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Arbeitgeber möchte, dass ich ALG I beantrage...

Hallo,

@Kasandra:
Du übersiehst die Möglichkeit eines Missverständnisses ;-)
Ich verstehe Haustiers letzten Beitrag so, dass die BG der Auffassung war, dass keine MdE aus dem Unfall zurückgeblieben ist und dass dagegen WS eingelegt wurde. Das würde m.W. auch damit zusammenpassen, dass das Verletztengeld eingestellt und dann Krankengeld gezahlt wurde.

@Haustier:
Normalerweise erfolgt eine Wiedereingliederung während der Zeit der AU. Deshalb verstehe ich den Arzt nicht, der eine Wiedereingliederung empfiehlt, aber deine AU nicht verlängert.

Kasandras Hinweis, mit der BG nur schriftlich zu verkehren, kann ich nur unterstützen!
Wenn du telefonierst, kannst du erstens nichts nachweisen und weißt zweitens nie, was vom Sachbearbeiter aufgeschrieben wird und in der Akte landet. Einige User haben damit ganz schlechte Erfahrungen gemacht und große Augen bekommen, als sie später in der Akte lasen, was angeblich besprochen wurde. Das später zu korrigieren, ist fast unmöglich.

Liebe Grüße @all
HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
@HWS-Schaden: Genau so ist es gewesen.
Ich spreche morgen nochmal mit meinem Arzt wg. dem Wiedereingliederungsplan...
 
Hallo Haustier,

1) oben schriebst du, dein Arzt habe dich "wieder arbeitsfähig geschrieben" - zu wann denn?
Sei vorsichtig: Bis wann lief (läuft) die letzte AU-Bescheinigung?

2) Wie lief denn das Verfahren ab mit der Einstellung des Verletztengelds? Es wäre zu prüfen, ob der Ablauf korrekt war. Wenn du magst, schildere mal.

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

meine Krankmeldung läuft bis kommenden Samstag (12.03). Am 14.03. wollte ich dann meine Arbeit aufnehmen.

Was meinst du mit "Wie das mit dem Verletzgeld abgelaufen ist?" Ich habe Post von der BG erhalten, dass sie halt nicht mehr zahlen und von da an meine Krankenkasse eintritt. Meine Krankenkasse war der Meinung, dass immer noch Verletztengeld gezahlt werden müsste, woraufhin ich mit der BG in Kontakt getreten bin. Die haben eine weitere Zahlung abgelehnt und seit dem zahlt meine Krankenkasse, welche sich aber wohl das Geld von der BG zurückholen will, wenn ich meine Sachbearbeiter richtig verstanden habe.
 
Hallo,

ja, wenn DU durchgekämpft hast, dass doch VG hätte gezahlt werden müssen, DANN holt sich die Regress-Stelle der KK das KG von der BG wieder, von sich aus wird die KK aber i.d.R. nicht tätig.

Die BG muss eine Ablehnung / Einstellung der Verletztengeldzahlung begründen und dir Gelegenheit zur Äußerung geben.
Ist das geschehen?
Wann war das?
Hast du dagegen (innerhalb der angegebenen Frist) schriftlich Widerspruch eingelegt - oder was meinst du damit, du seist "mit der BG in Kontakt getreten"?

LG
 
Hallo HWS,

ja, mir ist auch vieles noch sehr unklar.

Die AU wird vom D-Arzt angeblich mit dem Hinweis Arbeitsunfall ausgestellt.

Weitere Verordnungen, z. B. Physiotherapie via KK?

Die BG setzt eine MdE fest. Also muss doch im Vorfeld ein Gutachten erfolgt sein - ergo, ein Anerkenntnis der BG des Arbeitsunfalls.

Also warum wird sich dann um Verletzten- / Krankengeld gestritten bzw. ist dieses ein strittiger Punkt.

Haustier hat auch geschrieben "es" ist mit der Höhe der MdE nicht einverstanden. Wurde Widerspruch fristgerecht eingelegt?

Oder aber warum, soll das Krankengeld nun nach 78 Wochen eingestellt werden, der AG will "es" kündigen - aber Haustier fühlt sich fast 100%ig in der Lage wieder arbeiten zu gehen und seinen alten Job auszuführen?

Fragen über Fragen.... Alles sehr, sehr nebulös.

Entweder spielt Haustier nicht mit offenen Karten oder versteht hier etwas nicht im System.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

@Kasandra,
erinnerst du dich dunkel an meine ganze Verworrenheit, als ich hier mit lauter Fragen und null Wissen zu meiner Situation anfangs schrieb? Man weiß in seiner Unkenntnis ja nicht, worauf es ankommt.
Ich habe es nicht so verstanden, dass eine MdE festgesetzt wurde, sd. dass eine MdE-Feststellung abgelehnt wurde bzw. entschieden wurde, es sei keine vorhanden. Dabei ist mir unklar, ob der Unfall überhaupt per Bescheid anerkannt wurde (u.U. gabs keine MdE, weil BG meint, es sei kein Arbeitsunfall gewesen bzw. dies sei noch unklar).
Es fehlen Fakten.

@Haustier,
um dir (besser) Rat geben zu können, wäre wichtig, ein paar mehr Infos zu bekommen.

a) Wann geschah der Arbeitsunfall?
b) Wurde der Arbeitsunfall schriftlich anerkannt?
c 1) Wann erhieltst du Nachricht, dass das VG (Verletztengeld) eingestellt werden soll?
c 2) Wurde die beabsichtigte Einstellung des VG begründet?
c 3) Wie lautete die Begründung?
c 4) Hast du gegen die Einstellung des VG Widerspruch (WS) eingelegt, wann?
d) Wann erhieltst du ein Schreiben, dass keine MdE vorliegt - oder welchen Inhalt hatte das Schreiben zur MdE, gegen das du WS eingelegt hast?

Es geht hier möglicherweise um mehr als du denkst, möglicherweise haben die Antworten auch Auswirkungen auf den weiteren Weg (wie zB Arbeitsaufnahme ab 14.3., obwohl du nicht 100% wiederhergestellt bist) - wobei eine weitere Frage wesentlich sein könnte:

e) Wann endet das Krankengeld laut Bescheid der KK?

LG
 
Hallo HWS,

aber wir bekommen nur Bruchstücke ohne Zusammenhänge und dann wieder mal einen neuen Fakt vorgeworfen. Dieses obwohl wirklich gezielte Fragen gestellt worden sind.

Das ist absolut müßig. Will hier jemand Hilfe oder uns beschäftigen?

"Arbeitsaufnahme ab 14.3., obwohl du nicht 100% wiederhergestellt bist.."
Regulär ist nieman den ich kenne 100%ig gesund wenn die Wiedereingliederung erfolgt.

Daher sollte Haustier auch mal schreiben, was bei ihm kaputt ist und wie seine Tätigkeit aussieht.
Und wie aktuell seine Therapien noch sind. Aber sorry, es kommt so gar nichts rüber.

"Einbeiniger Seiltänzer in 10 Meter Höhe" - da verstehe ich den AG, dass er er kein Arbeitsverhältnis als Artist mehr sieht.

Aber Haustier könnte moderieren, an der Kasse sitzen, Management betreiben etc.

Also, wo sind wir hier. Spannend ist ja auch, der Arzt schreibt AU und Haustier ist der Meinung es kann wieder arbeiten. Also Wiedereingliederungsplan und los geht es zur Erprobung.

Haustier sagt auch nichts über sein Gutachten und die MdE.

Haustier sagt insgesamt nicht viel gehaltvolles.... Leider.

Viele Grüße

Kasandra
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=286956#post286956#ixzz42A0EKkGf
 
Hallo

@Kasandra
manchmal ist es verworren.
Ich verstehe dein Misstrauen (@Haustier, es gibt immer mal wieder Fakes, die die User zu beschäftigen versuchen, "Trolls"), aber vielleicht ist Haustier gar nicht klar, in welchem Wespennest er steckt.
Dass AG bzw. AG-Vertreter bei einem privat auftauchen wg ALG ist doch schon skurril und ein Sonderfall. Wer weiß, welche (realen) Verstrickungen es noch gibt. Wenn alles wahr ist, was geschildert wurde, könnte die Klemme, in der Haustier steckt, ziemlich groß sein. Gibt es Verstrickungen zw. AG u. BG. ..? Wüssten wir mehr, wäre es einfacher für uns.

@Haustier
Noch einmal: Wiedereingliederung wird bei laufender AU durchgeführt.
Siehe oben Frage e).
Denk dran, die Gewerkschaft morgen anzurufen; bei Mitgliedschaft hast du arbeitsrechtlichen Rechtsschutz.
Die Hinzuziehung einer anwaltl. Auskunft scheint mir sehr sinnvoll. Lass dich zunächst nur beraten und vergib nicht vorschnell ein Mandat.
Dir ist hoffentlich klar, dass wir alle Laien sind und das Forum keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt.

Liebe Grüße @all
HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

um deine Fragen zu beantworten, muss ich in meine Unterlagen nachschauen. Das dauert ein wenig.
Ein "Troll" bin ich ganz bestimmt nicht.
Ein paar Fragen könnte ich schon so beantworten, aber da ich Kassandra verstehen kann, dass es ein wenig nervt, wenn immer nur peu a peu Infos kommen, suche ich alles zusammen und poste dann die Antworten.

haustier81
 
Hallo,

ich habe mir meine Unterlagen nun durchgeschaut, um eure Fragen zu beantworten und hoffe, dass ich nun etwas geordneter antworten kann.
Ich selber blicke bei diesem ganzen Gesetzes-Zeug nicht mehr durch und habe das einem Anwalt für Arbeitsrecht in die Hände gegeben.

a) Wann geschah der Arbeitsunfall?
Arbeitsunfall war am 10.09.2014 - Arbeite in der Logistik/Transport-Branche als Fahrer. Mein Ellenbogengelenk/Arm wurde von einer herunterfallenden Kiste getroffen und war in seiner Bewegungsfreiheit anfangs stark eingeschränkt. Konnte den kaum bewegen. Zum Steuern benötige ich meinen Arm.

b) Wurde der Arbeitsunfall schriftlich anerkannt?

Arbeitsunfall wurde schriftlich anerkannt am 17.06.2015 durch ein Schreiben von der BG.
- Inhalt: Ablehnung einer Rente sowie Abgrenzung der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit.
- Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit wird bis zum 16.02.2015 anerkannt -
- Begründung: "... über die 26. Woche nach Eintritt des Arbeitsunfalles bzw. nach Ende des Verletzengeldanspruches ist nicht wenigstens 20% gemindert. Der Arbeitsunfall hat zu einer nachstehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung geführt, die wir bei der MdE berücksichtigt haben...
- am 25.06.2015 Widerspruch in Schriftform durch mich.
Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch sehr starke Schmerzen und eine starke Bewegungseinschränkung in meinem Ellenbogen, so dass ich mit der mdE-Höhe nicht einverstanden war.
- am 07.03.2016 Schreiben von der BG erhalten, dass der Rentenausschuss die Entscheidung bestätigt und das mein Fall nun von der "Abteilung Verfahren" betreut wird. Die wollen prüfen und sich dann bei mir melden.

c 1) Wann erhieltst du Nachricht, dass das VG (Verletztengeld) eingestellt werden soll?

- am 21.10.2014 Schreiben von der Krankenkasse erhalten. Inhalt: Verletztengeldzahlung ab dem 22.10.2014
- am 19.03.2015 Scheiben von der Krankenkasse (nicht von der BG wie ich irrtümlich vorher geschrieben hatte!). Inhalt: Laut ihren Informationen prüft die BG, ob nach dem 28.02.15 Arbeitsunfähigkeit weiterhin als Folge des Unfallereignisses anzuerkennen ist. Daher erhalte ich ab dem 01.03.2015 Krankengeld von der Krankenkasse.
- Anfang April 2015 Telefonat mit der BG, wieso denn Überprüfung stattfinde und Mitteilung, dass ich mit der beabsichtigten Einstellung der Verletztengeld nicht einverstanden bin. (Leider nur telefonisch. Das war wohl ein Fehler..). Reaktion der BG. "Wir prüfen ja..."
- dannach kein Schreiben von der BG erhalten mit den Inhalt, dass Verletztengeld eingestellt wurde. Hab mich dann nicht weiter drum gekümmert, weil mir ein Mitarbeiter meiner Krankenkasse sagte, dass sie mit der BG bzgl. der Zuständigkeiten im Gespräch sind. Ich dachte, die regeln das, da sie ja das von ihnen gezahlte Krankengeld zurück wollen. Ich hatte ja immer noch Schmerzen in meinem verunfallten Gelenk, welche aber lt. Arzt/BG nicht vom Unfall stammen könne. So habe ich das jedenfalls verstanden...

c 2) Wurde die beabsichtigte Einstellung des VG begründet?

Nein. "Die Überprüfung wäre normal" (Zitat aus dem Telefonat aus April 2015 mit der BG).

c 3) Wie lautete die Begründung?
siehe unter C2!

c 4) Hast du gegen die Einstellung des VG Widerspruch (WS) eingelegt, wann?

Ja, Anfang April 2015 habe ich gegen die beabsichtigte Einstellung Widerspruch eingelgt. (Leider nur telefonisch.). Dannach kam keine Post bzgl. dieses Themas.

d) Wann erhieltst du ein Schreiben, dass keine MdE vorliegt - oder welchen Inhalt hatte das Schreiben zur MdE, gegen das du WS eingelegt hast?

siehe unter B! Es liegt eine MdE vor.


Ich hoffe, ich habe nun alles beantwortet.
ich bin froh, wenn ich wieder arbeiten gehen kann und mit disem ganzen Kram nichts mehr zu tun habe.
 
Hallo Haustier,

soweit ich mich auskenne, hätte das VG (Verletztengeld) nicht eingestellt werden dürfen.
Enthielt das Schreiben eine Belehrung über Fristen für einen Widerspruch (Rechtsbehelfsbelehrung)?

Was hat der RA (Anwalt) zu allem gesagt?
Kennt er sich mit Arbeitsunfall-Streitigkeiten aus?

Es muss auf jeden Fall die Akte der BG angefordert werden. Vielleicht findet sich darin der Nachweis, dass du - telefonisch - Widerspruch eingelegt hast.

Leider kenne ich mich nicht gut genug aus, um dir weiterzuhelfen. Ich hoffe, dass die Erfahrenen den Thread finden und dir mehr beantworten können und dass dein RA sich auskennt.

Es wäre prima, wenn du den Fortgang hier schilderst und vielleicht so ähnlich Betroffenen helfen kannst.

Viel Erfolg!
Liebe Grüße HWS-Schaden
 
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