Das ist ja auch nicht so, dass auch nur ansatzweise das Verfahren ruht.ich habe mich bevor ich meinem Anwalt mitgeteilt habe, dass er eine Verzögerungsrüge beantragen soll, im Netzt erkundigt. Ich habe an keiner Stelle gelesen, dass das Verfahren ruht, wenn man eine Verzögerungsrüge beantragt.
ich wünschte mein Anwalt würde sein Mandat auch niederlegen, dann könnte ich einen anderen Anwalt damit beauftragen. Vielleicht sollte ich das Gespräch suchen, aber ich denke, dass mein Anwalt freiwillig nicht sein Mandat niederlegen würde, da er dann bestimmt Gebühren zurück zahlen müsste oder andere Nachteile hätte, oder?
Auch wenn Dein Anwalt sein Mandat niederlegt, ist erst einmal die Vergütung fällig. Wenn er es schuldhaft tut und Du einen neuen Anwalt beauftragst, dann musst Du ihn nicht bezahlen. Auch hier rate ich Dir Dich einzulesen.
Ganz schlechte IdeeAnfangs hatte ich ja in die Runde gefragt, ob ich nicht Prozesskostenhilfe beantragen könnte und einen anderen Anwalt beauftragen könnte. Gibt es da Erfahrungen. Was ist, wenn ich meinem Anwalt das Mandat einfach entziehe???
Wenn dann müsstest Du ihn vorher Abmahnen und schon sehr gute Gründe haben.
Auch solltest Du erst vorher prüfen ob Du jemanden "unverbindlich" finden würdest der den "angebissenen" Apfel übernimmt, d.h. dich in dem Fall weitervertritt.
Leider habe auch ich schlechteste Erfahrungen mit Anwälten gemacht.
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