Braunbär66
Neues Mitglied
- Registriert seit
- 24 Feb. 2009
- Beiträge
- 13
Meine zuständige BG ETEM aus Hamburg hat mich kurzer Hand aus dem Leistungsbezug von Verletztengeld herausgenommen.
Ein Arzt der sich meine Aktenlage reingezogen hat, hat nach Aktenlage dann der BG ETEM mitgeteilt, so wird das nichts mehr mit mir,
bei dem jetzigen Gesundheitszustand.
Anhörung bekommen, Einspruch durch den VDK, es folgte der Bescheid durch die BG ETEM, nein es bleibt dabei. Erneuten Einspruch gegen die
BG ETEM gemacht.
Habe mich dann aufgefordert arbeitslos gemeldet und wurde direkt für die Ehrlichkeit beim Ausfüllen bestraft, als wenn meine Amputation am Fuß nicht
schon Strafe genug ist.
Im Antragsbogen wird unter einer gewissen Frage gefragt, ob die Arbeitslosigkeit durch Dritte hervorgetreten ist, bzw. ob die Unfallursache durch die dann später die Arbeitslosigkeit eingetreten ist, durch Dritte oder Fremdverschulden vorliegt.
Hier musste ich mit JA antworten. Mein Arbeitsunfall und seine argen Folgen beruhen auf das zuerst gestellte Urteil des D-Arztes, wo Er wie sich später herausstellte,
Bruchstellen übersehen wurden, die dann verehrende Wundfolgen auslösten, so das ich nun bei OP 43 angelangt bin und verliere nun anstehend den halben Fuß.
Da wie gesagt Fremdverschulden vorliegt, zahlt die Agentur für Arbeit erst mal kein Geld, weil der Umstand geprüft und geklärt werden muss. Das gleiche Szenario gilt für Hartz 4 und Sozialhilfe, es kommt nichts.
Nun meine Frage, ist es denn dann rechtens das die BG ETEM das Verletztengeld einstellen darf, obwohl einer ihrer BG Ärzte, die in der Handlung gegen solche Schäden versichert sind und wie soll ich mich gegenüber dem Arbeitsamt verhalten? Kein Geld kommt habe aber gesundheitlich jeden Monat 1.900,00€ feste Ausgaben.
Ich stehe da und weis nicht wie es weiter gehen soll.
Bin um jede Info dankbar.
Grüße, euer Dirk
Ein Arzt der sich meine Aktenlage reingezogen hat, hat nach Aktenlage dann der BG ETEM mitgeteilt, so wird das nichts mehr mit mir,
bei dem jetzigen Gesundheitszustand.
Anhörung bekommen, Einspruch durch den VDK, es folgte der Bescheid durch die BG ETEM, nein es bleibt dabei. Erneuten Einspruch gegen die
BG ETEM gemacht.
Habe mich dann aufgefordert arbeitslos gemeldet und wurde direkt für die Ehrlichkeit beim Ausfüllen bestraft, als wenn meine Amputation am Fuß nicht
schon Strafe genug ist.
Im Antragsbogen wird unter einer gewissen Frage gefragt, ob die Arbeitslosigkeit durch Dritte hervorgetreten ist, bzw. ob die Unfallursache durch die dann später die Arbeitslosigkeit eingetreten ist, durch Dritte oder Fremdverschulden vorliegt.
Hier musste ich mit JA antworten. Mein Arbeitsunfall und seine argen Folgen beruhen auf das zuerst gestellte Urteil des D-Arztes, wo Er wie sich später herausstellte,
Bruchstellen übersehen wurden, die dann verehrende Wundfolgen auslösten, so das ich nun bei OP 43 angelangt bin und verliere nun anstehend den halben Fuß.
Da wie gesagt Fremdverschulden vorliegt, zahlt die Agentur für Arbeit erst mal kein Geld, weil der Umstand geprüft und geklärt werden muss. Das gleiche Szenario gilt für Hartz 4 und Sozialhilfe, es kommt nichts.
Nun meine Frage, ist es denn dann rechtens das die BG ETEM das Verletztengeld einstellen darf, obwohl einer ihrer BG Ärzte, die in der Handlung gegen solche Schäden versichert sind und wie soll ich mich gegenüber dem Arbeitsamt verhalten? Kein Geld kommt habe aber gesundheitlich jeden Monat 1.900,00€ feste Ausgaben.
Ich stehe da und weis nicht wie es weiter gehen soll.
Bin um jede Info dankbar.
Grüße, euer Dirk