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Arbeitgeber und BG - dringend Hilfe und Rat gesucht!

alpfl

Nutzer
Registriert seit
15 Juli 2007
Beiträge
54
Hallo,
ich hatte ja schon weiter unten mal gepostet was mit dem Arbeitgeber so alles los war die letzten Wochen, nun ein neuer Brief.

Der Arbeitgeber hat wohl mit der BG telefonisch gesprochen wegen der Berufserkrankung wie weit das Verfahren zur Feststellung ist. Hierbei steht (dreisterweise) das meine Mitwirkung dringend erforderlich ist.

Ich solle umgehend mich mit der BG in Verbindung setzen und es dann dem Arbeitgeber mitteilen welche Schritte unternommen werden bzw wurden.

Nun meine Fragen:
- Darf der Arbeitgeber einfach so hinter meinem Rücken telefonisch bei der BG Auskunft erhalten

bzw.

Darf die BG dem Arbeitgeber am Telefon oder auch schriftlich Auskünfte über das Verfahren und dem derzeitigen Stand geben?

Da könnte ja jeder anrufen und sich als Arbeitgeber oder xy ausgeben.

Hat die BG hier nicht gegen den Datenschutz sowie Patientendatenschutz verstossen oder hat der Arbeitgeber das Recht den Stand der Dinge so wie Massnahmen zu erfahren

Wo kann ich darüber was nachlesen? Wer hat Tips?
 
Hallo alpfl,
Jeder hat nach § 35 Abs. 1 SGB I Anspruch darauf, dass ihn betreffende Einzelangaben über seine persönlichen oder sachlichen Verhältnisse, die von einem Sozialleistungsträger im Hinblick auf dessen Aufgaben erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Sozialdaten i.S.v. § 67 Abs. 1 SGB X) von den Leistungsträgern nicht unbefugt genutzt werden (Sozialgeheimnis). Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfasst die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, daß die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden. Nach § 67c des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB X sind diese Daten besonders geschützt und dürfen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen an Dritte weitergegeben werden.
Daran hat sich auch die BG zu halten. Es kommt aber darauf an, was die BG genau von Deinem Arbeitgeber wollte. In Vorbereitung einer Wiedereingliederung kann auch die Notwendigkeit bestehen, mit dem Arbeitgeber über Einschränkungen zu sprechen. Deshalb ist sicher genau zu differenzieren, welche Daten und warum weitergegeben wurden.

Gruß von der Seenixe
 
Was der Arbeitgeber mit dem Anruf bei der BG genau wollte - stand natürlich nicht in dem Brief. Ich vermute mal, sie wollten den genauen Stand des Verfahrens wissen.
Ich weiss leider auch nicht was die BG dem Arbeitgeber mitgeteilt hat. Laut dem Arbeitgeber solle ich mich telefonisch mich der BG in Verbindung setzen.

Ich finde es allein schon dreist vom Arbeitgeber hinterherzuschnüffelieren - denn in meinen Augen ist es nichts anderes.
 
Hallo alpfl,
Deine Beschwerden sind durch Deinen Beruf (Unfall oder Berufskrankheit) entstanden, deshalb kümmert sich die Berufsgenossenschaft darum.
Ich weis nicht, wie gross Deine Firma ist, also hat Dein Arbeitgeber evtl. ein berechtigtes Interesse an Deiner Genesung, seine Mithilfe wird evtl. bei Deiner Wiedereingliederung oder bei der Einrichtung eines behinderten gerechten "Schon"-arbeitsplatzes gebraucht.
Obwohl meine Berufskrankheit (Blasenkrebs) nicht als solche anerkannt war, durfte ich fortan nicht mehr mit bestimmten Substanzen, die die Krankheit verschlimmern könnten, arbeiten. Diese Hinweise gehören zur Präventionsarbeit der BG'en. Bei solchen Anweisungen an die Betriebe, müssen die BG'en dann ja auch einen Grund liefern.
Ausserdem hast Du nach dem "Informationsfreiheitsgesetz" Anspruch auf eine Kopie des Schreibens an Deinen Arbeitgeber, entweder von diesem oder der BG.
Ansonsten sei mal optimistisch und nimm an, es sei ausnahmsweise mal zu Deinem Vorteil.
Schöne Pfingsten
Paro
 
Der TAD war letztes Jahr zusammen mit mir am Arbeitsplatz (während ich schon AU geschrieben war) , hier wurde über ein Umstrukturierung des Arbeitsplatzes sowie Arbeitsplatzwechsel in eine andere Tätigkeit innerhalb der Arbeitstätte diskutiert. Der Arbeitgeber war jedoch der Meinung, das es keine Möglichkeit gebe.

Was mich nur so sehr verwundert ist, warum der Arbeitgeber nun nach mehreren vergangenen Monaten in denen ich krankgeschrieben bin plötzlich bei der BG anruft und sich jetzt! für die Erkrankung interessiert und wie weit ich in dem Verfahren bin.

Das wirft mir Fragen auf. Nun werde ich einen Brief an die BG verfassen und um genaue Auskunft bitten, was die BG dem Arbeitgeber telefonisch mitgeteilt hat!
 
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