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Arbeitsmarktrente

beiself

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2015
Beiträge
144
Hallo liebe Frorum-Mitglieder,
aufgrund meines Weiterbewilligungsantrages habe ich nun eine
sogenannte Arbeitsmarkrente aufgedrückt bekommen.

Was für Konsequenzen hat dies und
was kann ich dagegen tun.

LG beiself
 
Hallo beiself,

aufgrund meines Weiterbewilligungsantrages habe ich nun eine
sogenannte Arbeitsmarkrente aufgedrückt bekommen.
Was für Konsequenzen hat dies und
was kann ich dagegen tun.

Jo....aufgedrückt-Konsequenzen-dagegen tun:confused:

Die DRV hat eingesehen, dass Anhand deiner Krankheitsgeschichte auch mit einer Weiterbildung, ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vermittelt werden kann und dir die volle EMR erstmals bewilligt.

Diese ist zwar i. d. R. immer bis zu drei Jahre befristet und muss
weiter beantragt werden. Die Weiterbewilligung dürfte bei dir kein Problem machen und nach einigen Jahren könnte man auch mal ein Antrag (je nach der medizinischen Lage) auf volle bzw. Umwandlung in eine unbefristete EMR stellen.

Krankheitsbiografie:
Chronische Durchfälle habe ich seit der Vergwaltg. im Jahre 2004.

Ich habe einen gesamten GdB von 70. seit 2015 (Vorher 50)
PTBS 50
MC 30
Herzinsuffizienz 20
Wirbelsäule und Knochenentkalkung 20
Schilddrüse 10

Dünndarm jetzt langstreckig kaputt und auf die Probleme, die ich damit habe (Rückstauschmerzen, Nahrungsunverträglichkeiten, Resorptionsstörungen, Medikamenten- unverträglichkeiten

Ich habe zwar Fristverlängerung bei der DRV beantragt, aber ich denke das die mich auch unter Druck setzen wollen und ich erst einmal Hartz Iv beantragen muss. Und die werden mit Sicherheit mich auch unter Druck setzen wollen.
Das wird noch ein ganz schönes zerstörerisches Spiel gegen mich werden.

Arbeitsmarktrente:
Versicherte, die noch mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 6 Stunden täglich erwerbsfähig sein können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente), wenn das verbliebene Restleistungsvermögen wegen Arbeitslosigkeit nicht in Erwerbseinkommen umgesetzt werden kann bzw. wenn ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vermittelt werden kann.

Quelle:
http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/arbeitsmarktrente-erwerbsminderungsrente-berufsunfaehigkeit/

Grüße
Siegfried21
 
Hallo Siegfried 21,
herzlichen Dank für deine Antwort.

Meine volle EMR war vorher krankheitsbedingt.
Nun Arbeitsmarktrente, das verstehe ich nicht.
Ich bin 57 Jahre alt, wenn ich also noch abwarte, kann ich die Schwerbehindertenrente beantragen.
Aber da ich auch noch ein OEG-Verfahren am laufen habe, frage ich mich, was das für einen Einfluss auf dieses Verfahren haben könnte.

LG beiself
 
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