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Arbeitgeber Lügt

funix

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
19 März 2009
Beiträge
21
Hallo
Ich habe mal ein Paar fragen!
Es geht um eine Berufskrankheit.
Bei meinem ex Arbeitgeber war deshalb der PRÄVENTIONSDIENST.

  • Das was mein ex Arbeitgeber denen erzählte stimmt nicht. Beweiß: Arbeitszeugnis, in dem aufgezählt wird was ich ab wann gemacht habe.= Lüge 1. Meine Damaligen Kollegen sind auch bereit dies so aus zusagen das der Arbeitgeber LÜGT = habe ich schon schriftlich.
  • Nach Aussage meines Ex Arbeitgebers habe ich plötzlich bei einer anderen Firma gearbeitet LÜGE 2 stimmt nicht = Beweis Arbeitszeugnis, Meldung zur Sozialversicherung, für 20 Jahre alle Lohnabrechnungen.
  • Er behauptet auch das ich die giftige Arbeit erst 8 Jahre später machte, gegen Beweis, siehe Oben Arbeitszeugnis und so weiter.
  • Er behaubtet auch das wir vielwenieger Gift verwendeten, Lüge Beweis: Zeugenaussagen, Kompetenten Gutachter der zu keinem anderen ergebnis kommen kann wie was wir sagen.
Jetzt die Fragen kann ich meinen ex Arbeitgeber für diese Offensichtlichen Lügen dran kriegen, sind doch Vorsätzliche Falschaussagen oder?
Er ist doch aufgrund der Nachwirkenden Fürsorgepflichten verpflichtet wie im Täglichen leben immer die Wahrheit zu sagen.

Kann ich ihn vielleicht vors Gericht zerren wegen Betrug oder so.



Mit freundlichen Grüßen
funix
 
Berufskrankheit

Hallo funix,

die Aussagen Deines Arbeitgebers ist die eine Sache, Deine Angaben gehören ebenfalls dazu. Da kannst Du die Angelegenheiten konkret beschreiben.
Um was für eine BK geht es denn überhaupt ?
Das mit dem Gift ist so eine Sache. Oft ist nicht bekannt, womit man gearbeitet hat und was für Gefahren daraus resultieren.
Woher weißt Du denn, was Dein Arbeitgeber gesagt hat?
Eventuell BG anrufen und persönliches Gespräch einfordern.

Gruß
slahan
 
Hallo funix,

mit der BG machst du nichts im Gespräch, nur schriftlich. Selbst ein Gesprächsprotokoll musst du erst anfordern, vor dem Gespräch, und dann weißt du nicht, ob es alles enthält!
kann ich meinen ex Arbeitgeber für diese Offensichtlichen Lügen dran kriegen, sind doch Vorsätzliche Falschaussagen oder?
Ob du das kannst, weiß ich nicht. Wenn du deine Vorwürfe beweisen kannst, dann dürftest du das rechtlich können.

Er ist doch aufgrund der Nachwirkenden Fürsorgepflichten verpflichtet wie im Täglichen leben immer die Wahrheit zu sagen.
:D Verpflichtet, heißt aber nicht dass er willig ist die Wahrheit zu sagen!
Kann ich ihn vielleicht vors Gericht zerren wegen Betrug oder so.
ob du das kannst, weißt nur du selbst.
Wenn du Beweise hast, dann ist das rechtlich kein Problem.

Damit du so gut wie keine Bewesie hast, deswegen wird von bestimmten Leuten immer zu Gesprächen aufgerufen, ohne weitere wichtige Hinweise zu geben!

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,
prinzipiell hast Du mit Deinem Rat recht.
Hier würde ich ein Gesprächsprotokoll anfertigen und mir danach vorlegen lassen.
Mit nur schriftlicher Aussage erscheint mit dies hier sehr kompliziert.
Die Angaben von funix erscheinen mir nicht konkret genug und könnten sich in allgemeinen Angaben "alles ist Gift" oder so verlaufen.
Ein "sachverständiger Zeuge" bei dem Gespräch wäre sicherlich gut.

Gruß
slahan
 
Hallo
Also bevor sich jemand verrent die Chemikalien sind bekannt, zeugen sind da beweise datenblätter sind bei mir es steht der Hersteller fest das ist alles Bekannt es geht denen nur noch um 1 die Expositionszeiten und mengen zu TÜRKEN und 2 Um die Betriebszugehörigkeit es wird auch nicht das was Bestritten sondern nur noch wieviel und wie Lange und, das nach meiner Meinung nach dem Studium dieser Seite mit system um die Gutachten zu beeinflussen.

Die Lügen des ex Arbeitgebers bei der BG sind.
Falsche Firma (es gab damals 2)
Falsche Abteilungszugehörigkeit.
Falscher Zeitraum Bis hier sind die Lügen allein mit meinem Arbeitszeugnis zu Beweisen. Dazu kommen noch mehr Beweise.

Die mengen können allein damit bewiesen werden das ein Kompetenter Gutachter sich die Baustellen ansieht DER KANN ZU KEINEM ANDEREN ERGEBNIS KOMMEN WIE WAS ICH SAGE. Und die Zeugen AUSSAGEN MEINER DAMALIEGEN KOLLEGEN LIEGEN MIR HIER VOR.
ES GEHT MIR AUCH DARUM DAS MEIN EX ARBEITGEBER FÜR SEINE LÜGEREI BESTRAFT WIRD.
MfG
funix
 
Hallo funix,

also, wenn du alle Beweise zusammensammelst, übersichtlich auflistest, dann die Behauptungen des Arbeitgeber dagegen listest, damit gehst du dann zur Polizei und versuchst eine Anzeige wegen Dokumentverfälschung anzuzeigen. (nehme mal an, dass das der Straftatbestand ist.)
Also eine Straftat muss erkennbar sein, sonst schickt dich die Poli wieder heim.

Versuche es einfach, dann siehst du weiter.

Wenn Arbeitnehmern wegen angeblicher Unterschlagung von 1.30 € Flaschenbon fristlos gekündigt werden kann, also Straftat, dann kann dein Arbeitgeber ruhig auch eine auf die Mütze kriegen.

Gruß Ariel
 
Hallo
Der Vergleich mit den 1.30 Euro gefält mir sehr!
Ich hoffe aber es gibt noch mehr meinungen MfG
funix
 
Hallo Funix,
erzähl mal was von den relevanten Substanzen; denn die BG'en kennen nur die durch Verordnung Anerkannten.
Die Produktdatenblätter kannst Du vergessen, sie sind höchstens ein Beweis, das Du damit gearbeitet hast. Wenn Dein Arbeitgeber sagt und ein Techn.-Aufsichtsbeamter der BG das bestätigt, dass alle Arbeitsschutzmassnahmen eingehalten wurden, hast Du sehr schlechte Karten; denn Du musst die Exposition nachweisen.
Also sei mal etwas mitteilsamer, evtl. auch per PN.
Paro
 
Hallo
Erstens habe ich Zeugenaussagen hier mir vorliegen, über die supstanzen und die Exposition. Die supstanzen hat der ex Arbeitgeber schon zugegeben. Die exposition ergibt sich bei erstellung des gutachtens von selber.
Der gutachter wird am ende ein vom gericht bestelter sein (mir ist bekannt das das keine garantie für ein neutrales gutachten ist nur der gutachter wird die zeugenaussagen in sein gutachten mit einbeziehen müssen).
19 Jahre in einem kleinen raum ähnlich dem der alseitsbekannten bühnenbauerin an einer bühne, sie ist eine der wenigen entschädigten.
Ich habe mich auch bei der seite BK 1317 und kritischer umweltgeschädigter erkundiegt.Und daten Blätter sind sehr sehr wichtig.
Deutlicher geht nicht, und mehr würde den Rahmen sprengen.
Meine sind Terpentin, nitro,inhaltsstoffe nur mal ein paar tetrahydrofuran, Cyclohexanon,
2-Butanon, Kohlenwasserstoff, Etylasetat,​

Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, und, und, und...............
Das Problem wird ein anderes werden die BG wird versuchen (hat sie schon) andere mögliche gründe zu finden um von sich abzulenken.Beispiel mein Bekanter der auf einem Chemikalien Tanker gefahren ist der hat nichts bekommen weil seine frau eine Kneipe hatte und er darum zum Alkeholiker Abgestempelt wurde, wesen frau nee kneipe hat ist alkie. Basta!
Eine Vielzahl von Stoffen und Anwendungsmöglichkeiten werden im Merkblatt zur BK 1302 genannt:

Lösemittel
Pestizide
Holzschutzmittel
Narkosemittel
Desinfektionsmittel
Isoliermittel in der Elektroindustrie
Narkose und Desinfektionsmittel, vorwiegend im medizinischen und hygienischen Bereich
Syntheseausgangsstoffe und Zwischenprodukte in der chemischen Industrie
Kältemittel, Treibgase und Aerosole, Trennmittel
Feuerlöschmittel

Lösemittel da sind alle aus dem rohstoff öl mit gemeint.
Wenn man sich das Merkblatt zur BK 1302 nun aber genau ansieht, stellt man schnell und einfach den Unterschied zum Merkblatt der BK 1317 fest.
Im Merkblatt zur BK 1302 werden die gesundheitlichen Gefahren der gelisteten Stoffe allgemein beschrieben. Das bedeutet, dass nicht nur die Nervenschäden, sondern auch die multiplen Organschäden genannt werden.
Zielorgane sind zu nennen: Niere, Leber, Herz, Haut.
Ein Verweis im Merkblatt zur BK 1302 führt zu den Lungenschäden durch Halogene Kohlenwasserstoffen, nämlich zur BK 4302 (obstruktive Atemwegserkrankung)

Im Merkblatt zur BK 1317 werden aber ausschließlich die möglichen Nervenschäden beschrieben!
(Es sind keine Querverweise auf die anderen BK Nummern enthalten!)

Was hat nun das Merkblatt zu BK 1317 mit der BK 1302 zu tun?

Die möglichen Nervenschäden durch bestimmte Chemikalien, welche in der
BK-Liste unter den 13er Nummern zu finden sind (z.B. BK 1302) waren innerhalb der jeweiligen Merkblätter bislang nur unzureichend beschrieben.

Da diese Nervenschäden aber immer mehr in den Fokus der internationalen Wissenschaft traten und an Brisanz zunahmen, stellte man sich auch in Deutschland, wenn auch sehr verspätet, diesem Problem.

Die Einführung der Berufskrankheit 1317 als solches ist somit richtig gewesen, wenn dieses Merkblatt zur BK 1317 nur als erweiterte Diagnoserichtlinie für die Nervenschäden durch Lösemittel und/oder andere Stoffe ( siehe oberen Kasten) angewendet würde!


Da das Merkblatt zur BK 1317 aber als Hauptdiagnosekriterium angewendet wurde, wurden Lösemittel durch die „Progredienzklausel“ als Ursache aller anderen Gesundheitsschäden (z.B. Organschäden) ebenfalls mit abgelehnt.

Der Handkommentar zur Berufskrankheit 1302 aus dem Jahre 1999 stellt aber klar und unmissverständlich fest, dass das Merkblatt zur BK 1317 in der BK 1302, (nur) in Bezug auf die Nervenschäden, anzuwenden ist.

Lösemittel als Ursache der multiplen Organschäden wurden dementsprechend mit in Abrede gestellt, wenn der Gutachter zu dem Schluss kam: „Progredienz der Nervenschäden spricht gegen Lösemittel als Ursache“

Somit konnten die oben genannten Chemikalien auch nicht die Ursache für die Organschäden sein

Im Klartext:

BK Rentenverfahren im Bereich anderer BK - Nummern (vor allem BK 1302) wurden von den Betroffenen verloren, weil das Merkblatt zur BK 1317 manipuliert war.
Die Verfahren liefen z.B. unter der BK 1302. (Ohne Nennung der BK 1317)
Innerhalb des Gutachtens beriefen sich die Gutachter aber auf das Merkblatt BK 1317 und lehnten einen Zusammenhang zwischen Chemikalie (Lösemittel) und Krankheit mit der Progredienzklausel generell ab!


Es ist also Unsinn, wenn die Berufsgenossenschaften nur Fälle der BK 1317 überprüfen, wenn das manipulierte Merkblatt die allermeisten Ablehnungsfälle in anderen BK-Nummern verursacht hat.
Sie müssten also alle einschlägigen Verfahren einer Überprüfung unterziehen. Insbesondere Fälle der BK 1302.
Eine solche Empfehlung an die Berufsgenossenschaften auszusprechen wurde aber auf Anfrage beim Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung vom zuständigen Beamten abgelehnt!

„Die Betroffenen dieser BK Nummern müssen sich selbst um eine Wiederaufnahme kümmern. Das wäre ein Fass ohne Boden.“
BMGS Zitat Ende


Die IKU empfiehlt jedenfalls allen Chemie-Betroffenen eine Überprüfung ihrer BG-Verfahren einzuleiten.


(Vor allem denjenigen welche in die 13er Gruppe fielen !)
MfG
funix
 
Hallo
Jo Natascha!

Ich habs zum 101 mal gelesen mir kommen keine Hare mehr Hoch (Glatze).
Aber dicken hals habe ich.

MfG
funix
 
Hallo funix,

gedulde dich noch, der gefälschte 1317 (report) vom März 2007 wird sich ändern.

Du kannst es sobald es veröffentlicht ist, hier nachlesen. vermeide es hierzu vorerst begutachtet zu werden. Sobald von der Staatsanwalt entschieden wurde kannste loslegen mit der 1317 beim gutachter.
Immer schön die BK 1317 .de und IKU im auge behalten.


Übrigens fiel am 9.4.2009 die stichtagsregelung unter anderem bei der BK 4111 weg. Bedeutet altbelastung sind anzuzeigen.

vg natascha
 
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