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Arbeitslosengeld trotz Krankenhausaufenthalt?

Marina21

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Juni 2014
Beiträge
13
Seit einem Autounfall am 21.01.2013 erhalte ich Krankengeld. Dies läuft am 20.07. diesen Jahres aus. Den Bescheid von der Agentur für Arbeit über das dann anschließende Arbeitslosengeld habe ich bereits. Momentan wird vom Medizinischen Dienst noch geprüft, ob ich weiterhin arbeitsunfähig bin (was laut meiner Neurologin noch für mindestens 6 Monate so sein wird).

Ich bin heute in einer Schmerzklinik angemeldet worden.

Nun zu meiner Frage:
Wenn der Aufenthalt in der Schmerzklinik in die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld fällt, erhalte ich das dann auch, obwohl ich ja der Vermittlung nicht zur Verfügung stehe. Oder bekomme ich dann Hartz 4?
Oder ist es egal, da ich ja ohnehin der Vermittlung nicht zur Verfügung stehe?

Ich hoffe auf Eure Antworten

LG Marina
 
Hallo Marina,

willkommen im Forum!

Ich bin KEIN Sozialversicherungsspezi, aber für mich klingt das so als wärst du ein Fall für die Nahtlosigkeitsregelung...

S. z. B.: http://www.haufe.de/sozialwesen/sgb...losigkeitsregelung_idesk_PI434_HI1481826.html

M. M. nach müsste in diesem Fall dann auch geleistet werden wenn du im KH bist - aber vlt. äußert sich dazu auch noch jemand hier, der etwas mehr Ahnung von dieser speziellen Materie hat...


Hast du diesbezüglich die Suche im Forum schon bemüht?
Bin mir ziemlich sicher, dass dieses Thema schon sehr ausführlich hier behandelt wurde ;)

Guck doch mal z. B. hier: http://www.unfallopfer.de/forum/forumdisplay.php?f=18
VG
greek
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo greek,

danke für deine Antwort.

Ich habe meine behandelnde Ärztin gefragt, die solche Fälle wie mich (Krankenhausaufenthalt im Alg-Bezug) schon öfter hatte. Sie meinte, dass ich 6 Wochen krank geschrieben werden kann und Alg weiter erhalte. Erst nach den 6 Wochen wird es heikel.

Aber der Krankenhausaufenthalt wird nur 2-3 Wochen dauern und dann eventuell noch 1 Woche Neurologische Klinik im Anschluß.

LG Marina
 
Hallo Marina,

wenn es wirklich noch so lang dauert, dann stelle doch nach Ende des Krankengeldes einen Antrag auf EM-Rente und meldest Dich dann gleichzeitig Arbeitslos.
Solange der Antrag nicht beschieden ist hast Du Anspruch auf ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit, egal wie der Antrag auf EM-Rente ausgeht.

Somit hast Du Zeit für Deine Genesung und hälst Dir die ganzen Ämter vom Hals.

LG Rajo
 
Hallo Rajo,

meine Ärztin meint, den Antrag auf EM-Rente stellen wir ggfs. nach dem Aufenthalt in der Schmerzklinik. Dort sollen die Ärzte entweder noch was gegen die dauernden Schmerzen finden oder aber feststellen, dass ich mit den Schmerzen werde leben müssen. Wenn das so sein sollte, stellen wir den Antrag, denn auch eine Wiedereingliederung ist kolossal gescheitert als ich 4 Stunden arbeiten sollte. Damit wäre ich unter den geforderten 3 Stunden täglich.
 
Hallo Marina,

meine Frau hat mit ihren Erkrankungen jetzt schon mehr als 5 Jahre zu tun, hatte zwischenzeitlich noch einen schweren Verkehrsunfall.

Wir meinten am Anfang auch das alles besser wird nach den Behandlungen und streiten jetzt schon fast 2,5 Jahre mit der DRV um eine Erwerbsminderungsrente.

Warte nicht zu lange, Du weißt nicht wie sich das alles noch entwickelt.

LG Rajo
 
Hallo Rajo,

vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich werde das noch mal mit meiner Ärztin besprechen. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass ich innerhalb von 6 Monaten einen Bescheid haben werde. Wenn man die Beiträge hier allerdings so liest, scheint es ja tatsächlich länger zu dauern.
Ganz persönlich gehe ich nach dem Lesen hier davon aus, dass die RV mit Blick auf mein Alter erstmal alles andere probieren wird, bevor ich tatsächlich eine Rente bekomme.

Im Hintergrund streiten sich auch noch KV und BG um die Zuständigkeit. Der Autounfall ist auf dem Arbeitsweg passiert, allerdings meint der BG-Arzt, dass die Schäden, die ich davongetragen habe, sich nicht durch den Unfall erklären lassen. Die Geschwindigkeit sei nicht hoch genug gewesen.
Die BG hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Untersuchungen zwar im November 13 abgeschlossen waren, aber das Gutachten lässt immer noch auf sich warten.
 
BG ist leistungsverpflichtet

...Im Hintergrund streiten sich auch noch KV und BG um die Zuständigkeit. Der Autounfall ist auf dem Arbeitsweg passiert, allerdings meint der BG-Arzt, dass die Schäden, die ich davongetragen habe, sich nicht durch den Unfall erklären lassen. Die Geschwindigkeit sei nicht hoch genug gewesen.
Die BG hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Untersuchungen zwar im November 13 abgeschlossen waren, aber das Gutachten lässt immer noch auf sich warten.

Hallo, Marina21, nach Deinen Schilderungen ist hier die BG eindeutig leistungsverpflichtet, weil dies ein Wegeunfall war. Der übliche BG-Masche, entgegen den Gesetzen und der Verpflichtung als GUV nicht zu regulieren, solltest Du mit Hilfe eines Fachanwalts für Sozialrecht entgegnen.
Ansonsten rutschst Du von KG über ALG 1 weiter sozial ab...
viel Erfolg wünscht Dir Uwe
 
Hallo Marina21,

wie wäre es, wenn das GA schon erstellt ist und die BG bloß nicht bescheidet?

Hast Du mal aktuell Akteneinsicht genommen?

Weißt Du, ob das GA tatsächlich noch nicht vorliegt?

Warum erhälst Du Krankengeld bei einem Arbeitsunfall und kein Verletztengeld?

Wieso denn ALG oder Sonstiges?

Ist irgendwie undurchsichtig was Du schreibst oder Du weißt es nicht besser.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

ich habe heute mit der BG telefoniert und das Gutachten ist da. Allerdings ist ihnen nun aufgefallen, dass die Untersuchungen vom August 13 sind, wir aber schon Juni 14 haben. Jetzt muss angeblich noch geklärt werden, ob weitere (neuere) Untersuchungen gemacht werden müssen.
Ich soll aber in spätestens 14 Tage Bescheid bekommen.

Direkt nach den Unfall habe ich Verletzengeld bekommen. Bis in den Mai hinein. Dann kam der Bescheid, dass meine Diagnosen nicht auf den Unfall zurückzuführen seien (dies sah der D-Arzt so) und ich habe Krankengeld bekommen.
Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und die BG hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Geklärt werden soll, ob der Unfall stark genug war, meine nun bestehenden Krankheiten auszulösen.
Dieses Gutachten ist nun endlich da (s.o.).

Von der Krankenkasse wurde ich darüber informiert, mich bei der BA zu melden, da im Juli mein Krankengeld ausläuft. Das habe ich Anfang Juni gemacht.

Ich hoffe, etwas Klarheit in meinen Fall gebracht zu haben :)
 
Hallo Marina,

ich verstehe nicht, warum Du Dich beim Arbeitsamt melden sollst.

Normalerweise bist Du doch noch ungekündigt, oder?

Denn genau dann wäre ich sehr, sehr vorsichtig. Dein Arbeitgeber könnte es so sehen:

Du schiebst eine Krankheit vor und nutzt nun die "Freizeit" durch den gelben Schein um Dir entspannt einen neuen Job zu suchen.

Wie sieht Deine gesundheitl. Perspektive aus? Wirst Du wieder genesen und arbeitsfähig?
Wer schreibt Dich zur Zeit AU? Dein Hausarzt? Auch auf Unfalldiagnosen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
ich muss mich beim Arbeitsamt melden, weil mein Anspruch auf Krankengeld am 21.07.14 endet. Im Sinne der Nahtlosigkeit tritt dann die AG auf den Plan.

Ich werde seit dem 22.01.13 mit den gleichen Diagnosen durchgehend krank geschrieben. Zunächst vom Durchgangsarzt, dann vom behandelden Facharzt (nachdem der D-Arzt mich ja nicht mehr als Fall für die BG sah) und jetzt vom Hausarzt (in Absprache mit dem Facharzt, damit ich nicht immer die lange Strecke fahren muss).

Mein Arbeitgeber weiß, dass ich aufgrund des Wegeunfalls am 21.01.13 durchgängig krank geschrieben bin. Über meinen Zustand konnte er sich auch direkt überzeugen, weil ich im November 13 eine Wiedereingliederung probiert habe, die komplett gescheitert ist (ich habe nicht mal 2 Stunden geschafft).

Ob ich wieder werde arbeiten können, wissen zwei mich aktuell behandelnde Fachärzte nicht. Deshalb soll ich in die Schmerzklinik und ggfs. anschließend noch in eine neurologische Klinik. Von den Ergebnissen hängt dann ab, ob eventuell auch ein Rentenantrag gestellt wird.
 
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