• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Anzeigepflicht bzw. Verjährungsfrist bei Priv.Unfallversicherung

Timschroed

Nutzer
Registriert seit
12 Juni 2007
Beiträge
41
Hallo an alle!

Ich hatte in 2007 einen Arbeitsunfall.Bei einer Begutachtung 2008 kam es durch ein Gutachten(von der BG) zu einer 15% MdE. Jetzt hat mich mein Versicherungsheini angerufen(nur so weil er ne neue Police verticken will) und bei dem Gespräch kam heraus, das ich Anspruch auf eine Geldleistung gehabt hätte. Denn meine Versicherung leistet ab dem 1% Invalidtät. In diesem Falle wäre es 9000€. Nur leider hätte ich das ganze wohl innerhalb eines Jahres einreichen müssen. Das Gutachten wurde aber weitaus später erstellt und somit auch die MdE festgestellt. Hätte die Versicherung mich nicht darauf hinweisen müssen,das ich ggf. Anspruch habe. Denn sie wussten ja schon ziemlich rasch das ich einen Unfall hatte, denn sie haben anstandslos das Krankentagehausgeld überwiesen. Im übrigen auch nach einem Jahr als ich zur Reha war.(aber erst nachdem ich der besagten Vericherung durch einen Arzt bescheinigen lasssen musste das eine medizinische Notwendigkeit besteht)
Keine Ahnung was ich machen soll! Hat da jemand Erfahrungen gemacht,oder kennt die genaue Rechtslage

Um hilfreiche Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar.......:)
 
guten morgen

also das deine versicherung sich bei dir meldet und sagt das du geldansprüche hast,glaubst du doch selbst net oder? ;) wenn du was von denen willst,musst du leider die meldepflichten einhalten,von alleine wird keine versicherung dir sagen das dir geld zusteht,wären ja schon blöd,wenn sie das tun würden :D

lg
 
Hallo,

Nein, aber Du bist doch hier schon lange genug Leser. Es ist nicht zu verstehen, wenn dann solche Fehler passieren. Da ist aber auch zu fragen, warum Du zwar Krankenhaustagegeld, aber keine Unfallmeldung gemacht hast.

Wenn die Unfallversicherung nach einer Unfallmeldung Dich nicht darauf aufmerksam macht, dann könnte dies dazu führen, dass Du noch Ansprüche stellen könntest, Aber das ist ein Standardsatz unten unter jedem Schreiben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo an alle!

Ich hatte in 2007 einen Arbeitsunfall.Bei einer Begutachtung 2008 kam es durch ein Gutachten(von der BG) zu einer 15% MdE. Jetzt hat mich mein Versicherungsheini angerufen(nur so weil er ne neue Police verticken will) und bei dem Gespräch kam heraus, das ich Anspruch auf eine Geldleistung gehabt hätte. Denn meine Versicherung leistet ab dem 1% Invalidtät. In diesem Falle wäre es 9000€. Nur leider hätte ich das ganze wohl innerhalb eines Jahres einreichen müssen. Das Gutachten wurde aber weitaus später erstellt und somit auch die MdE festgestellt. Hätte die Versicherung mich nicht darauf hinweisen müssen,das ich ggf. Anspruch habe. Denn sie wussten ja schon ziemlich rasch das ich einen Unfall hatte, denn sie haben anstandslos das Krankentagehausgeld überwiesen. Im übrigen auch nach einem Jahr als ich zur Reha war.(aber erst nachdem ich der besagten Vericherung durch einen Arzt bescheinigen lasssen musste das eine medizinische Notwendigkeit besteht)
Keine Ahnung was ich machen soll! Hat da jemand Erfahrungen gemacht,oder kennt die genaue Rechtslage

Um hilfreiche Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar.......:)

Hallo Tim,

erst einmal: Die Versicherungsgesellschaften sind nicht verpflichtet Dich darauf hinzuweisen das du Anspruch auf Leistungen hast. Aber schau mal in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deiner Versicherungsgesellschaft nach. Dort müßte drin stehen wie lange man rückwirkend den Versicherungsfall melden kann. Meistens sind es 2 Jahre nach Unfall(so wie ich es kenne(habe selbst 3 Jahre bei einem Versicherungsmakler gearbeitet)). Auch wenn die Feststellung Deiner MDE erst 2008 war, müssen die das berücksichtigen und ab diesem Zeitpunkt gilt die Meldefrist.

Ich kann Dir aber nur aus meiner Erfahrung berichten. Sollte es einer besser wissen, bitte korrigiert mich! Versuch es einfach mal und bleibe der Versicherung gegenüber hartnäckig.

Gruß pswolf
 
Vielen Dank für die raschen Antworten. Ich bleibe hartnäckig. Das auf sicher!
 
Hallo Timschroed,

ich würde mich noch nicht geschlagen geben. Denn wenn die Versicherung Dir Krankenhaustagegeld gezahlt hat und darüber hinaus, auch für die AHB, dann muss der Versicherung ja bekannt gewesen sein, warum sie gezahlt hat. Ansonsten verstösst sie gegen den Rechtsgrundsatz von "Treu und Glauben".

Also setz Dich umgehend schriftlich mit der Versicherung in Verbindung und schildere den vorliegenden Sachverhalt unter Hinweis auf Treu und Glauben.
Viel Glück.

Gruss
kbi1989
 
Vielen Dank KBI!

Hat auch schon mal geklappt. Denn das Krankenhaustagegeld haben Sie ja auch erst nicht zahlen wollen. Nach pentetrantem dranbleiben haben sie auch geleistet nachdem ich die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen habe.

Ganz großes Lob an Dich für Mut machen. Es gibt auch User die einem direkt die Axt zwischen die Beine schmeißen....

Beste Grüße
 
Dran bleiben....

Nachtrag!
Habe einen Brief mit den wichtigsten Daten an den Vorstand geschrieben. Ein paar Tage später bekamm ich Post das mein Anliegen an den Vorstand weitergeleitet wurde. Zwei Tage später bekam ich den Anruf das die Versicherung sich der Sache "trotz Fristverletzung" nun doch annimmt. Super habe ich gedacht! Heute bekomme ich Post in dem mir der Gutachter genannt wird. Termin noch nicht genannt. Auf der Rückseite steht dann.

Die Prüfung erfolgt, wie telefonisch mitgeteilt, aufgrund des Fristablaufes, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Wenn ich das richtig verstehe kann die Versicherung das Gutachten also jenachdem was für ein finanzieller Verlust es für die Versicherung ist, das Gutachten annehmen oder ablehnen?

Vielen Dank
 
Hallo Timschroed,

aber es ist doch besser als nix.

Und ob die PUV ein GA annimmt oder nicht, hat bei dennen auch nichts mit Fristen zu tun. Du hättest auch bei Einhaltung der Frist Ärger bekommen können, oder nicht Anerkennung des vielleicht positiven GA.

Bei jeder Leistung schreibt eine Versicherung das Wort KULANZ ganz groß.

Wie ist den Deine PUV überhaupt auf Deinen Unfall gekommen Du mußt ihn doch gemeldet haben, sonst hätten sie ja das KTG nicht gezahlt.

Also laß Dich nicht aufhalten, denke positiv und laß Dich nicht abwimmeln.

Viel Glück
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Timschroed,

alle Versicherungen formulieren in ihren standadisierten Schreiben, dass sie prüfen werden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Anders formuliert, wir zahlen Ihnen vorab einen Vorschuss ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, bis zum Abschluss unserer Prüfung, ob wir in eine Leistungserbringung eintreten oder nicht. Und damit hast Du sie am Haken.

Nach der BGH-Rechtsprechung, hat der Versicherer gegenüber dem Versichererungsnehmer die Pflicht, sofort zu erklären, ob er in eine Leistungserbringung eintritt oder nicht. Biete er zunächst freiwillige Zahlungen - oder wie bei Dir die Zusage einer Begutachtung an - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, verstösst er gegen den Grundsatz von "Treu und Glaube". Der Versicherer ist wegen der speziellen Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen nach Treu und Glauben gehalten, seine überragende Sach- u. Rechtskenntnis gegenüber dem Versicherungsnehmer, nicht zu dessen Nachteil auszunutzen.

Also nutz die Gelegenheit und lass Dich begutachen. Nach Ablehnung einer möglichen Versicherungsleistung verweist Du auf den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben, und darauf, dass in besagter Angelegenheit Leistungen in Form von Krankenhaustagegeld gem. den Versicherungsbedingungen schon erbracht wurden. Also hat der Versicherer ja bereits ein Anerkenntnis vorgenommen.

Viel Glück!

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
... Die Prüfung erfolgt, wie telefonisch mitgeteilt, aufgrund des Fristablaufes, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Wenn ich das richtig verstehe kann die Versicherung das Gutachten also jenachdem was für ein finanzieller Verlust es für die Versicherung ist, das Gutachten annehmen oder ablehnen?

Vielen Dank
Wenn ich das richtig verstehe, soll die Prüfung die Frage beantworten, ob es sich um die Folgen eines versicherten Ereignisses handelt. Denn erst danach könnte die Versicherung entscheiden, dass sie die Versicherungsleistung im Rahmen der versicherten Gefahren akzeptiert - oder eben nicht.
Viel Erfolg!
Grüße
oohpss
 
Top