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Arbeitslos und kein Geld wegen Ehrlichkeit

Braunbär66

Neues Mitglied
Registriert seit
24 Feb. 2009
Beiträge
13
Meine zuständige BG ETEM aus Hamburg hat mich kurzer Hand aus dem Leistungsbezug von Verletztengeld herausgenommen.
Ein Arzt der sich meine Aktenlage reingezogen hat, hat nach Aktenlage dann der BG ETEM mitgeteilt, so wird das nichts mehr mit mir,
bei dem jetzigen Gesundheitszustand.
Anhörung bekommen, Einspruch durch den VDK, es folgte der Bescheid durch die BG ETEM, nein es bleibt dabei. Erneuten Einspruch gegen die
BG ETEM gemacht.

Habe mich dann aufgefordert arbeitslos gemeldet und wurde direkt für die Ehrlichkeit beim Ausfüllen bestraft, als wenn meine Amputation am Fuß nicht
schon Strafe genug ist.
Im Antragsbogen wird unter einer gewissen Frage gefragt, ob die Arbeitslosigkeit durch Dritte hervorgetreten ist, bzw. ob die Unfallursache durch die dann später die Arbeitslosigkeit eingetreten ist, durch Dritte oder Fremdverschulden vorliegt.

Hier musste ich mit JA antworten. Mein Arbeitsunfall und seine argen Folgen beruhen auf das zuerst gestellte Urteil des D-Arztes, wo Er wie sich später herausstellte,
Bruchstellen übersehen wurden, die dann verehrende Wundfolgen auslösten, so das ich nun bei OP 43 angelangt bin und verliere nun anstehend den halben Fuß.

Da wie gesagt Fremdverschulden vorliegt, zahlt die Agentur für Arbeit erst mal kein Geld, weil der Umstand geprüft und geklärt werden muss. Das gleiche Szenario gilt für Hartz 4 und Sozialhilfe, es kommt nichts.

Nun meine Frage, ist es denn dann rechtens das die BG ETEM das Verletztengeld einstellen darf, obwohl einer ihrer BG Ärzte, die in der Handlung gegen solche Schäden versichert sind und wie soll ich mich gegenüber dem Arbeitsamt verhalten? Kein Geld kommt habe aber gesundheitlich jeden Monat 1.900,00€ feste Ausgaben.

Ich stehe da und weis nicht wie es weiter gehen soll.

Bin um jede Info dankbar.

Grüße, euer Dirk
 
Hallo Braunbär66,

was du beschreibst ist leider der Standard und du kannst von einer Behörde inzwischen keine vernüftige korregte Beratung erwarten bzw. bekommen, das SGB wird sich nach belieben ausgelegt und M.E. Falschberatung ist an der Tagesordnung wegen Kostenminimierung.

Mein Tipp:
M.E. sag zum ALG-1 Berater, dass du dich im Rahmen deiner Möglichkeiten dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen willst, du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um ALG-1 zu bekommen.

Dann kommt es darauf an ob deine Anwartsschaftszeiten erfüllt sind d.b. du musst genug Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben um überhaupt ALG-1 zu bekommen und ob deine Anwartschaften aufgebraucht sind oder voller ALG-1 Anspruch bestehht, darüber müsste dich die Behörde beraten. Evtl. müsste du bei der DRV Reha-Antrag--> wenn BG alles ablehnt stellen oder gleich Rentenantrag, weil manchmal kann die Rente höher wie Notfalls ALG-2 sein und dir könnte bei Falschberatung evtl. ein Schaden entstehen, es besteht Beratungspflicht der SVT-Behörde.

M.E. Notfalls muss ALG-2 gezahlt werden, damit dein Lebensunterhalt gesichert ist und du nicht verhungerst. Hast du Vermögen über den Freibetrag bekommst du kein ALG-2 und musst dein Vermögen erst aufbrauchen. So im groben sieht es aus.

Genau so werden M.E. wir UO und Geschädigten dann Finanziell kaltgestellt ausgeblutet, damit man sich nicht mehr leisten kann sich zu wehren so zb. Gegengutachten zu finanzieren ect. und wer keine Rechtsschutz hat muss mit den Sozialverbänden vorlieb nehmen und deren Ergebnise lassen M.E.n. sehr zu wünschen übrig bzw. Erfolg gleich Null ausser heisse Luft und die Zeit vergeht.

Die Verbände sitzen Teilweise in den Widerspruchsausschüssen drin und unterschreiben das Unrecht im sekundentagt, geprüft wird da M.E. Nix, Hauptsache Kosten werden gespart auf Teufel komm raus SGB hin oder her.

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo Braunbär,

Mein Arbeitsunfall und seine argen Folgen beruhen auf das zuerst gestellte Urteil des D-Arztes, wo Er wie sich später herausstellte,
Bruchstellen übersehen wurden, die dann verehrende Wundfolgen auslösten, so das ich nun bei OP 43 angelangt bin und verliere nun anstehend den halben Fuß.

Nimm Dir einen Rechtsanwalt für Medizinrecht. Allerdings nicht aus der Nähe der operierenden Klinik! Da müssen sinnvollerweise mal mindestens 100 km Entfernung - nach Möglichkeit noch mehr zwischen RA und Klinik liegen. Klage auf Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehler.

Soweit noch nicht durch Dich geschehen: sammel alle Röntgenbilder / MRT´s.

Fahre in die Klinik und kopiere Deine Krankenakte (Kopierkosten bitte einkalkulieren) oder abfotographieren. Akten können gerne mal bei einer Klage manipuliert werden.....


Wenn man in der Klinik "zickt", dann haue denen sofort den § 630 um die Ohren!

Noch ein Hinweis: Du legst keinen "Einspruch" ein, sondern einen "Widerspruch"!!!

Mein Arbeitsunfall und seine argen Folgen beruhen auf das zuerst gestellte Urteil des D-Arztes,

Ein Arzt oder D-Arzt stellt kein Urteil aus! Dies machen nur Gerichte. Der D-Arzt hat ein GA geschrieben oder einen Verlaufsbericht.

Also, ganz wichtig ist, dass Du selbst Deine BG-Akte erhälst und kopierst und nicht nur der VDK.

Für den VDK sind regulär BG-Fälle nicht sehr attraktiv aufgrund des enormen Zeitaufwandes. Dessen Kernkompetenzen liegen primär auf anderen Klagen.

Ich bekam jetzt auch zu hören: Kasandra hätte ich nur auf Dich gehört und wäre nicht zum VDK gegangen......

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo Dirk,

zu einem teilproblem ist @Kasandra unbedingt zuzustimmen:

Mein Arbeitsunfall und seine argen Folgen beruhen auf das zuerst gestellte Urteil des D-Arztes, wo Er wie sich später herausstellte,
Bruchstellen übersehen wurden, die dann verehrende Wundfolgen auslösten

das bedeutet: dringend bei ALLEN behandlern SÄMTLICHE behandlungsunterlagen anfordern (das wurde schon mehrfach beschrieben, also auch inkl. schreiben und berichte an dritte stellen, bildmaterial etc). lag ein behandlungsfehler vor, dann hat die BG dafür auch einzutreten! offenbar versucht man, die sache durch einstellung aus dem weg zu räumen; nicht auszuschliessen, dass ein SB diesen "fehler" bemerkt und entsprechend reagiert hat.


gruss

Sekundant
 
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