig belasten könnte.Aber das ist nur ein Wunschdenken,denn dort werde ich nicht mehr hinkommen,damit habe ich mich jetzt so langsam abgefunden.

Aber ich könnte doch einmal bei der BG nachfragen,da sitzen doch immer solche Wunderheiler oder? :D

Liebe Grüße
Silvia
 
Hallo zusammen

Heute habe ich Post vom Arbeitsamt bekommen und man hat mich gleich Anfang Januar zu einem Bewerbungsangebot bzw.Beratergespräch bestellt.
Ich schon ein Gespräch,wegen des Antrags auf ALG1 und es wurde ein medizinisches Gutachten nach Aktenlage gemacht,das mir aber noch nicht vorliegt.Da ich zur Zeit ja noch krank geschrieben bin und noch in einem Arbeitsverhältnis stehe,kann mir doch noch kein Bewerbungsangebot gemacht werden.:rolleyes:
Oder kann es sein,dass das Gutachten jetzt schon vorliegt und für mich zum negativen ausgefallen ist?:eek:
Bin momentan doch etwas verwirrt und mache mir so meine Gedanken.
Wie soll ich mich verhalten,wenn das Gutachten wirklich negativ für mich ausgefallen ist?:confused:

LG
Silvia
 
Hallo,
Ich hatte dir ja letztens geschrieben, dass alles so geschieht, wie Du Dir das wünschst. Daher musst Du den Begriff negativ etwas genauer formulieren.

Es ist davon auszugehen, dass Deine Restarbeitskraft mit mehr als 15 h in der Woche eingeschaetzt wird. Hierbei wird Deine Arbeitskraft nicht mehr Auf Deinen Beruf projiziert, sondern auf den gesamten Arbeitsmarkt. Das ist wichtig zu verstehen!
Will sagen, selbst einarmig kannst Du uU. Noch einen Pförtnerjob machen!
Lass Dich beim Termin erstmal überraschen! Geh unbefangen hin!

Da ich nur vermuten kann, welche Ziele von Dir angestrebt werden, bitte ich Dich Dir die Durchfuehrungsanweisungen fürs Arbeitsamt etwas genauer anzuschauen( ein paar threads zurück).
Danach kannst Du Dir evt. selbst ein paar Verhaltensmassnahmen auferlegen.;)
 
Nachtrag : Wichtig egal was man von Dir will DU LOEST AUF KEINEN FALL DEINEN ARBEITSVERTRAG!

Weiterhin: Ich vermute, das AA fordert Dich auf Deine Arbeitskraft die Dir noch geblieben ist, Deinen Arbeitgeber anzubieten, wenn Du das nicht tust, will man die Alg1 Zahlung einstellen.
Bitte berichte zeitnah
 
Hallo gold.baerchen,

mit dem negativ ausfallen meinte ich,dass ich wieder als Simulantin hingestellt werde.Die Nervenschädigung kann man an Hand von neurologischen Befunden nachweisen,aber mit den Schmerzen,die ich trotz starker Schmerzmittel habe,kann keiner nachvollziehen.
Wenn man schon von einem Arzt als Simulantin abgestempelt wurde und auf so eine dreiste Art,wie es mir passiert ist,dann macht man sich so seine Gedanken,wenn man dann auch noch auf Ämter bestellt wird.

Ich würde alles geben,damit ich wieder arbeiten gehen kann.Mitte Januar habe ich noch einmal einen Termin in der Neorochirurgie und wenn die Messungen dann wieder schlechter ausfallen,würde man den Versuch starten noch einmal zu operieren.
Ich hatte ja bei der letzten Wiedereingliederung vom Werksarzt aus abbrechen müssen,obwohl ich schon ganz leichte Tätigkeit machte,die mir auch vom Werksarzt zugeteilt wurde.

Was ist wenn ich einen neuen Wiedereingliederungsversuch starte und vielleicht wieder abbrechen muss?
Kann das Arbeitsamt mich dann dazu zwingen,mein Arbeitsverhältnis zu lösen?
Sorry,aber im Moment finde ich einfach alles zum ko...n.

LG
Silvia
 
Bleib doch mal entspannt!
Du bist hier nicht die Einzigste der das widerfahren ist. Kannst Du wirklich glauben! Du brauchst mir auch nicht erklären was Du alles hast. Ich glaube es Dir auch so!
Wichtig ist, das Du nach vorne schaust! lese Dir die Durchführungsanweisung durch! Damit weisst Du schon vorher was Dich erwarten könnte!
Niemand kann Dich zwingen deinen Vertrag zu lösen Vielleicht will Dich ja Dein Arbeitgeber ja auch garnicht wieder in einer Wiedereingliederungsmassnahme haben, weil erfahrungsgemaess nicht von Erfolg gekrönt Dieser muss er doch vorher zustimmen oder?...........
 
Hallole xsilviax,

hm, heißt es denn in dem Schreiben wirklich ,,Bewerbungsangebot bzw.Beratergespräch" ?

Wenn es ein Bewerbungsangebot ist, dann hat gold.baerchen bestimmt recht und deine Restleistungsfähigkeit wurde lt. Gutachten über 3 Std. festgestellt. Dann müsstest du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Wenn es allerdings ein Beratergespräch ist - so war es bei mir - wird dir der SB von der Arge mitteilen, dass deine Leistungsfähigkeit unter 3 Std. liegt und du wirst aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen.

Dein Arbeitsvertrag bleibt davon unberührt und du darfst auf gar keinen Fall selber kündigen.

Wünsche dir ganz ganz viel Glück.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Guten morgen uschreider,

in dem Schreiben heißt es wortwörtlich,dass über ein Bewerbungsangebot bzw. berufliche Situation gesprochen werden soll.
Wie ich jetzt auf ein Beratergespräch gekommen weis ich auch nicht.Denke aber dass das so ziemlich das gleiche ist,oder?

LG
Silvia
 
Top