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Anwendung der Gliedertaxe nach SHT mit bleibenden Doppelbildern

WJohansen

Nutzer
Registriert seit
15 Nov. 2007
Beiträge
2
Nachdem ich vor einem Jahr vom Pferd gestürzt bin und den Vorfall meinen beiden Unfallversicherungen gemeldet habe bekam ich dieser Tage die Regulierungsmitteilung aufgrund gleich lautender Gutachten der hiesigen Universität. In den Gutachten wurde eine unfallbedingte Invalidität von 41% aufgrund der Schädigung eines Sehnerves festgestellt (TrochlearisParese). Aufgrund der Schädigung des Sehnerves habe ich im zentralen Blickfeldbereich Doppelbilder. Versicherung 1 reguliert den Schaden auf der Basis des festgestellten Invaliditätsgrades ohne Hinzuziehung der Gliedertaxe. Versicherung 2 ist der Ansicht, dass nur ein Auge betroffen ist und hier nach Gliedertaxe 50% zugrunde zu legen sind. Entsprechend berechnet sie 41% von 50% gleich Invaliditaätsgrad von 20,5%. Kann mit jemand sagen ob die Gliedertaxe nun Anwendung findet oder nicht? Aus dem Gutachten ist dies nicht klar zu erkennen. Bin für jeden Hinweis dankbar.
 
Hallo WJohansen,

in der Gliedertaxe sind feste Invaliditätsgrade für Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane festgelegt, z.B.

Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges - 50 % (= Augenwert)

Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung wird der entsprechende Teil angenommen, z.B. 4/10 Augenwert.

Wenn der Gutachter nach der Gliedertaxe gegangen wäre, müsste im Gutachten in etwa stehen:
Das Auge ist zu 4/10 in seiner Funktion beeinträchtigt, der Invaliditätsgrad beträgt 4/10 von 50 %, somit 20 %

Wenn aber im Gutachten steht: Aufgrund der Schädigung eines Sehnervs wird eine Invalidität von 41% festgestellt, dann hat der Gutachter die Invalidität außerhalb der Gliedertaxe festgestellt, denn Sehnerven sind nicht in der Gliedertaxe aufgeführt. Um dies zu verdeutlichen hat der Gutachter vielleicht auch 41 % und nicht 4/10 geschrieben.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

danke für Deine Hilfe. Im Gutachten steht eine Gebrauchsminderung des einen Auges von 18/25 = 36% + 5% Brillenzuschlag = unfallbedingter Invaliditätsgrad von 41%.

Wenn der Gutachter von dem 50% Wert eines Auges als Höchstwert ausgegangen ist, dann ergeben 50% geteilt durch 25 max 18 = 36%. Aber ich bin keine Versicherungsfachmann.

Nur bei diesem Rechenweg hätte er doch den höchstwert der Gliedertaxe schon berücksichtigt. Die Versicherung hat jetzt den Invaliditätsgrad von 41% auf die 50% der Gliedertaxe abgerechnet und damit einen neuen theoretischen Invaliditätsgrad von 20,5% ausgerechnet.

Ich wäre jetzt auch gar nicht weiter stutzig geworden wenn die zweite PUV nicht auf der Basis von 41% Invalidität abgerechnet hätte. Oder wie siehtst Du das?

Viele Grüße

Wolfgang
 
Versicherer 1 rechnet richtig, Versicherer 2 will Dich besch....
 
wie hoch sind denn die Summen der beiden Versicherungen?
Vielleicht hat sich ein Versicherer kulant gezeigt, weil eine kleine Summe auszuzahlen war? Oder hat versehentlich zu viel bezahlt? Davon können wir wohl nicht ausgehen:):confused:

Ich verstehe das so, dass Versicherer 2 (41%) beide Augen berücksichtigt hat und deshalb auf den höheren Wert gekommen ist. Sind denn zwei Augen geschädigt - oder nur eins? Im Gutachten steht ja, dass nur ein Auge geschädigt ist. Bei letzterem hätte dann Versicherer 1 richtig gerechnet, nämlich 41% von max 50% der Summe für ein Auge, das wären 20,5% der Gesamtsumme.
Habe alles noch vor mir, deshalb die Bedingungen und Berechnungsmethoden ausgiebig "studiert".
LG
 
Hallo Orthese

Im Gutachten steht eine Gebrauchsminderung des einen Auges von 18/25 = 36% + 5% Brillenzuschlag = unfallbedingter Invaliditätsgrad von 41%.

Der Gutachter hat eine Funktionsbeeinträchtigung des Auges von 18/25 festgestellt. Wenn in der Gliedertaxe bei Funktionsunfähigkeit 50 % Invalidität vereinbart sind, dann sind 18/25 von 50 % = 36 % Invalidität. Durch einen Brillenzuschlag von 5 % erhöht der Gutachter den Grad der Invalidität auf 41 %.

41 % Invalidität sind 41 % Invalidität und nicht 41 % von 50 % = 20,5 % !

Gruß
Luise
 
Da habe ich mich wohl gehörig verrechnet.
Danke für die Korrektur. Luise hat Recht.

LG
 
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