Timschroed
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Treu und Glauben
Erstmal Vielen Dank für die rege Beteiligung!
Auf Treu und Glauben hab ich mich ja schon in meinem Schreiben an den Vorstand bezogen. Die Versicherung rechfertigt vermutlich ihre Frormulierung "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" mein Versäumnis der Frist. Denn ich hätte ja den Antrag vertraglich gesehen innerhalb der bekannten Frist(höchtstens 15 Monate) stellen müssen. Das Unfallereignis liegt aber nun fast 3 Jahre zurück. Von daher kann denk ich sollte ich mich auch nicht beklagen. Kann die Versicherung denn das Ergebnis der Begutachtung und eine daraus resultierenden Zahlungsfrist ablehnen? Und würde sie damit durch kommen?
Beste Grüße
Erstmal Vielen Dank für die rege Beteiligung!
Auf Treu und Glauben hab ich mich ja schon in meinem Schreiben an den Vorstand bezogen. Die Versicherung rechfertigt vermutlich ihre Frormulierung "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" mein Versäumnis der Frist. Denn ich hätte ja den Antrag vertraglich gesehen innerhalb der bekannten Frist(höchtstens 15 Monate) stellen müssen. Das Unfallereignis liegt aber nun fast 3 Jahre zurück. Von daher kann denk ich sollte ich mich auch nicht beklagen. Kann die Versicherung denn das Ergebnis der Begutachtung und eine daraus resultierenden Zahlungsfrist ablehnen? Und würde sie damit durch kommen?
Beste Grüße