stinababy
Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,
habe da mal wieder eine Frage.
mein Mann hatte 2005 einen Arbeitsunfall.
Seid 2005 bis 2009 Arbeitsunfähig, danach Erwerbsminderungsrente befristet bis Juni 2012.
Sollte mein Mann seine Erwerbsminderungsrente nicht verlängert bekommen, hat er dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld1
Ich meine wegen der Anwarts Zeiten, weil er ja dann die letzten Jahre nicht mehr gearbeitet hat.
Gruß von stinababy
habe da mal wieder eine Frage.
mein Mann hatte 2005 einen Arbeitsunfall.
Seid 2005 bis 2009 Arbeitsunfähig, danach Erwerbsminderungsrente befristet bis Juni 2012.
Sollte mein Mann seine Erwerbsminderungsrente nicht verlängert bekommen, hat er dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld1
Ich meine wegen der Anwarts Zeiten, weil er ja dann die letzten Jahre nicht mehr gearbeitet hat.
Gruß von stinababy