Timschroed
Nutzer
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- 12 Juni 2007
- Beiträge
- 41
Hallo an alle!
Ich hatte in 2007 einen Arbeitsunfall.Bei einer Begutachtung 2008 kam es durch ein Gutachten(von der BG) zu einer 15% MdE. Jetzt hat mich mein Versicherungsheini angerufen(nur so weil er ne neue Police verticken will) und bei dem Gespräch kam heraus, das ich Anspruch auf eine Geldleistung gehabt hätte. Denn meine Versicherung leistet ab dem 1% Invalidtät. In diesem Falle wäre es 9000€. Nur leider hätte ich das ganze wohl innerhalb eines Jahres einreichen müssen. Das Gutachten wurde aber weitaus später erstellt und somit auch die MdE festgestellt. Hätte die Versicherung mich nicht darauf hinweisen müssen,das ich ggf. Anspruch habe. Denn sie wussten ja schon ziemlich rasch das ich einen Unfall hatte, denn sie haben anstandslos das Krankentagehausgeld überwiesen. Im übrigen auch nach einem Jahr als ich zur Reha war.(aber erst nachdem ich der besagten Vericherung durch einen Arzt bescheinigen lasssen musste das eine medizinische Notwendigkeit besteht)
Keine Ahnung was ich machen soll! Hat da jemand Erfahrungen gemacht,oder kennt die genaue Rechtslage
Um hilfreiche Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar.......
Ich hatte in 2007 einen Arbeitsunfall.Bei einer Begutachtung 2008 kam es durch ein Gutachten(von der BG) zu einer 15% MdE. Jetzt hat mich mein Versicherungsheini angerufen(nur so weil er ne neue Police verticken will) und bei dem Gespräch kam heraus, das ich Anspruch auf eine Geldleistung gehabt hätte. Denn meine Versicherung leistet ab dem 1% Invalidtät. In diesem Falle wäre es 9000€. Nur leider hätte ich das ganze wohl innerhalb eines Jahres einreichen müssen. Das Gutachten wurde aber weitaus später erstellt und somit auch die MdE festgestellt. Hätte die Versicherung mich nicht darauf hinweisen müssen,das ich ggf. Anspruch habe. Denn sie wussten ja schon ziemlich rasch das ich einen Unfall hatte, denn sie haben anstandslos das Krankentagehausgeld überwiesen. Im übrigen auch nach einem Jahr als ich zur Reha war.(aber erst nachdem ich der besagten Vericherung durch einen Arzt bescheinigen lasssen musste das eine medizinische Notwendigkeit besteht)
Keine Ahnung was ich machen soll! Hat da jemand Erfahrungen gemacht,oder kennt die genaue Rechtslage
Um hilfreiche Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar.......