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Arbeitslosengeldanspruch nach EM-Rentenbezug

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Feb. 2008
Beiträge
1,304
Alter
61
Ort
Gladbeck, NRW
Hallo zusammen,

habe da mal wieder eine Frage.
mein Mann hatte 2005 einen Arbeitsunfall.
Seid 2005 bis 2009 Arbeitsunfähig, danach Erwerbsminderungsrente befristet bis Juni 2012.
Sollte mein Mann seine Erwerbsminderungsrente nicht verlängert bekommen, hat er dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld1
Ich meine wegen der Anwarts Zeiten, weil er ja dann die letzten Jahre nicht mehr gearbeitet hat.
Gruß von stinababy
 
Hallo stina,

die Zeit der Erwerbsminderung gilt als Pflichtversicherungszeit für die Arbeitslosenversicherung. Sollte die Erwerbsminderung nach Ablauf der Befristung also nicht mehr vorliegen oder anerkannt werden, hat dein Mann erneuten Anspruch auf ALG1.

Diese Versicherungspflicht ist in § 26, Abs. 2 SGB III geregelt:
(2) Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie

1. von einem Leistungsträger Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder von einem Träger der medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld beziehen,

2. von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Krankentagegeld beziehen oder

3. von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen,

wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren, eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen oder eine als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geförderte Beschäftigung ausgeübt haben, die ein Versicherungspflichtverhältnis oder den Bezug einer laufenden Entgeltersatzleistung nach diesem Buch unterbrochen hat.

Wichtig wäre halt, dass dein Mann auch vor Beginn der EM-Rente versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung war, also z.B. kein Hartz IV bekommen hat.

Gruß
Joker
 
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