Nachdem ich vor einem Jahr vom Pferd gestürzt bin und den Vorfall meinen beiden Unfallversicherungen gemeldet habe bekam ich dieser Tage die Regulierungsmitteilung aufgrund gleich lautender Gutachten der hiesigen Universität. In den Gutachten wurde eine unfallbedingte Invalidität von 41% aufgrund der Schädigung eines Sehnerves festgestellt (TrochlearisParese). Aufgrund der Schädigung des Sehnerves habe ich im zentralen Blickfeldbereich Doppelbilder. Versicherung 1 reguliert den Schaden auf der Basis des festgestellten Invaliditätsgrades ohne Hinzuziehung der Gliedertaxe. Versicherung 2 ist der Ansicht, dass nur ein Auge betroffen ist und hier nach Gliedertaxe 50% zugrunde zu legen sind. Entsprechend berechnet sie 41% von 50% gleich Invaliditaätsgrad von 20,5%. Kann mit jemand sagen ob die Gliedertaxe nun Anwendung findet oder nicht? Aus dem Gutachten ist dies nicht klar zu erkennen. Bin für jeden Hinweis dankbar.