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Anwaltwechsel

tanja33

Mitglied
Registriert seit
17 Jan. 2008
Beiträge
83
Ort
in der Oberpfalz
Vor 2 J. habe ich unverschuldeten Unfall gehabt. War ich 18 Mon. krank
3 Reha absolviert und 4 Reha beantragt. Von der GV schon 20.000€ als
Vorschuß bekommen.Troztdem bin ich mit meinem Anwalt unzufrieden und denke daran, dass ich ihn wechsle.Mein Hauptgrund ist, dass er fast alle Rechnungen zu spät an uns überwiesen hat.Die letzte Rechnung sogar erst nach 1,5 Mon. und nach meiner Forderung.Bei einem Gespräch mit ihm habe
ich den Wechsel angedeutet.Seine Antwort war die, dass es für mich sehr, sehr teuer sein wird und dass ich den schwarzen Peter tragen muß.Hat jemand schon Erfahrung damit, wie hoch cca. sein Honorar sein könnte?
 
Hi Tanja!

Es ist schon sehr unseriös mit hohen Kosten "zu drohen" wenn Du Dir einen neuen Anwalt suchen möchtest. Ich kann Dich nur bestärken, das Mandat bei dem zu kündigen und Dir einen neuen zu suchen. Brauchst keine Bedenken haben, der neue Anwalt fordert sämtliche Unterlagen ab. Schaue Dir an welche Anwälte die Fachgebiete haben die Du brauchst, z.B. Anwalt für Sozialrecht o.ä.
Ich habe auch schonmal den Anwalt gewechselt und das lief problemlos über die Bühne:p
Wenn Du unverschuldet bist, besteht doch auch die Möglichkeit einer Kostenübernahme oder? Bist Du im Rechtschutz?

Jan
 
Hallo Tanja,

das Honorar ist abhängig vom Streitwert. Wenn du mir den Streitwert mitteilst, kann ich dir die Honorarforderung ca. ausrechnen. Genau geht das nicht, da er den Gebührensatz zwischen 1,3 und 2,5 (wenn besonders schwierig und/oder umfangreich) ansetzen kann.

Die einfacherer Alternative ist, dass du dem RA die Geldempfangsvollmacht entziehst (dies dem RA und der Versicherung schriftlich mitteilen, Empfangsbekenntnis verlangen), die du ihm in der Vollmacht bestimmt mit erteilt hast. Gleichzeitig würde ich Ihm die Vollmacht zum abschließen von Vergleichen entziehen.

Auch kannst du das verspätete Weiterleiten der Gelder der Rechtsanwaltskammer melden bei dem der RA ansässig ist, denn Gelder sind unverzüglich weiterzuleiten. Veruntreuen von Geldern ist mit zeitlich begrenztem Entzug der RA-Zulassung strafbewehrt.

Lass dich nicht erpressen. Notfalls musst du wirklich den RA wechseln und in den sauren Apfel der doppelten Gebühren beissen.

Gruß Jens

PS: Wenn du die Daten nicht veröffentlichen willst, schick ne PN
 
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