• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Arbeitslosengeld II auch bei Krankenhausaufenthalt

Arbeitslosengeld 2 auch bei Krankenhausaufenthalt

Hallo,

ich bin wieder zu Hause und lasse alles auf mich zu kommen.
Mein Anwalt ist schon informiert.

MFG Pharao50
 
Hallo,

hatte bis jetzt keine Reaktion von meinem AA wegen dem Verpflegungsgeld.
Denke mein Brief wirkte.

Wurde vor einigen Tagen bei meiner KG folgendes gefragt:

Ein Rentner der Grundsicherung bekommt und drei Wochen im Krankenhaus lag, dem wurde das Verpflegungsgeld abgezogen. Ist eine beträchtliche Summe. Ist das Rechtens?
Ich suchte im Internet und fand immer nur Berichte und Urteile für Hartz 4 - Empfänger, aber nicht für Rentner.

Könnte mir jemand helfen?

MFG Pharao50
 
Bundestag: Krankenhausverpflegung soll künftig nicht mehr mit ALGII verrechnet werden

Deutscher Bundestag
Drucksache 16/10714
16. Wahlperiode
28. 10. 2008

Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer,
Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/10418 –

Weitere Anrechnung der Krankenhausverpflegung auf das Arbeitslosengeld II
trotz eines gegenteiligen Urteils des Bundessozialgerichts


(...)

Daraus folgt:
  • Bescheide, die Zeiträume vor dem Entstehen der ständigen Rechtsprechung betreffen, aber noch nicht bestandskräftig geworden sind, wären grundsätz- lich zurückzunehmen. Da es aber seit dem 1. Januar 2008 eine ausdrückliche Regelung zur Anrechnung von bereitgestellter Verpflegung als Einkommen gibt (§ 2 Abs. 5 Alg II-V), betrifft die Rechtsprechung nur Zeiträume bis zum 31. Dezember 2007. Aufhebungsentscheidungen für diese Zeiträume sind zu- rückzunehmen, wenn diese noch nicht bestandskräftig geworden sind.
  • Bescheide, die Zeiträume vor dem Entstehen der ständigen Rechtsprechung
    betreffen, aber noch nicht bestandskräftig geworden sind, wären grundsätz-
    lich zurückzunehmen. Da es aber seit dem 1. Januar 2008 eine ausdrückliche
    Regelung zur Anrechnung von bereitgestellter Verpflegung als Einkommen
    gibt (§ 2 Abs. 5 Alg II-V), betrifft die Rechtsprechung nur Zeiträume bis zum
    31. Dezember 2007. Aufhebungsentscheidungen für diese Zeiträume sind zu-
    rückzunehmen, wenn diese noch nicht bestandskräftig geworden sind.
    Die Rücknahme bestandskräftiger Verwaltungsakte nach § 40 Abs. 1 Satz 1
    und 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 330 Abs. 1 SGB III und § 44 Abs. 1 Satz 1
    SGB X wäre für Zeiträume ab dem Bestehen der ständigen Rechtsprechung,
    also ab 18. Juni 2008, zulässig. Wegen der geänderten Rechtslage können
    diese Fallgestaltungen indes nicht vorkommen.

Der Volltext der Anfrage lässt sich hier nachlesen.

Gruß
Joker
 
Hallo,

ich glaube schon, dass es sich lohnt, auch wegen einer "Geringfügigkei" einen Widerspruch einzulegen, bzw. zu klagen. Die AA denken nämlich auch, dass Kleinigkeiten auch Mist machen ...

LG albatross_weiss
 
Ich denke, es geht nicht nur um Miete, was noch gar nicht erwähnt wurde ist, dass auch ein ALG 2 Empfänger erst einmal eine Pauschale von Euro 10,00 Eigenantal / Tag an das KH abführen muss!
 
Top