Lüge
Hallo
in meinem Fall wegen lärmschwerhörigkeit hatte ich denen eine Frist gesetzt das sie den Firmen Namen Berichtigen müssten und das auch so dem Landesgewerbearzt melden müsten, 2 Tage vor Fristablauf bekamm ich bescheid das sie Prüfen würden. Wie was prüfen? Ist doch alles klar! na gut schade jetzt ist es mit der einstweiligen verfügung erst mal sense.
Zu einer anderen sache muß man sich eigendlich jede formulierung in einem gutachten gefallen lassen? Und was kann man dagegen machen?
In einem meiner gutachten steht ich wäre distanzlos, na gut ich hatte ihn und seine frau nur Ultimativ aufgefordert lauter zu reden damit ich auch was verstehe. Das mochte der gar nicht.
Für antworten wäre ich dankbar.
mfg
funix1