Schoppi
Erfahrenes Mitglied
Hallo an Alle,
nachdem ich per 27.07.2008 von meiner PKV "ausgesteuert" wurde, erhalte ich seit diesem Tag Arbeitslosengeld. Ich bin krank, werde aber in der Rehaabteilung als vermittelbar geführt. Ihr wißt warum!
Im gestrigen Gespräch beim Arbeitsamt ging es nun darum, dass ich nur noch bis zum 26.07.2009 Arbeitslosengeld erhalte und die Frage, wie geht es danach weiter.
In Festanstellung zu arbeiten geht aus gesundheilichen Gründen derzeit nicht. Neue Jobs haben sie auch nicht im Angebot für mich bzw. überhaupt nichts.
Bleibt nur mein nebenberuflich betriebener Onlineshop. Ich erhalte Existenzgründung für 9 Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes und 300 Euro extra für die KV. Dafür muß ich aber meinen bisherigen Job, mein Arbeitsverhältnis besteht noch, kündigen. Bin jetzt knapp 10 Jahre dort angestellt.
Fragen:
Wenn ich kündige, bekomme ich doch von der Bank weder meine angesparte Altersvorsorge noch eine Abfindung?
Wenn ich mich mit denen einen Vergleich schließe, wären diese Punkte frei verhandelbar?
Wie kann ich die Bank dazu bringen, mir zu kündigen mit Anspruch auf Altersvorsorge und Abfindung?
Kennt ihr einen Weg ohne Anwalt oder wäre das schon sehr sinnvoll, diese Angelegenheit auch dem Anwalt zu übergeben?
Kann ich solche Dinge auch mit dem Integrationsamt klären oder können die da nicht weiterhelfen?
Danke für eure Antworten,
Schoppi
nachdem ich per 27.07.2008 von meiner PKV "ausgesteuert" wurde, erhalte ich seit diesem Tag Arbeitslosengeld. Ich bin krank, werde aber in der Rehaabteilung als vermittelbar geführt. Ihr wißt warum!
Im gestrigen Gespräch beim Arbeitsamt ging es nun darum, dass ich nur noch bis zum 26.07.2009 Arbeitslosengeld erhalte und die Frage, wie geht es danach weiter.
In Festanstellung zu arbeiten geht aus gesundheilichen Gründen derzeit nicht. Neue Jobs haben sie auch nicht im Angebot für mich bzw. überhaupt nichts.
Bleibt nur mein nebenberuflich betriebener Onlineshop. Ich erhalte Existenzgründung für 9 Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes und 300 Euro extra für die KV. Dafür muß ich aber meinen bisherigen Job, mein Arbeitsverhältnis besteht noch, kündigen. Bin jetzt knapp 10 Jahre dort angestellt.
Fragen:
Wenn ich kündige, bekomme ich doch von der Bank weder meine angesparte Altersvorsorge noch eine Abfindung?
Wenn ich mich mit denen einen Vergleich schließe, wären diese Punkte frei verhandelbar?
Wie kann ich die Bank dazu bringen, mir zu kündigen mit Anspruch auf Altersvorsorge und Abfindung?
Kennt ihr einen Weg ohne Anwalt oder wäre das schon sehr sinnvoll, diese Angelegenheit auch dem Anwalt zu übergeben?
Kann ich solche Dinge auch mit dem Integrationsamt klären oder können die da nicht weiterhelfen?
Danke für eure Antworten,
Schoppi