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Arbeitsamt zwingt mich zur Kündigung

Schoppi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
29 Sep. 2007
Beiträge
158
Alter
53
Ort
Weilburg
Website
www.niceday24.de
Hallo an Alle,

nachdem ich per 27.07.2008 von meiner PKV "ausgesteuert" wurde, erhalte ich seit diesem Tag Arbeitslosengeld. Ich bin krank, werde aber in der Rehaabteilung als vermittelbar geführt. Ihr wißt warum!
Im gestrigen Gespräch beim Arbeitsamt ging es nun darum, dass ich nur noch bis zum 26.07.2009 Arbeitslosengeld erhalte und die Frage, wie geht es danach weiter.
In Festanstellung zu arbeiten geht aus gesundheilichen Gründen derzeit nicht. Neue Jobs haben sie auch nicht im Angebot für mich bzw. überhaupt nichts.
Bleibt nur mein nebenberuflich betriebener Onlineshop. Ich erhalte Existenzgründung für 9 Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes und 300 Euro extra für die KV. Dafür muß ich aber meinen bisherigen Job, mein Arbeitsverhältnis besteht noch, kündigen. Bin jetzt knapp 10 Jahre dort angestellt.

Fragen:

Wenn ich kündige, bekomme ich doch von der Bank weder meine angesparte Altersvorsorge noch eine Abfindung?

Wenn ich mich mit denen einen Vergleich schließe, wären diese Punkte frei verhandelbar?

Wie kann ich die Bank dazu bringen, mir zu kündigen mit Anspruch auf Altersvorsorge und Abfindung?

Kennt ihr einen Weg ohne Anwalt oder wäre das schon sehr sinnvoll, diese Angelegenheit auch dem Anwalt zu übergeben?

Kann ich solche Dinge auch mit dem Integrationsamt klären oder können die da nicht weiterhelfen?


Danke für eure Antworten,

Schoppi
 
Hallo Schoppi,

ich habe Schwierigkeiten mit Deinen Äußerungen und den von Dir gestellten Fragen, weil ich zwischen den Zeilen etwas anderes lese.
Wer zwingt Dich denn zur Kündigung? Das AA hat vom Arzt der Agentur ein Gutachten machen lassen, mit welchen Ergebnis? Du schreibst Rehaabteilung? Entweder mehr als 15h arbeitsfähig = Vermittlung oder weniger = Rehaabteilung.
Was ist mit der Einschätzung nach §125, bist Du ein Nahtlosigkeitsfall? Wenn Du als mehr mit 15h eigeschätzt wurdest, kann man Dich allenfalls auffordern Deine Arbeitskraft in Berücksichtigung Deiner Einschränkungen Deinen Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Hier gibt es zB. das Hamburger Modell, welches Dir Dein Arzt geben kann, weil Du ja immer noch krank bist.
Erstaunlich ist aber für mich, das Du noch nebenberiflich arbeiten kannst.
Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, vielleicht habe ich auch was falsch verstanden, aber auf der einen Art jammerst Du weil das AA Dich für arbeitsfähig hält, Du das aber nicht so siehst und nebenbei betreibst Du einen Onlineshop. Hat denn Dein Arbeitgeber nicht auch einen leichten Job für Dich, zB. telefondienst oder ähnliches.
Das ist wie> schwanger oder nicht schwanger.Ich habe auch noch nie gehört, das jemand ein bischen schwanger ist
 
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