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Anzeige wegen mutmaßlicher Falschbegutachtung

HWS70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Okt. 2008
Beiträge
266
Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen in einem komplexen Fall:

a) Bei einem Ermittlungsverfahren gegen einen medizinischen Guachter wg. mutmaßlich wissentlichen Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses überlege ich nun einen Anwalt einzuschalten. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf ich selbst auch keine Gerichts- / Ermittlungsakten einsehen, sondern ggf. nur ein Anwalt.

Ich befürchte, dass die allermeisten Rechtsanwälte so ein Mandat sehr gerne annehmen und bei den allerwenigsten irgendetwas für mich und die Gerechtigkeit Sinnvolles bei rauskommt.

Daher meine Frage:

Wenn jemand in diesem Bereich positive Erfahrungen mit einem bestimmten Anwalt gemacht hat, würde ich mich über eine PN sehr freuen.

b) Kann so was die, also meine ;) Rechtsschutzversicherung tragen? Das werde ich demnächst prüfen. Andererseits will ich die für so einen sonderbaren Fall auch nicht riskieren. Wenn jemand in einem ähnlichen Fall über wissenswerte Erfahrungen mit einer RV verfügt, wäre ich ebenfalls sehr interessiert.

Es grüßt ein sich über unsere Ermittlungsinstitutionen wundernder
HWS70

P.S. Hier habe ich eine interessante Seite (die ich allerdings derzeit noch nicht beurteilen kann) und einen interessanten Satz gefunden:
"Ein Anwalt bemüht sich häufig vergeblich, aber nie umsonst." http://www.patienten-verband.de/kunstfehler-was-tun/vorsicht-anwalt-neu.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Gutachterwesen stinkt zum Himmel und kommt als Graupelschauer auf uns nieder.

Hallo HWS70,

willst Du Anzeige oder Klage?

a) Bei einem Ermittlungsverfahren gegen einen medizinischen Gutachter wg. mutmaßlich wissentlichen Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses überlege ich nun einen Anwalt einzuschalten. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf ich selbst auch keine Gerichts- / Ermittlungsakten einsehen, sondern ggf. nur ein Anwalt.

mutmaßlich wissentlichen Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses
Das ist vorsätzlich unrichtiges Gutachten/Gesundheitszeugnis.

Zuerst die medizinischen Begründungen alle absichern, durch behandelnde Ärzte, ...., nicht durch sogenannte "juristische Medizingutacher" - das ist ein Geschäftsmodell, sonst nichts dahinter.


Da Du Dein Wissen als Betroffener dem Anwalt zur Verfügung stellst, muss der Anwalt nicht medizinisch vorgebildet sein, sollte aber als Anwalt eine Perle sein.

Ein Anwalt muss dann nur den juristischen Aspekt pflichtbewusst betreuen.

Für die RSV musst Du dieselbe Begründung und Beweise darlegen, wie vor Gericht. Nur dann kann die RS nachvollziehen, ob Aussicht auf Erfolg besteht.
Also zuerst daran machen, und die Klagefrist bedenken, die anfängt, sobald Du Kenntnis erlangst von ... .


Der Link ist gut und die Anmerkungen über Anwälte kann ich voll unterschreiben.
Es gibt so manche, die gutgläubigen, verzweifelten Patienten/Geschädigten unnütze Gutachten einsuggerieren.

:cool: Man sollte sich aber von dem Link nicht von seinem Klage-/Anzeigeziel nicht abbringen lassen.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

danke für Deine Antwort!

Ich meine Anzeige, es handelt sich ja um Strafrecht. Ich habe eben versucht, mich weiter schlau zu machen und bin darauf gestoßen, dass bei bestimmten Bedingungen, die auf den Fall zutreffen düften, man aber auch zusätzlich eine Privatklage anstrengen kann.

Nach einem ersten Blättern in den Bedingungen meiner RSV scheint das sogar abgedeckt zu sein (als Opferrechtsschutz). Aber mal abwarten, ob das auch stimmt. Den Spezial-Strafrechtsschutz habe ich allerdings abgewählt.

Sehr verblüfft war ich, als ich gelesen habe, dass für die RSV das Datum des Ermittlungsbeginns zählt und nicht das Datum der Tat, was ja bedeuten würde, dass man bei Sachverhalten, die einen strafrechtlichen Aspekt haben könnten, sich zur Sicherheit noch schnell versichern könnte.

Mal sehen, wie sich das so entwickelt.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, macht die RSV so eine Art gehaltvolle Vorprüfung, sodass ich mit deren Ergebnisvorschlag schon einmal etwas mehr weiß - oder?

Viele Grüße
HWS70

P.S. Ich habe noch eine wichtige Ergänzung und möchte einen konkreten Vorschlag ins Spiel bringen: http://www.ziegler-marburg.de/taetigkeitsfelder/strafrecht.html (Spezialisierung Arzthaftungsrecht). Vom Hörensagen haben die einen bestimmten Ruf und ich hatte einmal indirekt Kontakt. Ich darf und will hier keine Werbung machen und sicherlich ist eine öffentliche Diskussion über die Qualität von Kanzleien nicht möglich. Aber das wäre so ungefähr eine Qualität von Anwälten, die mir vorschwebt. :) Ggf. vorliegende Erfahrungen gern über PN.

Falls ich das nicht posten darf, bitte ich um Mitteilung und Löschung durch die Moderatoren. Danke!
 
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