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Arbeits/wegeunfall

dorschs

Nutzer
Registriert seit
1 Dez. 2007
Beiträge
14
Hallo vielleicht kann mir jemand von euch tips geben.
Arbeite als Rettungsassistent in einem Industriepark und hatte am 30.11.2007 ausgestochen und fuhr innerhalb des industrieparkes mit dem motorrad heim als ich die vorfahrt genommen bekam.Dieses fahrzeug war auf den industriepark zugelassen und von einem mitarbeiter gefahren worden.Schuldfrage also eindeutig von werkschutz dokumentiert.
wurde mit NAw ins Kh gefahren und zog mir Radiusfraktur re mit gelenkbeteiligung zu das sich letzlich als impressions trümmerfraktur rausstellte,wurde 3,5 stündig operiert mit auffüttern vom beckenkamm und einsetzen einer platte. war 6 tage im KH und bin jetzt seit 30.11.2007 vorraussichtlich bis anfang märz krank geschrieben. BG hat über einen berufshelfer mit mir Kontakt aufgenommen ,nützen die mir was? Kann mir einer sagen ob ich gegenüber der KFZ versicherung meines arbeitgebers schmerzensgeld berechtigt bin? GdE bei rechter hand und wie überhaupt auch chancen auf BG rente stehen? zur zeit sind massive einschränkungen zu spüren(bewegungseinschränkung,schmerzen).nach aussage der handchirogien war es eine sehr schwere op und muss mit versteifung, bleibenden schmerzen und vorzeitiger athrose rechnen.jemand erfahrung mit ähnlicher situation?sorry für den roman aber etwas komplizierte struktur.gruss stephan
 
Hallo Dorschs,

herzlöich willkommen hier im Forum.
Wenn Du wiederhergestellt bist, dann erfolgt sicher eine Arbeitserprobung im Rahmen der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß. Dabei kann der Berufshelfer wichtige Unterstützung leisten, wenn er seine Aufgaben wahrnimmt.
Frühestens zu diesem Zeitpunkt wird die BG auch ein Gutachten in Auftrag geben, um festzustellen, ob eine Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht.
Frage einfach mal Deinen D-Arzt nach der verbleibenden MdE.
Wie die rechtliche Situation auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände ist und der Fahrer bzw. das Fahrzeug zum selben Betrieb gehören, sollte einfach sein, aber dies geht leider nicht genau aus Deinen Zeilen hervor. Da mußt Du noch mal genauer zu schreiben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Dorschs,

du hast nicht nur Anspruch auf Schmerzensgeld.

Alle zusätzlichen Aufwendungen die durch den Unfall hast sind ersatzpflichtig, z. B. Kosten für Fahrten zum Arzt. Ganz wichtig auch die Lohnausfallkosten, da du ja nach 6 Wochen keine 100 % Lohnfortzahlung mehr bekommst.

Für genaue Infos würde ich den Rat von einem Fachanwalt einholen, diese Kosten muss die gegn. Versicherung mit übernehmen.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,
vorsicht, wenn es sich um einen Industriepark handelt, dann ist es kein öffentliches Straßenland. Wenn es dann ebenfalls ein Mitarbeiter des eigenen Arbeitgebers ist, dann sieht die rechtliche Situation ganz anders aus. Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es dann kein Schmerzensgeld. Davor schützt die GUV den Arbeitgeber...Dann müßte grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz im Spiel sein, wenn ich mich richtig erinnere. Deshalb auch die Nachfrage von mir.

Gruß von der Seenixe
 
das ist genau das problem das ich habe.es ist ein abgeschlossenes gelände und normalerweise bin ich bei arbeitsunfall nicht schmerzensgeld berechtigt gegenüber meinem arbeitgeber aber stelle ich denn schmerzensgeld anspreche an meinen arbeitgeber wenn ich dessen kfz versicherung verklage?habe einen anwalt aber der hat meiner meinung nach nicht so viel ahnung.beim unfallfahrer kommt nur hinzu das er eindeutig zu schnell war und über vorfahrtsstrasse drüber fuhr,er kam aus 30er zone und hatte über 50 drauf und wurde letztes jahr im mai schon mit 93 im werk geblitz wo 50 erlaubt war.hat jetzt auch ein 3 monatiges fahrverbot im werk erhalten
 
Hallo dorschs,

der zivilrechtliche Anspruch besteht trotzdem. Schließlich entsteht das Schuldverhältnis durch unerlaubte Handlung. Dazu müsstest du gegen den Fahrer persönlich klagen.

Grobe Fahrlässigkeit kann man bei Geschwindigkeitsübertretungen immer in Betracht ziehen. Sollte der Kollege zufällig geäußert haben, er hatte es sehr eilig und war deshalb etwas zu schnell, kann man dann auch schon in Richtung Vorsatz auslegen. Augenblicksversagen schließe ich mal aus, da es sich um einen scheinbar um einen "Wiederholungstäter" handelt.

Frag mal bei der Rechtsanwaltskammer nach einem Fachanwalt in deiner Nähe.

Aus genannten Gründen würde ich somit die Flinte noch nicht ins Korn werfen.

Gruß Jens
 
Hallo dorschs,
zuerst kann ich Dir aus eigener Erfahtung raten, nimm Dir einen Fachanwalt!
Dann kann ich Dir folgenden Link mitgeben:
http://lexetius.com/2005,2900

und google mal nach "Haftungsprivileg" und "Haftungsausschluss" dann
findest Du noch mehr im Netz was für Deinen Fall wichitg ist.;)


ondgi
 
danke

:mad::confused:danke erst mal auch wenn mitr immer noch nicht klar ist ob ich da chancen habe odeer nicht,gegenüber meines arbeitgeber direkt währe mir klar das es nicht geht aber gegen seine versicherung halt nicht.habe einen fachanwalt für arbeitsrecht aber macht den eindruck als ob er die stuation mit dem werksverkehr nicht begreift. für mich isi eigentlich nach ausstechen feierabend auch wenn ich noch 3 km im werk fahren muss,aber recht haben heisst ja nicht recht bekommen.vielen dank erst mal euch allen,halte euch auf dem laufenden gruss stephan
 
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