• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Arbeitslosengeld nach EU Rente auf Zeit

drischi1981

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 Feb. 2007
Beiträge
357
Ort
NRW
Wie sieht es aus mit Arbeitslosengeld nach einer EU Rente auf Zeit?Die Eu Rente fällt nach 6 Jahren weg z. B. Habe gelesen das wenn man zum Beispiel Hochschulabschluss hat ein fiktives Alg täglich 78 € beträgt und bei einer Hilfskraft 49€ täglich angenommen wird und danach berechnet. Da man ja meißtens länger als 2 Jahre EU Rente bezieht.Falls falsche Rubrik dann verschieben bitte.Stimmt das? Oder wie läuft das hinterher ab?

drischi1981
 
Hallo,
mir wurde die Verlängerung der EM-Rente nach 6 Jahren nicht bewilligt. In diesen 6 Jahren habe ich lt. Aussage des Mitarbeiters des A-Amtes meinen Anspruch auf ALG verloren und bekomme jetzt Hartz IV, also 351 Euro zuzüglich Mietkosten - also Trauerspiel. Eigentlich wollten die auch nicht zahlen, da ich ja weiterhin nicht arbeitsfähig bin. Aber sie waren gnädig!
Viele Grüße
Beluga
 
Also habe mal meine Frage im Expertenforum vorsorge.de gestellt. Und da sagte man mir:

Der Anspruch auf AloGeld 1, den man vor einer EM-RT auf Zeit erwirtschaftet hat, bleibt bestehen, da die RT ein Verlängerungstatbestand für den Bemessungszeitraum des AlGeldes 1 ist. Wie hoch das AloGeld sein wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer AfA.

Also muss es das ja geben:confused:

hm na dann brost Mahlzeit:eek:

Bei mir ist janoch Zeit bis 2010 aber vorsorgen ist besser .

Aber hier gibt es doch bestimmt noch mehr die aus der EM Rente geflogen sind und dann Arbeitslos geworden sind . VIELLEICHT können die sich mal zu Wort melden.

Würde mich echt interessieren:

drischi1981
 
Noch eine weitere Auskunft und zwar

Seit 2003 zahlt die Rentenversicherung, bei befristeten Renten wegen voller Erwerbsminderung, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Nach einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I.;)

drischi1981

Bitte in den vorigen Beitrag einfügen:)
 
Noch eine weitere Auskunft und zwar

Seit 2003 zahlt die Rentenversicherung, bei befristeten Renten wegen voller Erwerbsminderung, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Nach einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I.;)

Hallo drischi,

wo kann man diese Info nachlesen? Es würde mich sehr interessieren, für welche 'Fälle' dieses gilt.

Gruß
Cindy
 
Hallo drischi1981 und alle anderen,

vielen Dank für Deinen wertvollen Hinweis.

Mich würde jetzt noch interessieren, auf welcher Basis nach dem Wegfall einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente dann das anschließende Arbeitslosengeld I berechnet werden würde...?

Also mit anderen Worten: Auf der Grundlage welches (fiktiven?) Bruttoverdienstes würde die Höhe des Alg I berechnet werden?

Viele Grüße, Bernhard
 
Also die Frage wurde im vorsorge Forum auch gestellt. Und da haben die Experten gesagt das man ja nach zwei Jahren Rente nicht mehr feststellen kann . Daher geht mann bei Hochschulabschluss ein fiktives Einkommen von Täglich bis zu 78 € und für Hilfskräft49 € aus. Ob es stimmt kann ich natürlich nicht sagen.

drischi1981
 
Top