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Arbeitsbelastungserprobung Nachtdienst Teilzeit

Registriert seit
6 Feb. 2014
Beiträge
38
Ort
Wadern-Saarland
Hallo Ihr lieben
Nach meiner 5. Op soll ich nun ab Mai eine arbeitsbelastungserprobung machen. Da ich gekündigt wurde habe ich mir ein neues Pflegeheim gesucht die das gern mit mir machen würden.
Ich habe immer 6 Nächte im Monat gearbeitet wegen meiner Kinder, also eine halbtagsstelle.
Das möchte ich auch weiter. Aber wie mache ich dann die arbeitsbelastungserprobung
Muss ich mich darum kümmern oder der Arzt?
Es hieß im Mai soll ich das machen. Hab kein Termin.. Und keine Infos. Könnt ihr mich aufklären?
Beim Googlen finde ich nur Infos für vollzeit Arbeitnehmer mit stundenweise Beginn, aber ich geh ja eh nur 6 Nächte im Monat...
 
Hallo Krankenschwester,

wieviele Stunden hast du denn gearbeitet? 4,5,6,7,8,9?

Dementsprechend legt der Arzt die Stundenzahl fest, bei z.B. 5 Stunden Teilzeit wird in etwa so festgelgt werden:

2 Wochen 3 Stunden, anschließend 2 Wochen 4 Stunden und dann volle Stundenzahl.

Aber das legt der Arzt fest. Und denk dran, abbrechen kannst du dann jederzeit wenn es nicht geht.

Wenn du nur 6 Nächte im Monat gearbeitet hast, dann läuft das auch nur 6 Mal, ich frag mich nur gerade ob 6 Nächte Arbeiten überhaupt was bringen. Aber das mußt ja du wissen.

Rede mit deinem behandelnden Arzt, er muß das Formular für die Wiedereingliederung ausfüllen und festlegen, dann muß der Arbeitgeber zustimmen, in diesem Fall wirds wohl kein Problem geben mit dem AG.
Außerdem wenn dein neuer AG da flexibel ist könnt ihr euch ja auch, unabhängig davon, absprechen.

VG
Gitti
 
Hallo Krankenschwester,

ich muss in deinem Fall Ironmann beipflichten.

M. E. müsste die Wiedereingliederung von Dir im Tagesdienst bei regulärer Besetzung der Mitarbeiter erfolgen.

Ich sehe es nicht so, dass Du mit einer Nachtschicht anfängst.

Während der Wiedereingliederung bist Du noch AU.
Was ist, wenn Du nachts um 2 Uhr z. B. wegen Schmerzen ausfällst? Dann kannst Du sicherlich keine Kollegen anrufen, welche mal eben kommen und die wenigen Kollegen/innen in der Nachtschicht können eine Arbeitskraft dann wohl kaum auffangen.

Du musst demnach im Wiedereingliederungsregime mit deiner Belastung schrittweise auf Deine volle Stundenanzahl kommen.
Sprich, dass Du auch eine Nachtschicht mit z. B. 10 Stunden durchhälst.
Die Bewohner welche aus dem Bett fallen wieder in selbiges bringen, auf Toilette begleiten, die Bettpfanne bringen und leeren, nach kleinen "Unfällen" die Bewohner wieder frisch machen können, weitere Betreuung beim Trinken, laufen bei Klingelzeichen, ggf. weitere Medikamente reichen, Katheter wechseln, Betten frisch beziehen, überagile Patienten im Hause "einfangen" und zu Bett begleiten, ein offenes Ohr haben, Bewohner zur Dekubitusprophylaxe alle x Stunden neu lagern ..... usw. usw.

Fakt ist, Du musst es schaffen, bzw. die Wiedereingleiderung darauf aufbauen, dass Du in x Wochen wieder soweit bist, dass Du eine zuverlässige Kraft bist, welche eine Schicht (nicht Nacht) durchhält.

Du musst unbedingt mit Deinem Arbeitgeber sprechen und ich vermute, die Wiedereingliederung bei Dir geht nur zum Schutz der Bewohner und Kollegen/innen tagsüber als Schicht, damit immer noch jemand da ist, welcher ggf. ein "schwächeln" von Dir auffangen kann.

Viele Grüße

Kasandra
 
Moin Kollegin (habe denselben Beruf),

Also als es bei mir um die Wiedereingliederung ging, wurde dieser Zeitraum explizit ohne Nachtschichten vereinbart. Der D-Arzt möchte prinzipiell nicht, dass ich Nachtschichten mache, allerdings begründet sich dies durch meine Verletzungen (SHT, Gehirn Blutung etc.)

Wenn du keine neurologischen Einschränkungen hast, kann ich mir schon vorstellen, dass du bei Nachtschicht bleiben kannst, aber auf keinen Fall als alleinige Pflegekraft ! Würde auch keinen Sinn machen, da du ja mit 2-3 Stunden täglich anfängst und dann nach Hause gehst.Es muss also sowieso eine 2.Pflegekraft den Rest der Nacht wuppen.

Mach Dir bitte eins klar: Während einer Wiedereingliederung bist du weiterhin krank geschrieben, du bist quasi eine zusätzliche Kraft, das Ganze wird gemacht, um zu schauen wo Du verletzungsbedingt Probleme haben könntest.

Solltest du aus irgendwelchen Gründen doch im Tagdienst anfangen sollen (sicher erstmal eine Umstellung als Dauernachtwache..), und dies zu organisatorischen Problemen mit deinen Kindern/Familie führen, wäre dies der BG egal (selbst erlebt), bestenfalls bezahlen sie dir den finanziellen Aufwand für eine Kinderbetreuung.

Schildere dein Anliegen sowohl dem Arzt als auch deinem Arbeitgeber.

Lieben Gruß
 
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