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Arbeitsagentur verweigert Arbeitslosengeld

brana

Nutzer
Registriert seit
19 März 2014
Beiträge
1
HalliHallo,

meine Tochter hat im Juni 2013 Ihre Berufsausbildung abgeschlossen. Danach sich arbeitssuchend gemeldet. Zwischenzeitlich konnte Sie einen neuen Arbeitsvertrag in einem Hotel zum 01.09.2013 vereinbaren, und beschloss die Monate Juli/August mit einer geringfügigen Beschäftigung bei Ihrem Ausbilder zu überbrücken...dann am 06.08 Autounfall/Wegeunfall von der Arbeit nachhause. Sie wollte sich dann Arbeitslos melden und Ihr wurde mitgeteilt dass Sie solange Sie krank ist sich nicht Arbeitslos melden kann und keine Bezüge erhalten wird :confused:
Sie bekommt auch keinen Beratertermin und muss jetzt im Monat von 165 Euro Verletztengeld der BG leben. Natürlich unterstützen wir Sie...was manchmal auch nicht einfach ist :(
Nun die Frage...ist das Arbeitsamt im Recht ?

Schon vorab vielen Dank für Eure Meinungen und Ratschläge
 
Hallo, ich denke schon das die im Recht sind. Deine Tochter steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung da sie ja krank ist. Desweiteren bekommt sie Verletztengeld von der BG. Ist das nicht ausreichend müsste sie mal abklären ob was mit Hartz4 geht :confused:

Gruß Sparky
 
Hallo Brana,

das Verletztengeld ist wie Krankengeld.
Da sie wohl nicht viel verdient hat, bekommt sie auch wenig Verletzengeld.
Zusätzlich ALG1 geht nicht.

Konnte sie ihren neuen Job verschieben? Ist sie noch AU?

Gruß
Kaesi
 
Hallo Brana!

Da Deine Tochter über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, sind die Eltern eigentlich nicht mehr für den laufenden Lebensunterhalt ihrer Kinder verantwortlich.....

Ich würde sie zum Jobcenter schicken und einen Antrag auf Hartz IV Leistungen bzw. s.g. aufstockende Leistungen stellen lassen.

Dumme Frage: Wohnt Eure Tochter noch zuhause und wie alt ist sie

Wenn sie ( unter 25 Jahren alt ist ) und noch keine eigene Wohnung hat, kann es aber gut sein, daß Ihr als gesamte Familie als Bedarfsgemeinschaft eingruppiert werdet und die Eltern (je nach finanzieller Situation) doch dazu verplfichtet werden, finanziell für das Überleben ihrer "Kinder" aufzukommen.

Alles Gute.

Gruß- Gummibär
 
ich habe versucht, beim amt fahrtkostenunterstütuzung zu bekommen, habe dabei aber auf granit gebissen. die dame beim amt sagte mir, dass fahrtkosten nur für methadonpatienten erstattet werden. bei anderen krankheiten hätte ich keine chance. sie verwies mich an die krankenkasse.
dort sagte man mir, dass ich selbst klarkommen müsse, weil ich ja nicht gehbehindert bin. hallo soll ich jetzt täglich 30km laufen?


Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=30106#ixzz3Q90brcg6
 
Moin moin!

Um es einfach zu formulieren, finanzielle Probleme sind kein Grund für Die Krankenkasse eine wie auch immer gearteten Fahrkostenerstattung zu genehmigen.

Die Krankenkasse genehmigt

  • Krankenfahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden, zu:
    • stationären Leistungen (§ 60 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V).
    • ambulanten vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus (§ 115 a SGB V) bzw. ambulanten Operationen im Krankenhaus oder in Vertragsarztpraxen (§ 115 b SGB V) mit damit in Zusammenhang stehender Vor- oder Nachbehandlung nur, wenn dadurch eine stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird.
    • Achtung: Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung übernimmt die Krankenkasse nur nach vorheriger Genehmigung.
  • des weiteren:2.2. Ausnahmen für ambulante Krankenfahrten

    Fahrt- und Transportkosten kann die Krankenkasse in folgenden Fällen übernehmen:
  • Häufige Therapie bei bestimmten Erkrankungen
    Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Patient an einer Grunderkrankung leidet,
    die (1) eine bestimmte Therapie erfordert,
    die (2) häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss,
    und (3) der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung unerlässlich ist, z.B. Dialysebehandlung, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie. Dies muss vom Arzt attestiert werden.
  • Schwerbehinderte
    Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), dem Merkzeichen Bl (blind) oder dem Merkzeichen H (hilflos) hat oder die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen kann.

  • 5. Zuzahlung
  • Der Patient zahlt in jedem Fall 10 % der im ersten Absatz genannten Fahrtkosten selbst, mindestens jedoch 5,- € und höchstens 10,- €.
    Achtung: Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
  • § 60 SGB V
dazu auch:
.
Dazu zählen z.B. Krebs-Patienten, die zur Strahlentherapie oder zur Chemotherapie fahren müssen, Dialyse-Patienten, Patienten, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert (aG), blind (Bl) oder besonders hilfsbedürftig (H) sind und Patienten mit der Pflegestufe Stufe 2 oder 3.
Des Weiteren können Ärzte bei Erkrankungen, die von den genannten Ausnahmeregelungen nicht erfasst, jedoch von vergleichbarem Schweregrad sind, eine Fahrtkostenübernahme verordnen.


http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Fahrtkosten-Transportkosten-133.html
http://www.intakt.info/informatione...ng/fahrtkosten-bei-med-notwendigen-leistungen


Hinsichtlich des Arbeitsamtes gilt:
Sonderbedarf Hartz IV 4 - Arbeitslosengeld II - ALG 2

Entstehen Hartz IV-Empfängern in bestimmten Lebenslagen außergewöhnliche Belastungen, besteht für sie unter Umständen ein Anspruch auf zusätzliche ALG II-Leistungen, um diesen Sonderbedarf abzudecken.
Diese über die Regelbezüge hinausgehenden Leistungen zwecks Deckung eines Sonderbedarfes werden allerdings nur erbracht, wenn die außergewöhnlichen Belastungen durch einen besonderen Bedarf verursacht werden, der dauerhaft besteht. Davon ist auszugehen, wenn die Ausgaben mehrmals innerhalb des üblichen Bewilligungszeitraumes von sechs Monaten anfallen.

Ein Anspruch auf Sonderbedarf besteht nach dem Urteil Bundesverfassungsgericht, Urteil v. 09.02.2010, 1 BvL 1, 3 und 4/09 somit dann, wenn es sich um einen längerfristigen oder dauerhaften, zumindest aber regelmäßig wiederkehrenden, unabweisbaren Bedarf in ungewöhnlichen und regelwidrigen Lebenssituationen handelt

http://www.hartziv.org/sonderbedarf-darlehen.html

Wann besteht ein Sonderbedarf?

Die Voraussetzung für die Bewilligung eines Sonderbedarfs ist eine außergewöhnliche Belastung, die in bestimmten Lebenssituationen regelmäßig, dauerhaft oder mindestens mehrmals während des bewilligten Leistungsbezuges (meist sechs Monate) auftritt. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt:

Personen, die an besonderen (chronischen) Erkrankungen leiden, sind laufend auf Arznei- und Heilmittel zur Gesundheitspflege angewiesen. Wenn diese nicht verschreibungspflichtig sind wie beispielsweise Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen. Der Betroffene muss folglich selber für die zum Teil erheblichen finanziellen Aufwendungen aufkommen. Der im Regelsatz enthaltene Anteil für die Gesundheitspflege deckt jedoch nur die durchschnittlichen Kosten ab. Deshalb kann im eng begrenzten Ausnahmefall ein Sonderbedarf in Höhe des nachgewiesenen krankheitsbedingten Arznei- und Heilmittelbedarfs gewährt werden. Ein Nachweis des behandelnden Arztes klärt die Frage, ob der Bedarf unabweisbar ist. In Zweifelsfall kann der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit oder das Gesundheitsamt hinzugezogen werden.

http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/hartz-iv-sonderbedarf.html

gruß
 
ich habe versucht, beim amt fahrtkostenunterstütuzung zu bekommen, habe dabei aber auf granit gebissen. die dame beim amt sagte mir, dass fahrtkosten nur für methadonpatienten erstattet werden. bei anderen krankheiten hätte ich keine chance. sie verwies mich an die krankenkasse.
dort sagte man mir, dass ich selbst klarkommen müsse, weil ich ja nicht gehbehindert bin. hallo soll ich jetzt täglich 30km laufen?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Roddy,

wohin mußt du denn täglich 30 km laufen?

Und welche Krankheiten hast Du?

Erzähl mal etwas von dir damit wir verstehen auf was du hinaus willst. Ratschläge kanns nur geben wenn wir wissen was Fakt ist.

Und was bezweckst du mit deinen Links?

VG
Gitti
 
@ ironman13/08
Rowdy scheint ein Spammer zu sein. Der Beitrag ist eine Wiederholung des Beitrages weiter oben, der wiederum aus einem anderen Beitrag kopiert wurde.
 
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