Seit einem Autounfall am 21.01.2013 erhalte ich Krankengeld. Dies läuft am 20.07. diesen Jahres aus. Den Bescheid von der Agentur für Arbeit über das dann anschließende Arbeitslosengeld habe ich bereits. Momentan wird vom Medizinischen Dienst noch geprüft, ob ich weiterhin arbeitsunfähig bin (was laut meiner Neurologin noch für mindestens 6 Monate so sein wird).
Ich bin heute in einer Schmerzklinik angemeldet worden.
Nun zu meiner Frage:
Wenn der Aufenthalt in der Schmerzklinik in die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld fällt, erhalte ich das dann auch, obwohl ich ja der Vermittlung nicht zur Verfügung stehe. Oder bekomme ich dann Hartz 4?
Oder ist es egal, da ich ja ohnehin der Vermittlung nicht zur Verfügung stehe?
Ich hoffe auf Eure Antworten
LG Marina
Ich bin heute in einer Schmerzklinik angemeldet worden.
Nun zu meiner Frage:
Wenn der Aufenthalt in der Schmerzklinik in die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld fällt, erhalte ich das dann auch, obwohl ich ja der Vermittlung nicht zur Verfügung stehe. Oder bekomme ich dann Hartz 4?
Oder ist es egal, da ich ja ohnehin der Vermittlung nicht zur Verfügung stehe?
Ich hoffe auf Eure Antworten
LG Marina