• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Anwaltswechsel

ich habe mich bevor ich meinem Anwalt mitgeteilt habe, dass er eine Verzögerungsrüge beantragen soll, im Netzt erkundigt. Ich habe an keiner Stelle gelesen, dass das Verfahren ruht, wenn man eine Verzögerungsrüge beantragt.
Das ist ja auch nicht so, dass auch nur ansatzweise das Verfahren ruht.

ich wünschte mein Anwalt würde sein Mandat auch niederlegen, dann könnte ich einen anderen Anwalt damit beauftragen. Vielleicht sollte ich das Gespräch suchen, aber ich denke, dass mein Anwalt freiwillig nicht sein Mandat niederlegen würde, da er dann bestimmt Gebühren zurück zahlen müsste oder andere Nachteile hätte, oder?

Auch wenn Dein Anwalt sein Mandat niederlegt, ist erst einmal die Vergütung fällig. Wenn er es schuldhaft tut und Du einen neuen Anwalt beauftragst, dann musst Du ihn nicht bezahlen. Auch hier rate ich Dir Dich einzulesen.

Anfangs hatte ich ja in die Runde gefragt, ob ich nicht Prozesskostenhilfe beantragen könnte und einen anderen Anwalt beauftragen könnte. Gibt es da Erfahrungen. Was ist, wenn ich meinem Anwalt das Mandat einfach entziehe???
Ganz schlechte Idee
Wenn dann müsstest Du ihn vorher Abmahnen und schon sehr gute Gründe haben.
Auch solltest Du erst vorher prüfen ob Du jemanden "unverbindlich" finden würdest der den "angebissenen" Apfel übernimmt, d.h. dich in dem Fall weitervertritt.

Leider habe auch ich schlechteste Erfahrungen mit Anwälten gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rosi,

Prozesskostenhilfe bekommst du nur, wenn du kein irgendwie geartetes Vermögen hast UND eine große Möglichkeit besteht, den Prozess zu gewinnen.

Deinem Anwalt mit der Rechtsanwaltskammer zu drohen, wird nicht hilfreich sein, sondern euer Verhältnis nur verschlechtern. Mach einen Termin mit ihm, schildere deine Bedenken und Fragen und bitte ihn, sein Vorgehen zu erklären. Versuche, ein konstruktives Gespräch zu führen. Vielleicht kann ja ein Freund/Freundin oder Verwandter, der deine Situation gut kennt, dich begleiten?

Hoffentlich kommt ihr auf einen Nenner und könnt dann wieder an einem Strang ziehen.

Viel Kraft

Rudinchen
 
Guten Morgen,

die Vorgehensweise von Rudinchen ist aus meiner Sicht auch die beste.

Ich versuche so gut wie möglich zuzuarbeiten und hoffe, meinen Anwalt davon zu überzeugen, dass er mit mir zusammen die Gutachten durchgeht.

Euch einen guten Sart in die neue Woche.

Rosi70
 
Die Verzögerungsrüge reicht er nicht ein, weil er der Auffassung ist, dass dadurch meine laufendes Verfahren ruht, bis über die Verzögerungsrüge entschieden wird. Er meint bzw. lässt über seine Sekretärin ausrichten, dass dies weitere 2 Jahre dauern würde.
Hi Rosi,

vorab, Verzögerungsrüge wird nicht beantragt oder eingereicht, sondern sie wird erhoben. Sie ist vielmehr eine Warnung, man werde nach Beendigung des Verfahrens vom Dienstherrn des Gerichts Schadensersatz verlangen, wenn nicht zügig verfahren wird.

Dass eine Verzögerungsrüge ein Verfahren "verzögern könnte oder würde", ist wirklich totalster Quatsch! Mit einer Verzögerungsrüge kann man das Gericht zur Eile antreiben, wenn Anlass zur Besorgnis besteht, dass das Verfahren nicht in einer angemessenen Zeit abgeschlossen wird. Ein Nachteil darf einem dadurch nicht entstehen!

Sie hat keine direkten Rechtsfolgen, zeigt sich aber dann evtl. als notwendig und zurecht erhoben, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Verfahrens vom Dienstherrn des Gerichts, dem Bundesland, Entschädigung für die ungerechtfertigte Verfahrensverzögerung verlangt wird. Ohne vorher im Laufe des Verfahrens erhobene Verzögerungsrüge kann kein Anspruch auf Schadensersatz für die ungerechtfertigte Verzögerung bestehen.

Wenn dein Rechtsanwalt partout keine Verzögerungsrüge erheben will, liegen seine Gründe vermutlich eher in seiner persönlichen Beziehung zum Gericht als in deinem Prozessinteresse.

LG

KoratCat
 
Hallo CoratCat,

So wie du den Ablauf einer Verzögerungsrüge beschreibst, habe ich es auch gelesen.

Kann ich die Verzögerungsrüge auch erheben oder darf dies ausschließlich mein Anwalt?

Und wenn ja, geht die direkt zum Landgericht, wo mein Verfahren anhängig ist oder woanders hin?

Liebe Grüße

Rosi 70
 
Hi Rosi,

wenn Du anwaltlich vertreten wirst, hat nur dein Anwalt das Recht zum Einreichen von Schriftsätzen. Du kannst ihm nicht "ins Handwerk pfuschen", solange er dein Mandat trägt. Und beim Landgericht kannst Du dich nicht selbst vertreten.

Und ja, eine Verzögerungsrüge wird wird immer in dem betreffenden Verfahren selbst und an das bearbeitende Gericht adressiert erhoben.

Richter sind aber nicht immer glücklich, wenn man ihre "Gemächlichkeit" kritisiert und gar "action" herausfordert. Man sollte sich also gut überlegen, was man bezweckt.

Ich habe selbst Erfahrung mit einem Verfahren, wo mir nach 11 Jahren im Berufungsverfahren (vor dem LSG) "der Kragen geplatzt ist", und ich Dampf gemacht habe. Eigentlich ging es in dem Verfahren in erster Linie um Aufklärung und Beratung über meine Ansprüche, die weder die BG noch das Gericht leisten wollte, Alle nur "um den heißen Brei herum redeten" und immer wieder verzögerten.

Dann ging es recht schnell in jenem Verfahren, Recht bekam ich aber nicht direkt. Die Klage wurde abgewiesen. Die Richter setzten sich aber mit meinem Begehren auseinander und ordneten das Chaos des Verfahrens, wiesen mir den Weg, wie ich besser vorgehen sollte und nahmen einen Passus auf, der es mir ermöglichte, den Rechtsweg in der Sache etwas deutlicher (und mit dem mir mit dem klagabweisenden Urteil vermittelten Wissen) weiter zu beschreiten. Das hat dann noch insgesamt 5 Jahre gedauert, bis zum Grundurteil in der Sache.

Vielleicht hätte ich schneller Recht bekommen, wenn ich gewartet hätte. Wer weiß? Mir ging es bei dem Verfahren erst mal darum, aus der BG oder dem Gericht herauszukitzeln, welchen Anspruch ich habe, und den geltend zu machen, nachdem ich aus dem Verhalten eines Richters in einer anderen Sache und des Rechtsassessors der BG erkannt zu haben glaubte, dass da ein hoher Anspruch sein könnte, was sich dann ja auch herausstellte. Ich hatte also "gefischt", mit einfachen Ködern waren die aber nicht zum Beissen zu bringen . . .

Mit einer nicht gut durchdachten Prozesshandlung wie einer Verzögerungsrüge kann man den Richtern auch auf die Hühneraugen treten und kurzen (weniger sorgfältigen) Prozess herausfordern.

LG

KoratCat
 
hallo,

und in ergänzung zum beitrag von

Wenn dein Rechtsanwalt partout keine Verzögerungsrüge erheben will, liegen seine Gründe vermutlich eher in seiner persönlichen Beziehung zum Gericht als in deinem Prozessinteresse.

... immer den RA schriftlich mit deinen konkreten vorstellungen, bedenken und vor allem gründen und fakten dein anliegen so nahelegen, dass es ausreichend deutlich wird. nur so wird er sich letztlich überzeugen lassen, um nicht einer eigenen haftung entgegensehen zu müssen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Rosi,
ich würde mich nicht auf die Zusicherung deines Anwalts einlassen, dass er sich per Aktenstudium schon gut genug auf die Anhörung vorbereitet. . Nach all dem, was du berichtest, hätte ich da so meine Bedenken, alles zu allgemein, zu unsicher für dein wichtiges Anliegen. Kenn ich leider aus eigener Erfahrung,...Leider macht mancher die leidvolle Erfahrung, dass sich der Herr RA in der Anhörung leider sehr zurücknimmt und die Felle davonschwimmen lässt...
Versuche vlt., über seine Sekretärin einen Termin möglichst vor Ort zu machen und dann konfrontiere ihn mit deinen Recherchen und Ergebnissen und Forderungen, sodass du einen Eindruck von seinem KnowHow bekommst bzw. ihn indirekt auf die Anhörung coacht....
Wenn dein RA das Mandat von sich aus niederlegt, ist dir keineswegs geholfen, er muss dann erst mal prinzipiell nichts erstatten. Dann kannst du schlechtenfalls seine Verfahrensgebühr oder , ich schätze , zusätzlich noch die Terminsgebühr ( für die Anhörung mit dem Gutachter) zahlen, letztere lässt er sich bestimmt auch nicht entgehen, und wenn er dann das Mandat unter fadenscheinigen Gründen niederlegt, hast du Probleme , schnell einen neuen zu finden. Nicht einfach mit solchen Nieten...
LG Jan
 
Versuche vlt., über seine Sekretärin einen Termin möglichst vor Ort zu machen und dann konfrontiere ihn mit deinen Recherchen und Ergebnissen und Forderungen, sodass du einen Eindruck von seinem KnowHow bekommst bzw. ihn indirekt auf die Anhörung coacht....
Was mich sehr verwundert, dass zu einem persönlichen Gespräch geraten wird.
Ein persönliches Gespräch gibt dem Anwalt sehr gut die möglichkeit z.B. zu sagen, dass Vertrauensverhältnis sei durch den Inhalt des Gespräches erschüttert und er sei verpflichtet sein Mandat niederzulegen usw.
Da macht man dann gar nichts und der niederlegende Anwalt kann sein Geld behalten.
Aus meiner Sicht kein guter Rat.
 
Hallo @Der Uli,
zu Deinem Anwalt brauchst Du ein Vertrauensverhältnis und dieses wächst am besten im persönlichen Gespräch. Wenn es Anzeichen von fehlendem Vertrauensverhältnis gibt, dann ist meiner Meinung nach das persönliche Gespräch die letzte Möglichkeit dies zu retten oder Klarheit zu bekommen.
Ja, der Umgang auch mit Anwälten will sicher gelernt sein. Nicht jeder bringt das, was er verspricht und nicht jeder der einen guten Eindruck macht kann vor dem Gericht überzeugend argumentieren. Was bringt eine "Großklappe" im Mandantengespräch, dass im Gerichtssaal die Zähne nicht auseinander bekommt oder ein guter Auftritt vor Gericht, aber keine Fachkompetenz. Alles schon erlebt.....

Meine Empfehlung: bevor Du einen Anwaltswechsel ins Auge fasst geht in die Gerichtssäle, schaut auch in vergleichbaren Verfahren die Argumentation und das Auftreten der Anwälte an und fragt dann, ob sie eurer Sache gerecht werden. Zu Beginn eines Rechtsstreits greift man schnell mal daneben bei der Wahl des Anwalts, aber bei einem Wechsel hat man alle Chancen.

Gruß von der Seenixe
 
@Uli,
kommt darauf an, was dir wichtiger ist: einen potentiellen RA-Wechsel durch ein ggfs aus dem Ruder laufendes Gespräch, im schlechtesten Fall, durch einen persönlichen Kontakt zu verhindern oder die Priorität auf die Vorbereitung der Anhörung zu legen, die für den Mandant das Entscheidende ist, und auf der Ebene mit dem RA versuchen, im Stoff weiter zu kommen. Wenn dieser schon so ein Schluderer ist, kommt er damit vlt. überhaupt in den Klagestoff hinein. Ich würde Letzteres vorziehen.
LG Jan
 
Top